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Kann ein GdB einfach unter den Tisch fallen?

Abraxas

Nutzer
Registriert seit
22 Mai 2007
Beiträge
11
Von der Begutachtung selbst fange ich gar nicht erst an, ich kam mir vor, als ob ich einen Versicherungsbetrug geplant hätte, der widerlegt werden soll, aber das Ergebnis ist unglaublich. Im Gutachten wird festgestellt, dass ich vor dem Unfall keine Gebrechen/Krankheiten hatte, aber nach dem Unfall auch keine, also Null Versicherungsleistungen. Die 20% GdB, die ich nach dem Unfall nachweislich bekommen habe, werden im Gutachten und im Ablehnungsschreiben der Versicherung einfach ignoriert. Von 20% Versicherungsleistung gehe ich gar nicht aus, aber Null %? Ist das noch normal?
 
Hallo Abraxas,

der GdB und der Invaliditätsgrad nach dem die PUV bemisst sind verschiedene Dinge, nicht miteinander zu vergleichen.

Hast du das Gutachten in Kopie bekommen? Wenn nicht, frag höflich bei der Versicherung wegen einer Abschrift an.

Wie schätzt dein beh. Arzt eine bleibende Invalidität und dessen Höhe ein?

Du musst das Gutachten nicht anerkennen (siehe dazu Fristen in deinen AUB). Dann musst du aber selbst eins anfertigen lassen und der Versicherung zusenden. Sollte die Versicherung dieses dann nicht anerkennen bleibt nur der Klageweg. Vom Gericht wird dann nochmals ein Gutachen in Auftrag gegeben.

Gruß Jens
 
Hallo Abraxas,

könntest Du was zu Deinen dauernden Beeinträchtigungen schreiben und welche AUB vereinbart sind ?

Welcher Fachrichtung gehört der begutachtende Arzt an ?

Gruß
Luise
 
Hallo,
mein behandelnder Orthopäde fand einen GdB von 20% zu wenig. Verletzt wurde die Wirbelsäule und ein Bein, inklusive Knie. Beeinträchtigt bin ich durch Dauerschmerzen und die Tatsache, dass ich vieles nicht mehr machen kann. Das bleibt leider auch so. Zwei Verletzungen sind schon rein äußerlich sichtbar, nach Ansicht des Gutachters, ein Orthopäde, allerdings nicht.
Meine Beeinträchtigungen sind, entsprechend der knapp einstündigen Begutachtung, im Gutachten selbst gar nicht erwähnt oder so formuliert, dass sie wie eine Übertreibung von mir wirken. Bei der Begutachtung hatte ich den Eindruck, dass das Ergebnis schon vorher feststeht, ich wurde auch immer wieder abgewürgt.
Mir geht es aber nicht um eine optische Veränderung oder ein paar Prozente mehr oder weniger. Ich weiß, dass ich Schmerzen habe, und zwar täglich. Ich weiß, dass ich in meiner Beweglichkeit eingeschränkt bin. Trotzdem wird das als nicht existent dargestellt.
Das Gutachten kann ich ergänzen und der PUV meine Beschwerden schildern. Aber nützt das etwas?
Gruß Abraxas
 
Hallo, liebes Forum,
ein GdB mit dauerhaften Beeinträchtigungen zeigt doch, dass eine Invalidität eingetreten ist, den bekommt man doch nicht ohne Grund.
Auch wenn die PUV andere Maßstäbe hat und vielleicht geringere Prozentsätze, kann sie doch nicht behaupten, dass gar keine Beeinträchtigung vorliegt. Oder sehe ich das verkehrt?
Abraxas
 
Hallo Abraxas,

bezüglich der Höhe wurde dir ja bereits mitgeteilt, dass GdB und Invalidität nichts miteinander zu tun haben müssen. Es gibt aber auch noch ein paar weitere Aspekte für eine Invaliditätsleistung der PUV zu beachten:

  1. Die Beschwerden müssen durch den Unfall ausgelöst sein (ein GdB kann auch unfallunabhängig vergeben werden)
  2. Die Beschwerden müssen durch einen organischen (im Sinne von körperlichen) Schaden erklärbar sein, der durch den Unfall ausgelöst wurde; ein GdB kann z.B. auch bei psychischen Beschwerden vergeben werden.

    Beispiel hierfür ist z.B. der Tinnitus: Gem. gültiger Rechtsprechung wird in der privaten Unfallversicherung ein Tinnitus nur anerkannt, wenn er auf einen
    a) organischen UND
    b) bewiesenen UND
    c) bewiesenermaßen durch den Unfall
    ausgelösten Schaden zurückzuführen.

    Kann man Punkt a) durch z.B. eine Hirnverletzung nicht beweisen, wird ein Tinnitus gerne als psychisch bewertet und es gibt keine Invaliditätsentschädigung.

Ein GdB wird von einer PUV daher - wenn überhaupt - nur als Indiz für eine Beeinträchtigung gewertet, aber die anderen Aspekte müsste man schon beweisen/der Gutachter anerkennen.

Wie sieht es ansonsten mit der Beantwortung von Luises Fragen aus?

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,
die 20% sind rein orthopädische Probleme seit dem Unfall, eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten, keine psychischen Beschwerden. Luises Fragen habe ich aber schon beantwortet, nur der AUB fehlt noch: AUB 88. Dabei geht es aber vermutlich um die Höhe von Versicherungsleistungen, oder? Mein Problem ist, dass der GdB eben nicht als Indiz für Verletzungen/Beeinträchtigungen gesehen wird.
Gruß
Abraxas
 
Hallo Abraxas,

du darfst das Wörtchen "Indiz" nicht mit dem Wort "Beweis" verwechseln. Ein Indiz ist immer nur ein kleiner Hinweis auf einen Sachverhalt, beweist den Sachverhalt aber noch lange nicht.

Ist das jetzt etwas verständlicher?

Gruß
Joker
 
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