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Kann BG Behandlungskosten zurückverlangen?

röschen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
1 Sep. 2010
Beiträge
218
Hallo Zusammen,

mein D-Arzt hat mich darauf hingewiesen, dass es sein kann, dass die BG die Kosten für die geleisteten Behandlungen und Medikamente zurückverlangt.
Die BG hat meinen D-Arzt angeschrieben und nachgefragt, weshalb ich die Medikamente und Behandlungen bekomme, da die BG selbst keine Unfallfolgen mehr sehen will. Den Morbus Sudeck will sie nach wie vor nicht annehmen, sie behauptet einfach, ich hätte nichts, es wäre eben subjektiv und altersbedingt und alle "anerkannten" Unfallfolgen wie Prellungen etc. seien eben ausgeheilt. Alle Diagnosen, die den Sudeck bestätigt bzw. diagnostiziert haben, wurden von der BG bei ihrer Ablehnung einer Rente nicht beachtet.

Der Widerspruch läuft.

Wisst Ihr, ob die BG Behandlungskosten zurückverlangen kann?

Viele Grüße

Röschen
 
Wie stellt sich denn Dein D-Arzt dazu, denn schliesslich behandelt er Dich ja als verlängerter Arm der BG
Weiterhin, welche Unfallfolgen wurden denn seitens der BG anerkannt, oder besser welche nicht ( speziell die, wo Du vom D-Arzt behandelt wirst)?
Wogegen hast Du einen Widerspruch eingelegt? Wegen Ablehnung einer Rente? Du wirst doch nicht nur einen Sudeck haben! Diese bildet sich bekanntlicherweise meist infolge von Verletzungen!

Wegen Deiner Hauptfrage, ob die BG Kosten zurück verlangen kann:
wenn Dein Medizinmann sagt, das der Sudeck behandelt werden muss und ihn auch behandelt, kann es Dir doch erstmal egal sein wer die Kosten trägt. Soll sich die BG doch mit Deiner Krankenkasse auseinandersetzen! Bleib mal völlig entspannt und lass behandeln, was behandelt werden muss. Ausserdem Stress fördert den Sudeck. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo röschen,

also von Dir kann die BG keine Behandlungskosten zurückverlangen. Sie wird das, wenn überhaupt, von Deiner Krankenkasse tun soweit die Kosten "übergangsfähig" sind.
Sofern Du privat Krankenversichert bist, kann es bestenfalls passieren, dass Dir die BG die Rechnungsbelege für Deine private Krankenversicherung schickt und von Dir dann den Betrag fordert, den Dir Deine Krankenkasse erstattet. Das kann auch weniger als der Rechnungsbetrag sein. Auf den evtl. Restkosten bleibt die BG sitzen.

Grüße
Fender
 
Hallo Gold.baerchen,

ich hatte einen Wegeunfall und als Folge hat sich ein Morbus Sudeck entwickelt, der leider viel zu spät diagnostiziert worden ist.

Zunächst hat die BG VG bezahlt, dann einfach eingestellt. Die Behandlungen wurden bisher bezahlt.

Im Renten-GA wird mir nun der Sudeck abgesprochen, weshalb ich nun auch keine Rentenansprüche gegen die BG habe. Hiergegen habe ich nun Widerspruch eingelgt.

Es ist schon sehr verwunderlich, wie die BG vorgeht, mal ja, mal nein.

Viele Grüße

Röschen
 
Hallo Fender,

was meinst Du mit "übergangsfähig"? Heißt dass, wenn die BG es an meine KK abschieben sollte, dass ich die Zuzahlungen im Nachhinein noch leisten müsste?

Viele Grüße

Röschen
 
Hallo röschen,

das "übergangsfähig" bezog sich ausschließlich auf die Abkommen und Verwaltungsvereinbarungen mit den Krankenkassen. So können gegenseitig (BG-KK und umgekehrt) z.B. keine ambulanten Arztkosten und Medikamente abgerechnet werden. Anders ist dies z.B. bei stationären oder physikalischen Behandlungen.

Auf keinen Fall bedeutet dies aber, dass Du für Kosten die die BG bereits getragen hast noch Eigenanteile zu zahlen hast, denn die KK zahlen den BG´en nach diesen Vereinbarungen nur die Kosten ohne die Eigenanteile. Diese darf aber die BG dann nicht von Dir fordern, sondern sie bleiben bei der BG.

Grüße
Fender
 
Hallo Röschen,

deine BG lehnt sich ganz schön weit raus, wenn sie nun deinen D-Arzt unter Druck setzen will, dich wegen CRPS nicht weiter zu behandeln.

Allerdings scheint dein SB bei der BG, wie so viele ihrer Spezies, nicht abschließend im Internet recherchiert zu haben.

Dass folgender Beitrag irgendwann mal hier auftauchen wird, hatte ich mir schon gedacht, aber nicht mehr nach so langer Zeit:

http://www.arztrecht-aktuell.de/74/index.html

Muss wohl ein Azubi sein bei deiner BG, der unsere Seite noch nicht entdeckt hat, denn sonst würde er sich nicht mit solchen "Karteileichen" abgeben.

Morbus Sudeck (CRPS) ist eine anerkannte Unfallfolge. Dazu gibt es mittlerweile auch genügend Urteile vom SG.

Mein SB hat mir gegenüber mal so nett behauptet: "Einen Sudeck bekommen nur Frauen ab einem gewissen Alter". Als ich ihn daraufhin gefragt habe, warum auch Männer und Kinder einen Sudeck hätten, hat er einfach geantwortet: "Solche Fälle gibt es nicht".

Allerdings hat er nicht damit gerechnet, dass ich zwar einen Sudeck in der Hand habe, aber nicht im Gehirn. Daher habe ich das Thema bei einem Gespräch mit ihm und meinen behandelnden Ärzten mal kurz wieder aufgefrischt. Da durfte er sich eine halbe Stunde einen ärztlichen Vortrag zu dem Thema CRPS anhören.

Wenn sich dein SB den o. g. Bericht genau durchgelesen hätte, wäre ihm nicht entgangen, dass die BG für die Folgen zu haften hat, wenn sie nun deinem D-Arzt weitere Behandlungen untersagt!

Den Begriff der "Staatshaftung" in dem Urteil des BGH finde ich jedoch genial...

Die BG kann von dir keine Kostenerstattung für deine Behandlung verlangen. Allerdings ist es mal wieder typisch, dass die BG nicht dir so etwas mitteilt, sondern deinen D-Arzt damit beauftragt. So hat die BG, wenn es darauf ankommt, natürlich nie etwas in der Hinsicht behauptet...

Ich würde aber immer dem Arzt und nicht der BG Glauben schenken, denn solche Spielchen wollte die BG auch mit meinen Ärzten machen.

Liebe Grüße

Derosa
 
An Derosa,

schön geschrieben! Musste teilweise ein wenig schmunzeln bzw. :):):).

Obwohl ich keinen Arbeitunfall hatte, waren auch hier wieder interessante Informationen für mich.

Danke.
 
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