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Kümmert sich die BG um Schmerzensgeld?

peff

Nutzer
Registriert seit
19 Apr. 2008
Beiträge
3
Hallo,

heute ist der erste Tag an dem ich wieder so halbwegs denken kann, und schon mache ich mir Gedanken wie ich aus meinem Unfall Profit schlagen kann :rolleyes: Aber meine Bettnachbarn haben mich mit dem Thema so verrückt gemacht, dass ich jetzt schon gerne wüßte wie es normalerweise abläuft...

Zu den Fakten:
Am Do. morgen waren mein Kollege und ich für unsere Firma unterwegs, als uns auf einer Bundesstraße ein 5er BWM wahrscheinlich ungebremst mit ca. 80 in unseren stehenden Wagen, wir wollten links ab, hinten drauf krachte.

Die Folge war das wir beide mit Blaulicht Richtung Krankenhaus kamen. Zum Glück nur HWS Distorsion + Nasenbruch + SHT I. Die letzteren beiden nur bei mir da ich vollen Programm auf das Lenkrad geknallt bin.


Nach zwei Tagen stationnärer Behandlung bin ich nun wieder zu Hause. Mit zwei blauen Augen nem Brummschädel und nem steifen Nacken. Wie schon anfangs erwähnt bin ich die ganzen zwei Tage von meinen Bettnachbarn und sogar vom Pfelgepersonal geimpft worden mich um Schmerzensgeld zu kümmern. Allerdings Frage ich mich ob es sich überhaupt lohnt bei so leichten Verletzungen solch einen Aufwand zu betreiben? Ich habe kein Rechtschutz... Einer meiner Bettnachbarn meinte die BG würde sich darum kümmern, stimmt das?

Was ich ziemlich markaber bzw. merkwürdig finde ist eine SMS die ich vom Unfallgegener bekam:
Sehr geehrter Herr XXX, ich hoffe, dass Sie den ersten Schock verarbeitet haben und nun hoffentlich auf dem weg der Gesundung sind! Ich werde mich in den naechsten Tagen noch einmal persoenlich nach Ihrem Befinden erkundigen. Alles Gute und eine schnelle Gesundung.

Dies klingt mir sehr nach Anwaltsdeutsch... Und ein Anruf wäre meiner Meinung nach eher angebracht gewesen:rolleyes:

Was haltet ihr davon, und wie ist der weitere Ablauf?
 
Hallo Peff,
Herzlich Willkommen hier im Forum.
Versuche bitte die Sachen etwas zu trennen. Einmal ist es ein Wegeunfall und Zuständig ist die BG. Diese zahlt kein Schmerzensgeld.
zweitens die Versicherung des Unfallgegners. Diese übernimmt auch die Kosten eines Anwalts, da benötigst Du auch keine Rechtsschutz. Vorausseztzung: Der Unfallverursacher ist Schuld am Unfall.

Das wichtigste ist jetzt aber erst einmal Deine Gesundung.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Peff

Auch von mir ein herzliches Willkommen hier im Forum. Seenixe hat das wichtigste schon mal geschrieben. Von der BG erhält man kein Schmerzensgeld, sondern von der gegn. Versicherung. Wichtig ist das Dein Arbeitgeber den Unfall auf dem schnellsten Wege an die BG weitergegeben hat. Die BG zahlt nur Verletztengeld und Verletzenrente für den Fall das du Deine Tätigkeit nicht mehr aufnehmen oder nur teilweise aufnehmen kannst. Du kannst dich eigendlich glücklich schätzen das der Unfallgegner sich wenigsten per SMS gemeldet hat. Meiner hat sich nie gemeldet und sich nie dafür entschuldigt.

Eine Frage hätte ich, du scheibst das du ans Lenkrad geknallt bist und jetzt 2 blaue Augen hast. Warst du nicht angeschnallt?

Einen Anwalt wirst du brauchen und wenn du vollkommen unschuldig warst, muß die gegn. Versicherung die Anwaltkosten übernehmen. Da ja Dein Kollege dabei war, könntet ihr Euch zusammen einen Anwalt nehmen.

Aber wie Seenixe schon schrieb, komme erstmal wieder auf die Beine. Und vergesse nicht alle Befunde, Bilder usw zu sammeln. Die wirst du später für deine Ansprüche brauchen.

Ich wünsche Dir alles gute

Viele Grüße
 
hallo, speetwomen,

1. wo steht es, dass bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, die Haftpflicht des Schuldners, die Anwaltskosten übernehmen muss?
meiner hat sich munter bei mir bedient.

2. habe sehr schlechte Erfahrungen gemacht, mit einem Anwalt für beide Unfallopfer.
bei meinem Mitinsassen hat er einen Vergleich erzielt.
ich habe verloren, allerdings erst nach dem Vergleich.

also, schön aufpassen

mfg
pussi

hallo, peff,

wie macht man dass, bei einem Heckaufprall 2 blaue Augen zu bekommen?

mfg
pussi
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Anwaltskosten

Hallo Pussi,

so lange außergerichtlich "verhandelt" wird, muß die Haftpflicht vom Unfallverursacher deine Anwaltskosten übernehmen. erst wenns Du klagst, mußt Du Deinen Anwalt selber bezahlen.

ich bin mit den Paragraphen nicht so bewandert, habe das damals (vor 2 Jahren) aber auf vielen Seiten im Internet gefunden.

