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Kündigung-wie wird Verdienstausfall durch Haftpflichtversicherung ersetzt

Wie schnell wurde Euer monatlicher Verdienstausfall nach Unfallzeitpunkt ersetzt.


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etri

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
2 Sep. 2008
Beiträge
3
Hallo,
bin von meinem Arbeitgeber gekündigt worden nach unverschuldetem Autounfall mit div. Verletzungen.
Unfall war Ende 07 - Kündigung erfolgte 3 Monate später.
Derzeit immer noch krangeschrieben.
Jetzt steht die 2.Verhandlung um den Arbeitsplatz an.
Der Arbeitgeber bietet eine Abfindung an.
Ist es sinnvoll zusätzlich zur Abfindung mit dem Arbeitgeber eine Verschiebung der Kündigung auszuhandeln um den Status "Arbeitslos" vor der gegnerischen Versicherung nicht zu haben?
Oder ist es egal- da solange ich krankgeschrieben bin-
ich auch nicht arbeitslos bin- da nicht arbeitsfähig
Bekomme ich den Verdienstausfall
(bzw die Differenz zwischen Krankengeld und Nettogehalt) trotz wirksamer Kündigung für die gesamte Zeit der Krankschreibung?
Freue mich auf schnelle Hilfe!
Danke ETRI
 
Hallo Etri,

herzlich Willkommen hier im Forum. Dein Arbeitgeber ist ja richtig nett :mad:
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer...Fremdwort...Pfui.
Die relativ positive Seite ist, dass Du zwei Ansprechpartner hast. Da ist zum einen die BG und dann die gegnerische Haftpflichtversicherung. Die Haftpflicht muß Dir die Differenz zwischen Verletztenrente und Gehalt ersetzen. Allerdings wird es ein ständiges und zähes Ringen. Du wirst Dir allerdings eine eventuelle Rente, wenn eine rentenberechtigende MdE verbleibt, anrechnen lassen müssen. Die gegnerische Versicherung hat Dich so zu stellen, als wenn der Unfall nicht passiert wäre.

Gruß von der Seenixe
 
Hoffe kann ein wenig helfen

Hallo erstmal nun werd mal meinen Senf dazugeben.

Bei mir war es auch so das ich leider durch einen schweren unverschuldeten Unfall in die Lage gekommen bin das ich meinen alten Beruf nicht mehr ausführen konnte. Ich hatte auch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber wegen evtl. Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz. Leider Vergebens :-(.

Aber so einfach für den Arbeitgeber ist das auch nicht er muss die Auflösung erstmal beantragen. Das lief bei mir seinerzeit über das Integrationsamt. Versuch mal Kontak zu denen aufzunehmen die kommen auch zu Verhandlungen zum Arbeitgeber mit (als Unterstützung).

Des Weiteren solltest Du auch beim Versorgungsamt einen schwerbehindertenausweiß zu beantragen. Denn ab 40% Schwerbehinderung kann man sich Gleichstellen lassen und hat somit auch einen gewissen Kündigungsschutz und auch (ich glaube es sind 3 Tage) mehr Urlaub. :)

Will dir nicht den Mut nehmen, aber heutzutage muß man einfach funktionieren vor allem auf dem Arbeitsmarkt. Demzufolge legt sich ein Arbeitgeber nicht ein Krankes und evtl. auch Schwerbhindertes Ei ins Nest (wegen evtl. Ausfallzeiten Aufgrund von Krankheit/Unfallfolgen), da ist es den meisten lieber ne Abfindung zu zahlen.

WICHTIG ODER VON VORTEIL gegenüber dem Arbeitsamt und der gegnerischen Versicherung ist das Dir dein evtl. Ex Arbeitgeber bei einer Arbeitsverhältnisauflösung bescheinigt.

DAS DAS ARBEITSVERHÄLTNIS AUCH NACH MEHRMALIGER INNERBETRIEBLICHEN PRÜFUNG (wegen evtl. Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz Firmenintern) AUFGRUND DES UNFALLES UND DIE DAMIT VERBUNDENEN KÖRPERLICHEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN LEIDER GELÖST WERDEN MUSSTE.

