hallo sisi,
meine nachfolgende Meinungen:
deine Anwältin nimmt nicht ab, weil Sie weiß, dass du meiner Meinung nach über den Tisch gezogen wurdest.
Dein Verschlechtungsantrag wird Dir nichts bringen aufgrund deines Vergleiches.
Auf deine restlichen Ansprüche hast du durch den Vergleich verzichtet - da passiert gar nichts.
Daher bleibt dir nur die Prüfung auf Anwaltshaftung oder/und die Prüfung ob du den Vergleich anfechten kannst - alles andere bringt überhaupt nichts.
Nachdem du wie du geschrieben hast, dass du dies alles nicht machen mehr willst oder kannst - dann ist Ende.
Für die gesundheitlichen Folgen zahlst du und nicht mehr die womögliche zuständige BG - du hast ja verzichtet.
Dafür hast du so wie dich verstanden habe,
kein Ende mit deinen gesundheitlichen Problemen - da dein Körper kein Vergleich eingehen kann wie Du gegenüber der BG.
Lg. Rolandi
meine nachfolgende Meinungen:
deine Anwältin nimmt nicht ab, weil Sie weiß, dass du meiner Meinung nach über den Tisch gezogen wurdest.
Dein Verschlechtungsantrag wird Dir nichts bringen aufgrund deines Vergleiches.
Auf deine restlichen Ansprüche hast du durch den Vergleich verzichtet - da passiert gar nichts.
Daher bleibt dir nur die Prüfung auf Anwaltshaftung oder/und die Prüfung ob du den Vergleich anfechten kannst - alles andere bringt überhaupt nichts.
Nachdem du wie du geschrieben hast, dass du dies alles nicht machen mehr willst oder kannst - dann ist Ende.
Für die gesundheitlichen Folgen zahlst du und nicht mehr die womögliche zuständige BG - du hast ja verzichtet.
Dafür hast du so wie dich verstanden habe,
kein Ende mit deinen gesundheitlichen Problemen - da dein Körper kein Vergleich eingehen kann wie Du gegenüber der BG.
Lg. Rolandi