Hatte mir als Studentin, aber vorsichtsalber trotzdem die "Befreiung der Anwaltskosten" durchs Land geholt (mir fällt gerade der Fachbegriff für den Zettel nicht ein).
Die gegnerische Hapfpflicht (Gegnerin war eindeutig schuldig [rote Ampel überfahren] und hat es zum Glück zu gegeben [waren beide Unfallunerfahren :D]) hat bisher ohne murren meinen Anwalt bezahlt.

Falls Dein Anwalt sich wirklich unberechtigt bei Dir bedient haben sollte, würde ich etwas dagegen unternehmen.



@peff: ich kämpfe auch an 2 fronten, da es ein Wegeunfall war. Durch eine kleine Knie-OP 2 Monate vor dem Unfall und zu später Dokumentation (nach 6 Tagen wegen Dachschaden) der Knie-Probleme nach dem Unfall redet sich die BG raus. trotz eindeutiger Ausagen des behandelten Orthopädens (zufällig H-Arzt).
Die gegnerische Haftpflicht zahlt ein Gutachten.
Mal sehen wie sich das ganze entwickelt.


Schönen Sonntag noch
Anne
 
Hallo Anne,

Wichtig: wenn der Gegner den Unfall verursacht hat, ist dessen Haftpflichtversicherung auch zur Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten verpflichtet. Als Anspruchsteller kann man in diesem Fall seine gesamten Anwaltskosten auf die Gegenseite abwälzen. DA GIBT ES KEIN WENN ODER ABER!

Sollte die Schuldfrage bzgl. der Verursachung des Verkehrsunfalls umstritten bleiben, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits.

Zunehmend gehen Haftpflichtversicherer im Rahmen des sog. Schadensmanagements dazu über, dem anderen Unfallbeteiligten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei häufig darin, den Schaden durch einen eigenen und nicht durch einen unabhängigen - Gutachter beurteilen zu lassen. Darüber hinaus soll erreicht werden, daß der Geschädigte selbst keinen Anwalt mit der Geltendmachung seiner Ansprüche betraut, die die Versicherung auch bezahlen müßte und der häufig weit mehr Schadenspositionen durchsetzt als die von der Haftpflichtversicherung zugestandenen. Dazu zählen u.a. Fragen zur Höhe eventueller Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall, Sachverständigengebühren etc.

Deshalb: Bei Personenschaden immer einen Anwalt hinzuziehen

Gruß von der Seenixe
 
Das heißt also für mich, ich frage erst einmal nach ob der Gegner seine Schuld eingestanden hat, wenn ja --> Anwalt
Mir geht es einfach nur darum, dass ich nicht zuviel Aufwandfür nix betreibe. Damit meine ich wenn ich z.B. 250Euro Schmerzensgeld bekomme der Antwalt aber 1800 kostet, wäre das meiner Meinung nach Schwachsinn, oder?
Zudem bekommt der Fahrer ja eine Anzeige wegen Körperverletzung wenn ich Schmerzensgeld vordere, oder? Und da denke ich mir ob ich Ihm das antuen soll, schließlich könnte mir das ja auch mal passieren... niemand ist schließlich Fehlerfrei...

Meine blauen Augen und meine kaputte Nase habe ich vom Lenkrad bekommen, nach dem Aufprall sind wir erst nach hinten und dann wieder nach vorne geschleudert worden... so verstanden habe ich das auch nicht. Die Gurtstraffer haben angesprochen, die Airbags allerdings nicht ausgelöst. Vielleicht kann ja mir einer erklären wie das zustande kommt...

Ich hänge mal nen Foto vom Wagen des Unfallgegners darn. Da erkennt man, dass es schon ziemlich heftig war. Ich habe das Foto von einem Rettungssanni bekommen, der es aus dem RTK (den Schatten sieht man ja) geknipst hat. Der RTW stand ca. 5-10m hinter unserem Wagen, daran erkennt man das wir schon ganz schön heftig nach vorne geschleudert wurden.
 

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1. wo steht es, dass bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, die Haftpflicht des Schuldners, die Anwaltskosten übernehmen muss?
meiner hat sich munter bei mir bedient.

mfg
pussi

Hallo Pussi

Wenn sich Dein Anwalt kräftig bei Dir bedient hat, dann muß ich leider sagen Du hast den falschen Anwalt gehabt.
Ich bin noch nicht vor Gericht und hoffe es kommt auch nicht soweit, aber mein Anwalt sagte mir von Anfang an wenn es soweit kommt das wir vor Gericht gehen müssen, dann muß ich Prozeßkostenhilfe beantragen. Einen Antrag hatte er mir schon vorsorglich mitgegeben.
Ich habe z.B. von Anfang an die Kosten mit ihm geklärt und eine vernünftige/ einleuchtende Aufklärung bekommen. Man sollte gleich von am Anfang die Kostenfrage klären, damit es dann keine böse Überraschung gibt.

