Hallo Community,
hier mal ein Beispiel, wie frühzeitig dafür gesorgt werden kann, dass zukünftige Arbeitsunfälle keine Arbeitsunfälle sein können, bis das Gegenteil bewiesen wird.
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung hat Interesse daran gefunden, zu definieren welche Verletzungen ein Roboter einem Menschen zuführen darf, soweit diese gemeinsam an einem Arbeitsplatz arbeiten: Ausschreibung.
Man darf wohl getrost davon ausgehen, dass das Ergebnis der Studie in Zukunft genutzt werden wird, um Schadenssummenverringernde Erekntnisse zu dokumentieren. Baut dann ein Roboter Mist und wird dann ein Mensch verletzt, braucht es nur den Nachweis des Roboterherstellers, dass alle Sensoren richtig funktionierten in Verbindung mit dieser Studie und schon ist der Nachweis geführt, dass eine schwerere Verletzung als definiert, nicht auftreten kann.
Die Urteilsbegründung kann eleganterweise so schon heute geschrieben werden: "Simulant".
Toll.
Grüße
oohpss
PS: Hätte ich beinahe vergessen zu erwähnen: Alle Unfallversicherungsträger sind in die Facharbeit der KAN einbezogen.
PPS: Man versuche einmal die Bedeutung dieses Satzes zu ergründen: "Auf den Ergebnissen dieser Studie aufbauende spätere Arbeiten sollen letztendlich helfen, Arbeitsschutzexperten und Herstellern eine Datenbasis bei konkreten Problemstellungen in Risikobewertungen und die Gewissheit zu geben, dass im Bereich des Arbeitsschutzes konforme Entscheidungen bei der mechanischen Risikobeurteilung getroffen werden."
hier mal ein Beispiel, wie frühzeitig dafür gesorgt werden kann, dass zukünftige Arbeitsunfälle keine Arbeitsunfälle sein können, bis das Gegenteil bewiesen wird.
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung hat Interesse daran gefunden, zu definieren welche Verletzungen ein Roboter einem Menschen zuführen darf, soweit diese gemeinsam an einem Arbeitsplatz arbeiten: Ausschreibung.
(Zitat aus den Ausschreibungsunterlagen auf http://www.kan.de/de/termine/ausschreibung52.html am 06.08.2012)Die Studie soll als erster Schritt dazu dienen, den aktuellen Stand und weiteren Bedarf an Grundlagen zur mechanischen Risikobeurteilung zu erarbeiten. Dies soll im Hinblick auf die Einordnung von Verletzungsbefunden und biomechanischen Verletzungskriterien in Schadensschwerekategorien geschehen. Auf den Ergebnissen dieser Studie aufbauende spätere Arbeiten sollen letztendlich helfen, Arbeitsschutzexperten und Herstellern eine Datenbasis bei konkreten Problemstellungen in Risikobewertungen und die Gewissheit zu geben, dass im Bereich des Arbeitsschutzes konforme Entscheidungen bei der mechanischen Risikobeurteilung getroffen werden.
Man darf wohl getrost davon ausgehen, dass das Ergebnis der Studie in Zukunft genutzt werden wird, um Schadenssummenverringernde Erekntnisse zu dokumentieren. Baut dann ein Roboter Mist und wird dann ein Mensch verletzt, braucht es nur den Nachweis des Roboterherstellers, dass alle Sensoren richtig funktionierten in Verbindung mit dieser Studie und schon ist der Nachweis geführt, dass eine schwerere Verletzung als definiert, nicht auftreten kann.
Die Urteilsbegründung kann eleganterweise so schon heute geschrieben werden: "Simulant".
Toll.
Grüße
oohpss
PS: Hätte ich beinahe vergessen zu erwähnen: Alle Unfallversicherungsträger sind in die Facharbeit der KAN einbezogen.
PPS: Man versuche einmal die Bedeutung dieses Satzes zu ergründen: "Auf den Ergebnissen dieser Studie aufbauende spätere Arbeiten sollen letztendlich helfen, Arbeitsschutzexperten und Herstellern eine Datenbasis bei konkreten Problemstellungen in Risikobewertungen und die Gewissheit zu geben, dass im Bereich des Arbeitsschutzes konforme Entscheidungen bei der mechanischen Risikobeurteilung getroffen werden."