WICHTIG IST AUCH QUALIFIZIERTES ARBEITSZEUGNIS VOMARBEITGEBER

Ich hoffe das ist kein Problem für Dich das mit dem Arbeitgeber zu besprechen (musst halt was auf die Tränendrüse drücken wenn Er nicht sofort sein O.K. gibt)

Ich hatte das Glück das mein Arbeitgeber sehr Kulant war. :)

So nun zum Thema Verdienstausfall nartürlich muß die generische Versichrung Dir den Verdienstausfall zahlen (Die Frage ist nur mit welcher Moral und Pünktlichkeit sie das tut). Es gibt nur zwei Abrechnungsmethoden entweder die Netto oder die Bruttolohn Methode.
Hast einen Anwalt (den brauchst Du 100%)? Der müsste das wissen!

Zu zahlen ist entweder der Durchschitt der letzten 3 oder der letzten 12 Monate vor dem Unfall plus anteilig Zulagen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Schichtzulagen, VWL usw.

ABZÜGLICH der Gelder die Du von anderer Seite bekommst
- Krankenversicherung - Krankengeld,
- Arbeitsamt - Arbeitslosengeld (passt hier mit der Abfindung auf würde
das Geld nicht zur Bank bringen)
- Rentenversicherung - Übergangsgeld

Vergeß nicht den evtl. Haushatlsführungsschaden den Du hast oder in Zukunft haben wirst.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen, und vor allem das Du wieder Fuß fasst in deinem Leben.
 
Hallo etri,

ich kann an deiner Umfrage bzgl. 4 oder 10 Monaten nicht teilnehmen. Ich habe kürzlich - nach gut 5 Jahren in 1. Instanz - ein Urteil erhalten, das auch den Verdienstausfall betrifft, da mit der Vers. aussergerichtlich nichts zu regeln war. Es wird bei dir sicher schneller gehen.

Aber ganz wichtig ist, was LuckyLuke geschrieben hat: Für die gegnerische Vers. brauchst du den eindeutigen Beweis (falls abgestritten und geklagt wird), dass du die Arbeitsstelle aufgrund des Unfalls verloren hast.

Gruß
Cindy
 
Hallo erstmal nun werd mal meinen Senf dazugeben.

Bei mir war es auch so das ich leider durch einen schweren unverschuldeten Unfall in die Lage gekommen bin das ich meinen alten Beruf nicht mehr ausführen konnte. Ich hatte auch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber wegen evtl. Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz. Leider Vergebens :-(.

Aber so einfach für den Arbeitgeber ist das auch nicht er muss die Auflösung erstmal beantragen. Das lief bei mir seinerzeit über das Integrationsamt. Versuch mal Kontak zu denen aufzunehmen die kommen auch zu Verhandlungen zum Arbeitgeber mit (als Unterstützung).

Des Weiteren solltest Du auch beim Versorgungsamt einen schwerbehindertenausweiß zu beantragen. Denn ab 40% Schwerbehinderung kann man sich Gleichstellen lassen und hat somit auch einen gewissen Kündigungsschutz und auch (ich glaube es sind 3 Tage) mehr Urlaub. :)

Will dir nicht den Mut nehmen, aber heutzutage muß man einfach funktionieren vor allem auf dem Arbeitsmarkt. Demzufolge legt sich ein Arbeitgeber nicht ein Krankes und evtl. auch Schwerbhindertes Ei ins Nest (wegen evtl. Ausfallzeiten Aufgrund von Krankheit/Unfallfolgen), da ist es den meisten lieber ne Abfindung zu zahlen.

WICHTIG ODER VON VORTEIL gegenüber dem Arbeitsamt und der gegnerischen Versicherung ist das Dir dein evtl. Ex Arbeitgeber bei einer Arbeitsverhältnisauflösung bescheinigt.

