sisi62
Mitglied
Meine Kampf hat 12 Jahre lang gedauert ,endlich kam zur Berufung vor Landessozialgericht Hessen,es wurde eine Eröterungstermin ausgemacht und ich musste dabei sein. Anwalt von VdK sollte mich Vertreten..sollte.Aber es kam nicht da zu,ich musste selber mit Richter und BGW Vertreter zum recht kommen,weil meine Anwältin hat gar keine Wort mit Richterin getauscht!.Meine Arbeitsunfall wurde anerkannt und neue Diagnose sofort festgestellt...Es wurde mir gesagt,das Verleztenrente sollte ich so gut wie vergessen,und ich stimme zu oder ich gehe mit leere Hände aus dem Gericht!
Danach bekam ich eine
Protokoll in dem Rechtsstreit
......
gegen
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
....
1.Die Beklagte erkennt das Ereignis vom 2007 als Arbeitsunfall mit der Unfallfolge eine Zerrung der Lendenwirbelsäule und daraus resultierenden zweiwöchigen Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit an.
2)Die kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3)Die Beteiligten sind darüber einig,dass der Rechtsstreit damit insgesamt erledigt ist.
Meine frage an euch
1)Bekomme ich noch eine Urteil von Gericht ?
2)Ich War damals Selbständig,und musste mich selber Versichern,Ich war Versichert wegen Unfall für 18 000 Euro.Habe ich jetzt Anspruch auf das Geld oder keine Anspruch mehr?
Meine Meinung nach..BGB,VdK und Gericht sogar Gutachter setzen alle unter eine decke...Alle Ärzte haben Gewusst wie es damals nach Querfortsatz (LWK 4) Fraktur,Prolaps SWK 1/LWK5 und mehrere HWS schaden geht...Keine hat mir geholfen..Keine festgestellt oder diagnostiziert woran liegt das.dass ich dem Schmerzsyndrom habe..Nach zwei Begutachtung bekam ich Erwerbsminderung rente,Jahrelang um Unfallrente gekämpft..und Jetzt stehe ich da ...
Habe keine vertrauen an der VdK mehr...und frage mich,wozu bezahle ich jahrelang Beiträger bei diese Gesseltschaft..
Danach bekam ich eine
Protokoll in dem Rechtsstreit
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gegen
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
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1.Die Beklagte erkennt das Ereignis vom 2007 als Arbeitsunfall mit der Unfallfolge eine Zerrung der Lendenwirbelsäule und daraus resultierenden zweiwöchigen Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit an.
2)Die kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3)Die Beteiligten sind darüber einig,dass der Rechtsstreit damit insgesamt erledigt ist.
Meine frage an euch
1)Bekomme ich noch eine Urteil von Gericht ?
2)Ich War damals Selbständig,und musste mich selber Versichern,Ich war Versichert wegen Unfall für 18 000 Euro.Habe ich jetzt Anspruch auf das Geld oder keine Anspruch mehr?
Meine Meinung nach..BGB,VdK und Gericht sogar Gutachter setzen alle unter eine decke...Alle Ärzte haben Gewusst wie es damals nach Querfortsatz (LWK 4) Fraktur,Prolaps SWK 1/LWK5 und mehrere HWS schaden geht...Keine hat mir geholfen..Keine festgestellt oder diagnostiziert woran liegt das.dass ich dem Schmerzsyndrom habe..Nach zwei Begutachtung bekam ich Erwerbsminderung rente,Jahrelang um Unfallrente gekämpft..und Jetzt stehe ich da ...
Habe keine vertrauen an der VdK mehr...und frage mich,wozu bezahle ich jahrelang Beiträger bei diese Gesseltschaft..