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Kann ich Schmerzensgeld fordern?

Silvia82

Nutzer
Registriert seit
27 Nov. 2007
Beiträge
1
Hallo
ich hatte am Samstag einen Verkehrunfall wo mir jemand die Vorfahrt genommen hat. Also die Polizei hat eindeutig die Schuld des anderen festgestellt.
Der anderen Fahrerin ist gottseidank nicht passiert aber ich habe ein leichtes Schleudertrauma, eine Schädel und Knieprellung. Bin 2 Wochen krank geschrieben und fühle mich irgentwie wie erschlagen. Mein Auto (war aber auch schon sehr alt) ist ein Totalschaden.
Jetzt meine Frage kann ich in so einem Fall Schmerzensgeld fordern oder zahlt die gegnerische Versicherung die die anfallenden Rechnungen? Wenn ja wie mach ich das denn mit der Schmerzensgeldforderung und die muss der andere doch wenn er Vollkasto hat nicht aus der eigenen Tasche zahlen oder?

Vielen dank im voraus
 
Hallo Silvia,

willkommen im Forum.

Auch wenn die Polizei die Schuldfrage geklärt hat erkennt das nicht immmer auch die gegnerische Versicherung an. Die Polizei klärt strafrechtliche und die Versicherung zivilrechtliche Sachen.

Die gegnerische Versicherung muss den Unfall und die Schuld ihres Versicherungsnehmers anerkennen. Die Versicherung kommt nach der Anerkennung für anfallende Rechnungen, die in Zusammenhang mit dem Unfall stehen, sowie das Schmerzensgeld auf. Dabei ist vollkommen unrelevant ob der Verursacher Vollkasko hat.

Wenn du dir dazu anwaltlichen Rat einholen kannst (Rechtsschutzversicherung) wäre das von Vorteil. Der kann deine Ansprüche wahrscheinlich besser durchsetzen.

Gute Besserung

Gruß Jens
 
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