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Körperverletzungsanzeige welche Folgen?

Boogeyman413

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Aug. 2021
Beiträge
1
Erstmal Hallo, vor zwei Tagen hat sich ein Handgemenge, zwischen mir und meinem Nachbarn zugetragen. Er ist 60, ich 23. Es fing mit einem Streitgespräch an, dann begann er mit der Faust auf mich einzuschlagen und ich wehrte mich. Bin ca 2 meter groß und schon gut gebaut. Gehe regelmäßig ins Fitnesscenter.

Zur Vorgeschichte, er hatte sich in Vergangenheit über den Lärm, der angeblich aus meiner Wohnung kommen würde beschwert. Es kam vermehrt zu Eskapaden vor meiner Tür. Er donnerte mitten in der Nacht volltrunken an meine Tür und hat mir schon mehrmals damit gedroht, mich umzubringen. Es kam damals schon zu körperlichen Auseinandersetzungen, aber nichts, was ich mit meiner Statur hätte ernst nehmen müssen.

Nun ist er bei dem Disput unglücklich gestürzt und hat geblutet. Ich beteuere meine Unschuld, indem ich ausdrücklich anmerken möchte, dass ich diesen Mann nie geschlagen habe! Ich habe ihn lediglich mit einem Judogriff von mir weggezogen und er ist hinter mich auf den Boden gefallen.

Er stand aber wieder rasch auf und seine Frau kam ihm mit einem Regenschirm zur Hilfe und hat sich mitten ins Choas eingemischt. Beide sind natürlich wie zwei Bekloppte auf mich losgegangen. Ich habe versucht sie von mir weg zu drücken, weil ich es ehrlich gesagt nicht für nötig befinde, einem alten Mann die volle Wucht meiner Kräfte spüren zu lassen.

Die Polizei kam nach der Auseinandersetzung zuerst zu ihm und hat ihn vernommen. Natürlich auch Fotos gemacht. Dem strafenden Blick des einen Polizeibeamten nach zu beurteilen, glaubte er mir ich haben den alten Mann nicht geschlagen nicht. