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Kampf gegen BGW

sisi62

Mitglied
Registriert seit
2 Juli 2014
Beiträge
43
Ort
Frankfurt am Main
Meine Kampf hat 12 Jahre lang gedauert ,endlich kam zur Berufung vor Landessozialgericht Hessen,es wurde eine Eröterungstermin ausgemacht und ich musste dabei sein. Anwalt von VdK sollte mich Vertreten..sollte.Aber es kam nicht da zu,ich musste selber mit Richter und BGW Vertreter zum recht kommen,weil meine Anwältin hat gar keine Wort mit Richterin getauscht!.Meine Arbeitsunfall wurde anerkannt und neue Diagnose sofort festgestellt...Es wurde mir gesagt,das Verleztenrente sollte ich so gut wie vergessen,und ich stimme zu oder ich gehe mit leere Hände aus dem Gericht!
Danach bekam ich eine

Protokoll in dem Rechtsstreit

......
gegen
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
....
1.Die Beklagte erkennt das Ereignis vom 2007 als Arbeitsunfall mit der Unfallfolge eine Zerrung der Lendenwirbelsäule und daraus resultierenden zweiwöchigen Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit an.
2)Die kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3)Die Beteiligten sind darüber einig,dass der Rechtsstreit damit insgesamt erledigt ist.



Meine frage an euch
1)Bekomme ich noch eine Urteil von Gericht ?
2)Ich War damals Selbständig,und musste mich selber Versichern,Ich war Versichert wegen Unfall für 18 000 Euro.Habe ich jetzt Anspruch auf das Geld oder keine Anspruch mehr?

Meine Meinung nach..BGB,VdK und Gericht sogar Gutachter setzen alle unter eine decke...Alle Ärzte haben Gewusst wie es damals nach Querfortsatz (LWK 4) Fraktur,Prolaps SWK 1/LWK5 und mehrere HWS schaden geht...Keine hat mir geholfen..Keine festgestellt oder diagnostiziert woran liegt das.dass ich dem Schmerzsyndrom habe..Nach zwei Begutachtung bekam ich Erwerbsminderung rente,Jahrelang um Unfallrente gekämpft..und Jetzt stehe ich da ...
Habe keine vertrauen an der VdK mehr...und frage mich,wozu bezahle ich jahrelang Beiträger bei diese Gesseltschaft..
 
hallo sisi62,

deine Zeilen verwundern mich leider nicht -
die Handlungsweise, welche du beschreibst sind mir selbst aus eigener Erfahrung geläufig.

Allerdings weshalb bist du dir sicher, dass du Rente bekommst von der BG?
So wie ich aus deinen Zeile entnehmen kann - steht im Protokoll des LSG nichts darüber.

Die Anerkennung als Arbeitsunfall mit der Anerkennung der Unfallfolgen
ergibt im Protokoll keine Entscheidung über eine Rente von der BG an Dich.

Aus dem Protokoll vom LSG entnehme ich, dass der Rechtsstreit beendet ist ohne Urteil durch Einigung.
Das ist meiner Meinung nach zum Vorteil der Gegenseite,
oder habe ich da was falsch verstanden aus deinen Beitrag?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,noch mals

1.Die Beklagte erkennt das Ereignis vom 2007 als Arbeitsunfall mit der Unfallfolge eine Zerrung der Lendenwirbelsäule und daraus resultierenden zweiwöchigen Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit an.
2)Die kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3)Die Beteiligten sind darüber einig,dass der Rechtsstreit damit insgesamt erledigt ist.

die frage ist die,ob ich recht habe auf Geldleistung wegen Arbeitsunfall,ich war Versichert auf diese 18.000 Euro
Unfallrente kommt nicht ins frage..das hatte schon Richterin gleich gesagt..
Es tut mir leid,das musst du das gleiche wie ich erfahren..
ich glaube bin nicht die erste und nicht die letze..leider..
 
hallo sisi62,

also ich verstehe daraus:

dass du keine Rente von der BG erhälst.

