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Kündigung GdB 50%

stinababy

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Feb. 2008
Beiträge
1,304
Alter
60
Ort
Gladbeck, NRW
Hallo zusammen,

vieleicht kann mir jemand eine Antwort geben.
Kündigungszustimmung wurde vom Integrationsamt nicht gegeben.
Der Arbeitgeber hat Wiederspruch eingelegt und die ganze Sache ging weiter an den Landschaftsverband.
Sollte der Landschaftsverband der Kündigung zustimmen, weil der Arbeitnehmer aus Arbeitsunfallbedingten Unfallfolgen seinen Beruf nicht mehr ausüben darf, bekommt man dann noch eine evtl Abfindung vom Arbeitgeber?
Interessiert mich, ist zwar noch nicht soweit, aber könnte mal so weit kommen.
Gruß stinababy
 
Hallo Stinababy,
Wenn der Landschaftsverband die Prüfungsstelle für den Widerspruch ist, dann sollte das Kündigungsverfahren erst nach Abschluß dieses Widerspruchs weiter gehen können. Gegen die Zustimmung zur Kündigung kannst Du, wenn Du möchtest, dann vor dem Verwaltungsgericht klagen. Und gegen die dann auszusprechende Kündigung kannst Du Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Da sollte dann auf alle Fälle eine Abfindung möglich sein.
So ist der rechtliche Vorgang. Der Arbeitgeber darf erst nach Vorliegen der Zustimmung des Integrationsamtes (nach Ende eines erfolgreichen Widerspruches von seiner Seite) überhaupt kündigen.
Das Arbeitsgericht wird die Klage dann aussetzen bis das Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen hat. Voraussetzung: Du einigst Dich nicht mit Deinem Arbeitgeber.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

danke dir für die schnelle und ausführliche Antwort.
Dann wissen wir darüber Bescheid, falls der Fall mal eintreten sollte.
Hsbe nur die Sache mit dem Verwaltungsgericht nicht ganz verstanden.
Sollte der Landschaftsverband der Kündigung zustimmen, dann die Klage zuerst beim Verwaltungsgericht? Nicht direkt zum Arbeitsgericht?
Gruß von stinababy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Stinababy,

beides. Das eine richtet sich gegen die Entscheidung des Integrationsamtes und das andere richtet sich gegen den Arbeitgeber. Also gleichzeitig und unterschiedliche Beklagte.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

danke noch mal, jetzt habe ich verstanden warum man das dann an beiden Gerichten gleichzeitig machen muss.
Man wiederspicht einmal der Entscheidung des Landschaftsverbandes damit, das andere ist die Klage vorm Arbeitsgericht, weil man ja mit der Kündigung nicht einverstanden ist.
Wünsche noch ein schönes Wochenende.
Gruß von stinababy
 
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