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Kann eine Reha- Klinik die AU aufheben ?

Clouwn

Nutzer
Registriert seit
4 Okt. 2008
Beiträge
48
Ort
Saarland ( Raum Saarlouis)
Hallo!:confused:
Habe hier im Forum schon vor einiger Zeit geschrieben , dass ich endlich nach 4,5Mon. meine Reha bewilligt bekam Bin seit 1,5Jahren AU geschrieben ( dazwischen , Arbeitsversuch ...5Std. erreicht !) Jetzt Reha um die Erwerbsminderung zu halten, zu verbessern (Orthopädie ) !
Frage : Können diese Ärtzte mit Entlassungsbericht mich Arbeitsfähig schreiben ...Das wäre nach 6Std. ?
Vielen Dank
Gr. clouwn :eek:
 
Kann eine Reha-Klinik die AU aufheben?

Hallo clouwn,

eine Rehaklinik kann Dich selbstverständlich arbeitsfähig entlassen, auch wenn Du vor Antritt der Reha-Maßnahme Dauer-Arbeitsunfähig von deinen
behandelnden Ärzten geschrieben warst.

Eine AU-Bescheinigung eines Arztes (Krankenschein) ist eine auf Zeit be- fristete Arbeitsunfähigkeit. Danach ist man wieder arbeitsfähig i. S. einer
erwerbsmässigen Tätigkeit.

Eine Dauerarbeitsunfähigkeit bedeutet im rechtlichen Sinne nicht, dass Du
auf Dauer "Erwerbsunfähig" bist, also dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht
mehr zur Verfügung stehst. Dies stellt erst die ARGE oder der Rententräger
fest.

Eine auf Dauer ärtzlich attestierte Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen
Gründen ist gesetzlich auf 78 Wochen begrenzt. Danach steuert Dich die
Krankenkasse aus. Damit Du weiterhin krankenversichert bist, musst Du
Dich unbedingt arbeitslos melden.

Gruss
kbi1989
 
Morgen!
Danke !
Ich denke auch , dass ich dann wieder arbeiten gehen kann . Möchte es auch , habe mich schon auf dem Arbeitsamt gemeldet, verschiebt sich nur alles , wegen Reha ! Habe , auch hier in der Reha in Erfahrung gebracht , dass der Entlassungsbericht, aber nicht , als wieder ein Neues Gutachten anzusehen ist ! Mal' schaun' ! Berichte dann
Gr. clouwn ;-))
 
Kann eine Reha -Klinik die AU aufheben ?

Hallo :)
Wie ich schon geschrieben habe , ist es tatsächlich möglich das ein Reha besuch mit Beginn Au , Entlassung mit arbeitsfähig ausgehen kann ! Habe dort allerdings erfahren , das es auch darauf ankommt welche Krankheit oder Verletzung man hat ,darauf Rücksicht genommen wird zb. wenn man einen Bandscheibenvorfall hat , und einen körperlisch schwere Tätigkeit ausübt , wird eine andere Tätigkeit gefunden werden müssen , die der Person zuzumuten ist und wird trotzdem Arbeitsfähig entlassen !
Ich denke , es wird mediz. nicht alles verallgemeinert , man sollte sich informieren und nicht aufgeben ! Mir wurde eine Wiedereingl. empfohlen und bin AU entlassen worden ! Jetzt muss ich schauen , was das Arbeitsamt mit mir vor hat !:rolleyes:
Gruss clouwn
 
Hallo clouwn,

Ich wünsche dir viel Glück für die berufliche Wiedereingliederung, wenn auch durch einen anderen Beruf/ Umschulung.
Ich habe dieses selbst vor vielen Jahren erlebt und mitgemacht. Ich habe mich 18 Monate wieder auf die Schulbank gesetzt , gelernt und mit einer staatl. anerkannten Prüfung abgeschlossen und habe mich in dem neuen Beruf wohlgefühlt. Konnte auch hier Weiterbildung und Spezializierungen mitmachen. Es war einfach Gut.
Also keine Angst vor Veränderungen. Die können auch positiv sein:).

Gruß Buffy07
 
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