DAS DAS ARBEITSVERHÄLTNIS AUCH NACH MEHRMALIGER INNERBETRIEBLICHEN PRÜFUNG (wegen evtl. Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz Firmenintern) AUFGRUND DES UNFALLES UND DIE DAMIT VERBUNDENEN KÖRPERLICHEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN LEIDER GELÖST WERDEN MUSSTE.

WICHTIG IST AUCH QUALIFIZIERTES ARBEITSZEUGNIS VOMARBEITGEBER

Ich hoffe das ist kein Problem für Dich das mit dem Arbeitgeber zu besprechen (musst halt was auf die Tränendrüse drücken wenn Er nicht sofort sein O.K. gibt)

Ich hatte das Glück das mein Arbeitgeber sehr Kulant war. :)

So nun zum Thema Verdienstausfall nartürlich muß die generische Versichrung Dir den Verdienstausfall zahlen (Die Frage ist nur mit welcher Moral und Pünktlichkeit sie das tut). Es gibt nur zwei Abrechnungsmethoden entweder die Netto oder die Bruttolohn Methode.
Hast einen Anwalt (den brauchst Du 100%)? Der müsste das wissen!

Zu zahlen ist entweder der Durchschitt der letzten 3 oder der letzten 12 Monate vor dem Unfall plus anteilig Zulagen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Schichtzulagen, VWL usw.

ABZÜGLICH der Gelder die Du von anderer Seite bekommst
- Krankenversicherung - Krankengeld,
- Arbeitsamt - Arbeitslosengeld (passt hier mit der Abfindung auf würde
das Geld nicht zur Bank bringen)
- Rentenversicherung - Übergangsgeld

Vergeß nicht den evtl. Haushatlsführungsschaden den Du hast oder in Zukunft haben wirst.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen, und vor allem das Du wieder Fuß fasst in deinem Leben.
Hatte auch einen Arbeitsunfall und bin gekündigt worden.Das Intregrationamt hilft nur weiter wenn du einen schwerbeschädigten Ausweiss hast.Sonst endetet das meistens vorm Arbeitsgericht und endet mit einer Abfindung.Gekündigt werden kann man heute immer ,selbst nach einen Arbeitsunfall.
 
Hallo Grete und Lucky Lucke,

schalte mich mal an der Stelle ein. Ich da namlich auch mal eine Frage.
Wenn nach Jahrelangen Herumgezärgel bei einer Schwerbehinderung von 50% das Integrationsamt bzw. der Landschaftsverband einer Kündigung zustimmt( wegen folgen eines Arbeitsunfalls), kann man dann eigendlich auch noch eine Abfindung vom Arbeitgeber bekommen?
Könnte bei meinem Mann mal so weit kommen, deshalb würde mich das interessieren.
Gruß stinababy
 
Post 1:

Vielen Dank Seenixe-
es geht hier nicht um Rente.
Ich bin auch nicht mit der BG in Kontakt-
da kein Arbeitsunfall.
Lediglich die Krankenkasse zahlt Krankengeld-
das sie sich von der Gegenseite -ebenso wie alle Behandlungskoste erstatten lässt.
Der Arbeitgeber hat die Kündigung natürlich wegen der Krankheitsdauer ausgesprochen- aber gibt es nicht zu.
Es geht lediglich um die Frage ob der Status - Bezug von Krankengeld = Krank durch Unfall= Bedeutet auch Zahlung der Differenz zwischen normalem Gehalt und Krankengeld, bestehen bleibt.
Oder ob ich als Arbeitslos gelte.
Gruesse
Etri

Post 2:

Vielen Dank-
beides geht über Anwalt-
aber etwas zäh.....
Antwort ist gut!
Gruß
Etri

Post 3:

Danke!
Das halte ich auch für sehr wichtig!

