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Kampf der Giganten - kein KG von Krankenkasse

Herzblut

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2009
Beiträge
1,333
´n Abend Zusammen:)

Zuallerst möchte ich mich im Voraus für Eure Beiträge bedanken!

Kurze Schilderung (ich versuch´s)......

06/08 Arbeitsunfall erlitten - BG zahlte Verletztengeld .....bis Einstellung Ende 01/09

Als Selbstständige war ich im Jahr 2008 ohne Krankengeld versichert! Hatte mich aber aufgrund der "Gesundheitsreform" ab 01.01.2009 MIT Krankengeld versichern lassen!

Die Krankenkasse verweigert jedoch die Zahlung von Krankengeld, mit den Hinweis, dass ich ja schließlich einen Arbeitsunfall hatte; die BG auch zahlte ..... und wenn sie es jetzt nicht mehr tut und ich im Klageverfahren mit der BG nun hänge, dann ist es mein persönliches Pech :mad:.
Ich würde ja schließlich darauf BEHARREN, dass es ein Arbeitsunfall ist und dann sind sie nunmal nicht zuständig ...... Ende im Gelände

Kein Verletztengeld - kein Krankengeld .... aber immer noch arbeitsunfähig; 2x operiert UND eine dauernde "Behinderung" liegt ebenfalls vor!

Bitte, wer kann mir weiterhelfen?
 
Hallo Herzblut,
irgendetwas läuft da nicht richtig. Die KK ist auf jedenfall bei einer AU Leistungspflichtig. Du solltest mal mit deinem behandelnen Arzt sprechen worüber der seine Kosten abrechnet denn wenn die BG nicht mehr zahlt wer dann?
Auch wenn ein Wiederspruch läuft zahlt die KK, kommt es irgendwann mal zu einem Urteil oder Vergleich werden BG und KK sich auseinander setzen.
LG Wolfgang
 
Hallo Wolfgang,

nun ja, das hatte ich auch gedacht! Und selbst mein RA war erstaunt .... jedoch haben die wohl laut Gesetzeslage das Recht auf ihrer Seite

Mein Arzt (auch D-Arzt) rechnet ganz normal meine Behandlung mit der KK ab .... auch meine Physio und Behandlungen in Kliniken und die 2. OP ...... ICH VERSTEHE EINFACH DIE WELT NICHT MEHR!

Der SB meiner KK hat sogar informell zu meinem Anwalt gesagt, dass ich NUR SAGEN MÜSSTE, DASS ES KEIN UNFALL GEWESEN IST und dann würden die sofort KG bezahlen!

Die stecken doch mit der BG unter einem Hut *schrei* und kann wohl von denen keine Hilfe erwarten!

Morgendlichen Gruß ..... Herzblut
 
hallo, herzblut

warum stell dein anwalt keinen eilantrag beim sg?

bei mir wurde auch das vg durch die bg gestrichen.
die kk hat ab da übernommen.
sie zahlt doch sowieso das vg der bg aus, hat also kenntnis.

mfg
pussi
 
Hallo Pussi

Anscheinend ist da Deine KK umsichtiger als meine ...... die sind so deppert, dass sie mich indirekt zwingen wollen, dass ich den Arbeitsunfall vor´s SG aufgebe!

ach ja ... manchmal zweifel ich an meinem RA :-( .....obwohl diese Sozietät ´nen FA für Medizinrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht hat!

Ich hab keine Ahnung, was ich noch tun kann!

Meine KK bekommt schon Hautausschlag, wenn sie von mir hört und wahrscheinlich geht schon ein optisches Alarmsignal auf deren Bildschirm los, sobald sie meine Versichertennummer eingeben!

Ich durchforste schon die ganze Zeit Gerichtsurteile des SG, LG und des BSG ..... ich krieg die Kretze ..... ich finde kein Vergleichsverfahren!

Grüßle ..... Herzblut
 
Hallo Herzblut!

Zum Krankengeld allgemein § 44 SGB V: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0504400

und zum Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld § 46 SGB V: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0504600

Die Krankenkasse ist der 2. angesprochene Leistungsträger und damit vorleistungspflichtig. Wegen des Anspruchs gegen den Unfallversicherungsträger wird sich Deine KK im Rahmen eines Regreßverfahrens bemühen müssen!

Wenn ich weitere Informationen habe, schreibe ich noch einmal!

Grüße von
Ingeborg!
 
DANKE Ingeborg

warum weiß mein RA sowas nicht ......*ganzlautschrei* ..... oder weiß er etwas, was ich nicht weiß *grübel*?

Bei § 44 und 46 hab ich mich schon durchgelesen .... konnte aber Derartiges, was Deine Aussage betrifft, nicht finden!

Aber ich verfolge mal Deine Link´s ...... vielleicht ergibt sich ja da was!

Au ja .... bitte..... über eine weitere Nachricht von Dir würde ich mich sooooo freuen!

Grüßle..... Herzblut
 
nochmal HALLO Ingeborg,

über diese Vorleistungspflicht konnte ich nichts finden ...... wie gesagt, § 44 und 46 kenne ich!

Meine KK WEIGERT SICH, zu zahlen, da ich ja auf den Arbeitsunfall klage! Da sind die wohl fein raus ..... *ich könnt heulen* .... auf die Vorleistungspflicht werde ich meine KK mal ansprechen bzw. durch meinen RA!
 
Hallo Herzblut,

es ist schwierig wenn Dein Rechtsanwalt keine "richtige Antwort" auf Deine Fragen hat, als Laie...!
Also ich würde mir hier einmal da Wichtigste notieren Vorleistungspflicht usw.
Ja und mich hier > http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/ schlau machen! Zur Not über die Rufnummer 0800 0117722 Mo.-Frei. 10h-18h
Ob ein Schreiben an die Bafin (Bonn) eine Klärung bringt, dass die Berufsgenossenschaft die eigentlich Verantwortliche ist kann ich nicht einschätzen! Schwebendes Verfahren..?
Hier noch etwas zum Thema allgemein
http://www.aerzteblatt-rheinlandpfalz.de/pdf/rlp0806_028.pdfhttp://krankenkassen-blogger.de/?p=74

Viele Grüße
Joachim
 
hallo, joachim

meines, bescheidenen wissens, tritt die kk immer in vorlage und holt sich das geld zurück. sind ja keine samariter.
ich sehe nur ein problem:
herzblut hatte sich erst ab 01.01.09 mit krankengeld versichert.
heisst normalerweise - drei monate wartezeit, oder?
was macht den sein schwarzkittel?

mfg
pussi
 
Hallo pussi, dazu schreibt man in dem genannten Link; Krankengeld für Selbständige Neuregelung ab AUGUST 2009 Damit erhält dieser Personenkreis ab dem 43. Krankheitstag wieder Krankengeld Also gibt es schon eine gewisse Karenzzeit zwischen erster Einzahlung zum neuen Vertrag und der Leistung! Hier schreibt Herzblut > Hatte mich aber Aufgrund „der Gesundheitsreform“; ab 01.01.2009 mit Krankengeld versichern lassen! Im Blog steht Neuregelung ab August 2009 wenn man dann noch die 43 Tage dazu zählt? Aber das sollen doch bitteschön die Fachleute genau klären! Viele Grüße Joachim
 
hallo, joachim

das muss herzblut mit seiner kk ausmachen.
er hat einen vertrag ab 01.o1.09.
wozu hat er seine schwarzkittel?

mfg
pussi
 
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