Ich weiß das nicht alle Anwälte ehrlich sind, aber ich denke wenn man beim 1. Termin das Thema anspricht, merkt man schon ob dieser Anwalt einen nur abzocken will oder wirklich interessiert daran ist das sein Mandant zu seinen Recht kommt. Bei der BG bin ich vor Gericht und da bin ich froh das ich dort eine Rechtschutzversicherung habe, denn da ist es so das man alles selbst beszahlen muß bis die Klage entschieden ist. Ich habe auch nach meinem Unfall nicht gleich den richtigen Anwalt gehabt. Aber ich habe es auch ganz schnell gemerkt und Dank einiger Unfallopfer von hier ganz schnell den richtigen Anwalt gefunden. So konnte das gröbste verhindert werden.

Viele Grüße
 
Hallo Peff

Also erstmal zu dem Airback. Wenn ich es richtig verstanden habe ist der Gegner dir nicht vorn sondern hinten drauf. Der Airback wird nur ausgelöst wenn du mit deinem Fahrzeug vorn irgenwo anstößt. Also bei einem Heckaufprall wird er nicht ausgelöst. Eines verstehe ich nicht. Mir ist mit voller Wucht ein 25 T LKW hinten rein und ich bin nicht mit dem Gesicht auf das Lenkrad, weil der Gurt das verhindert hat. Ich hatte vom Gurt eine starke Rippenprellung. Vielleicht hatte sich bei Dir der Gurt gelöst, weil er vielleicht nicht richtig eingerastet war ?

Das mit der Anzeige wegen Körperverletzung ist so auch nicht richtig. Der Unfall wurde doch von der Polizei aufgenommen und da Du verletzt bist, geht das automatisch an die Staatsanwaltschaft und der Gegener muß so noch so eine Strafe zahlen ganz egal ob du Schmerzensgeld beantragt oder nicht. So war es bei mir. Also wenn du wissen willst wer Schuld war, dann ruf bei der zuständigen Polizei an und laß dir das Polizeiprotokoll zuschicken. Da steht dann alles drin.

Es ist Dir überlassen was Du machst, aber bedenke das es zu Folgeschäden kommen kann. Es kann ja sein das es Dir in ein paar Wochen wieder richtig gut geht und das so bleibt, dann hast du Glück und kannst dich freuen. Es kann aber auch sein, dass Du in ein paar Monaten oder Jahren aufeinmal Probleme z.B. mit der Wirbelsäule bekommst und man feststellt das dies vom Unfall kommt. Dann hast Du keinerlei Rechte mehr. Es geht auch nicht nur um Schmerzensgeld sondern auch um Schadensersatz.
Wenn der Gegner 100 % schuldig ist muß er so noch so eine Strafe zahlen und geht in der Versicherung hoch. Dagegen kannst du nichts machen. Lobenswert finde ich das es den Gegner interessiert wie es Dir geht. Ich denke die gegen. Versicherung wird so noch so auf Dich zukommen, oder auf Deinen Arbeitgeben wenn es ein Dienstwagen war und dann mußt du einen Unfallbogen ausfüllen.

Also besorge Dir das Polizeiprotokoll und dann würde ich an Deiner Stelle mir einen guten Anwalt suchen. Klick Dich auch einfach mal hier durch, da wirst du viele Interessante Sachen finden. Aber das wichtigste ist wirklich das Du erstmal gesund wirst. Ich hoffe das die BG reagiert und dir Heilmaßnahmen anbietet.

Gute Besserung

Viele Grüße
 
Ah, O.K. jetzt verstehe ich das alles. Danke für die Infos.
Dann weiß ich jetzt wie das läuft... echt klasse Forum! Ich hätte die Infos bestimmt auch so selbst zusammentragen können, nur kann ich mich z.Z. noch nicht so wirklich konzentieren...
Warum wir so nach vorne geschleudert wurden, kann ich glaube ich mittlerweile erklären. Unsere Sitze waren aus den Verankerungen gerissen. Ich kann mich nämlich jetzt wieder erinnern das ich schwierigkeiten beim Aussteigen hatte. Da hift auch kein Anschallgurt mehr :-(
Zudem hat es das Automatikgetriebe zerrissen, und alle Räder waren blockiert. Dem Schaden an dem Wagen zu urteilen hat uns der BMW "aufgegabelt" wir sind also hinten hoch. Das erklärt auch ein Bild in meinem Kopf wo ich direkt auf die Straße sehe.... Bei der Landung waren dann wohl die Räder blockiert und wir sind nach vorne, wegen der defekten Sitze bin ich dann auf's Lenkrad.
Alles in allem wird mir mit schauder bewußt wieviel Glück wir gehabt haben! Ich will mir gar nicht vorstellen wenn wir noch mit dem Gegenverkehr auf dieser stark befahrenen Landstraße geraten wären.

Falls jemand von Euch einen guten Anwalt in Bad oeynhausen kennt, bitte um kurze Info
 
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