Post 4:

Kein Arbeitsunfall- BG ist nicht zuständig.
Lediglich die Krankenkasse zahlt Krankengeld-
das sie sich von der Gegenseite -ebenso wie alle Behandlungskosten erstatten lässt.
Der Arbeitgeber hat die Kündigung natürlich wegen der Krankheitsdauer
ausgesprochen- aber gibt es nicht zu!
Es geht um die Frage ob -
Bezug von Krankengeld
= Krank durch Unfall
= auch Zahlung der Differenz zwischen
normalem Gehalt und Krankengeld bedeutet
Oder ob ich als Arbeitslos gelte....
und damit diesen Anspruch verliere.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,

entschuldige etwas die Verwirrung, die ich angerichtet habe.
Die Versicherung wird sich immer mit dem Status zum Unfalltag vergleichen müssen. Wenn Du also jetzt gekündigt wirst, gereicht dies Dir nicht unbedingt zum Nachteil. Allerdings wirst Du der Versicherung deine Bemühungen zur Erlangung einer neuen Arbeit nachweisen müssen.
Selbst Erhöhungen des Tariflohnes oder Gehaltes wird sich die Versicherung an die Backe heften müssen.

Gruß von der Seenixe
 
Der Arbeitgeber hat die Kündigung natürlich wegen der Krankheitsdauer ausgesprochen- aber gibt es nicht zu.
Es geht lediglich um die Frage ob der Status - Bezug von Krankengeld = Krank durch Unfall= Bedeutet auch Zahlung der Differenz zwischen normalem Gehalt und Krankengeld, bestehen bleibt.
Oder ob ich als Arbeitslos gelte.

Hallo Etri,

ich nochmal, da ich dieses Problem kenne und erlebt habe, welche Auswirkungen bei unklarer Sachlage möglich sind.

Wenn du 'betriebsbedingt' und nicht unfallbedingt arbeitslos wirst, dann kannst du Probleme mit dem Verdienstausfallschaden bekommen. Ich kann zurzeit nicht ins Detail gehen, aber lies dir nochmals den Beitrag von LuckyLuke durch.
Nach dem Verlust der Arbeitsstelle kann der Schaden recht hoch werden und dann kann es zum 'Kampf' mit Beweispflicht kommen. Sprich nochmal mit deinem Arbeitgeber. Er ist der Schlüssel zum weiteren Verlauf. Ich habs erlebt.

Alles Gute
Cindy
 
Liebe Cindy,
Danke nochmal für den Hinweis-
habe eine Bescheinigung des Arbeitgebers in Aussicht-
dank der Hinweise im Forum nochmal darauf gedrängt.
Auch Dir alles Gute!
Etri
 
Hallo Etri,

der Schädiger hat den Geschädigten wirtschaftlich so zu stellen, als wäre der Unfall nicht geschehen. (Erwerbsschaden, Verdienstausfallschaden)

Wie LuckyLuke schreibt:

Zu zahlen ist entweder der Durchschnitt der letzten 3 oder der letzten 12 Monate vor dem Unfall plus anteilig Zulagen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Schichtzulagen, VWL usw.​
Nicht zu vergessen Beiträge in die Rentenversicherung usw.

ABZÜGLICH der Gelder die Du von anderer Seite bekommst
- Krankenversicherung - Krankengeld,
- Arbeitsamt - Arbeitslosengeld (passt hier mit der Abfindung auf würde
das Geld nicht zur Bank bringen)
- Rentenversicherung – Übergangsgeld​
Zahlungen aus einer privaten Unfallversicherung oder aus einer privaten Krankentagegeldversicherung können nicht abgezogen werden.

Du hast eine Schadensminderungspflicht, d.h. nach abgeschlossener Heilbehandlung wirst Du Dich um einen neuen Arbeitsplatz bemühen – der Schädiger (dessen Versicherer) wird Dir dabei behilflich sein und auch weiterhin einen möglichen Erwerbsschaden ausgleichen, bis zu Deinem Eintritt in die Rente.

Gruß
Luise
 
Hallo nochmal

Etri,

du hast bis dato wenig über deine Verletzungen berichtet.

Bist Du überhaupt wieder 100% einsetzbar körperlich und auch psychisch?

Kannst Du wieder in deinen erlenten Beruf zurück?
 
Zuletzt bearbeitet:
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