Jetzt die Frage von mir an Dich:

Bist du selbst der Meinung,
dass du von deinem Unfall nur eine Zerrung der Lendenwirbelsäule davon getragen hast,
welche dir nach insgesamt 2 Woche AU
keine Probleme mehr bereiten - also auch nicht in der Zukunft?

Wie lange warst du nach dem Arbeitsunfall AU - mehr als 2 Wochen?

Dein Unfall ist von 2007 und
erst jetzt
wird über insgesamt 2 Wochen AU und Unfallfolge und Anerkennung als Arbeitsunfall entschieden?

Falls ja, ist das nicht toll - dass man dafür mehr 10 Jahre braucht und dies auch nur durch Einigung?

Hast du noch Beschwerden an der Lendenwirbelsäule? Falls ja, wird du behandelt?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo sisi62,

Du hast vor Gericht einen sogenannten Vergleich geschlossen. Damit ist das Verfahren definitiv beendet.

In diesem Vergleich wurden nur 14 Tage Arbeitsunfähigkeit als Unfallfolge anerkannt. Diese Feststellung ist nach diesem Vergleich jetzt bindend. Ob Du für diese 14 Tage nun das sogenannte Verletztengeld erhältst, kommt darauf an, wie Deine frw. Versicherung bei der BG abgeschlossen wurde. Soll heißen: Ab wann ist in dieser frw. Versicherung ein Verletztengeldanspruch vereinbart (z.B. ab dem Unfalltag; nach 2 Wochen; nach 4 Wochen usw.).

Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit nach diesem Vergleich noch weitere Leistungen zu erhalten.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Rolandi
ich war mehr als 2 Jahre Krank geschrieben..Fraktur und Prolaps an Lendenwirbelsäule(SwK1/LwK 5)HWS schaden..es wird immer schlimmer mit HWS..
Meine Gutachter dr.C hat im Begutachtung geschrieben das LWK 4 Findet er nicht beurteilbar weil..auf Röntgenbild von Durchgangsarzt ist diese Wirbel nicht dar gestellt! Insgesamt jeder von 4 Gutachter (davon 2 von Sozialgericht im Frankfurt,1von BGW,eine welche habe mir selbst gefunden)wollte sich NICHT wegen LWK4,wo habe ich dem bruch erlitten-eusern,eine findet diese stelle als..Fett-streite,die andere sagte das diese Röntgenbild zu dunkel ist..und so weiter...habe 60 GdB unbefristet...laufen kann ich noch,rennen nicht mehr...
und viel mehr auch nicht..meine knie haben auch damals genug abbekommen,schmerze,Depressionen und so weiter..
so lauf das halt...
ich habe hier,auf diese Seite viel damals gelesen..hat mir auch geholfen..das zu wiesen das ich nicht die alleine auf diese Welt bin,welche muss immer weiter um ihre rechte kämpfen.. es hat mir gut getan..

nein,ich bekomme keine Rente vom BG ,
Vollerwerbsminderung rente von Knappschaft Bahn See...es ist nicht viel( nur das was habe ich da ein-bezahlt),aber das es Anerkannt ist ,mach mir persönlich was aus..

Hallo Fender..

Versicherungsumme
Die Versicherungssumme gilt grundsätzlich sowohl für die Beitragsberechnung von Geldleistungen bei vorliegen eines Versicherungsfalls.Sie beträgt mindestens 60 vom 100 der Bezuggrosgroße....

mehr steh hier nicht

es ist halt nur eine Blatt,mehr nicht,ich musste damals das bezahlen als fr.unfallversicherung ..

nach so viele Jahre glaube ich auch nicht mehr auch Schmerzensgeld..ganz ehrlich gesagt..

sorry..ich wollte mich doch für eure Antworten bedanken

Dankeschön

aber ich frage mich nun,wofür ist die Versicherungssumme 18000 Euro?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hallo sisi62,

also so wie ich nach deinen weiteren Beiträge dein Fall verstehe:

komme ich leider zu meiner Meinung:
dass Sie dich bei deinem geschilderten Beschwerdebild usw. und Au mehr als 2 Jahre, Untersuchungen fehlen usw.
Dich - wie mir das meiner Meinung nach passende Sprichwort dazu einfällt:
Zitat: " über den Tisch gezogen haben"

Falls ich mit meinen möglichen Sprichwort daneben liegen sollte, dann bitte ich dies jemanden anderen treffender auszudrücken.

Oh mei und die Vdk schaute zu, so wie ich dich verstanden habe?

Versuch zu ergründen, was du dagegen machen noch kannst?

Stimmt es, dass du dem Vergleich zugestimmt hast. Falls nein, dann wäre das Protokoll falsch.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
also..
ich habe es gefunden..
Verletztengeld (§45-48,52 SGB VII)wird von dem Tag gezahlt,ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird,oder mit dem Tag des Beginns einer Heilbehandlungsmaßnahme,die den Versicherten an der Ausübung einer ganztägigen Erwerbstätigkeit hindert.
....

Die Verleztengeldzahlung endet u.a.mit
-dem letzen Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit oder der Hinderung an einer ganztägigen Erwerbstätigkeit durch eine Heilbehandlungsmaßnahme.

Gesund bin ich bis zum heute nicht geworden..
Fender,,wie meinst du-wirklich nur für 2 Woche habe ich eventuell Anspruch auf Verletztensgeld?

wie gesagt ,ich war länger als 2 Jahre Krank geschrieben,es folgte private BU, Reha,gesetzliche Rente zum Schluss.
Meine private BU Rente wurde nur für 10 Jahre abgeschlossen,und hatte sich schon 2 Jahre hier beendet..
Habe eine geringfügige Beschäftigung gefunden,und Grundsicherung rente wollte ich nicht beantragen..

Rolandi..es geht mir auch so,das ich bin über Tisch gezogen...
aber habe keine andere Wahl..
genau das...VDK war da...
ohne worte..

:mad:
 
hallo sisi62,

du bist nicht die Einzige - wie ich dir geschrieben habe,
diese mehr oder weniger ähnliche Handlungsweise ist mir leider bekannt und vermutlich vielen anderen UO auch.

Bei deinen Beschwerden-Schilderungen solltest du dich meiner Meinung nach erkundigen,
wie du den Fall wieder aufrollen kannst -
auch wenn es nicht leicht ist Sisi.

Du hast mir leider noch nicht die Frage beantwortet:

Ist das Protokoll richtig - d. h. hast du den Vergleich - so wie es im Protokoll steht - zugestimmt?
Falls nein - mußt du dagegen vorgehen.

Wie du hier im Forum auch schon lesen kannst,
können mögliche ehem. Mitarbeiter einer BG (also nicht unbedingt deiner BG)
Mitarbeiter der VdK sein.
Ob das in deinem Fall zutreffen kann, weiß ich nicht.

Warum bist du der Meinung, dass du keine andere Wahl hast?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ronaldi..
ja,ich habe es zugestimmt,nach dem Beratung von meine Anwältin von VDK


ich bekam protokoll von diese Anwältin,aber frage mich ob wurde noch Urteil von Landesgericht erstellt...?

BGW habe sich auch schon gemeldet
den bescheid vom 2009 über des Verfahrens ...
Vergleich vom 2020 erleidigt.
zum kenntnisnahme
 
hallo sisi62,

du schreibst nach Beratung mit der Anwältin VdK -

Also aus meiner Meinung heraus mein Vorschlag:
gehe zu einem Anwalt (also keine Vdk)
und prüfe,
ob du gegen die Anwältin der VdK vorgehen kannst.

Evtl. musst du nicht nur einen Anwalt diesbezüglich aufsuchen.

Du hast mir leider noch die Frage nicht beantwortet:

Weshalb schreibst du, du hattest keine andere Wahl?

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi...
was soll ich noch machen nach 12 Jahre Kämpfen?
ich habe aufgegeben..
habe gehofft das Vdk hilft mir ...fehl anzeige..
jetzt wollte nur wissen was mir im den Fall eventual noch zusteht...und ob ich soll es beantragen ?
 
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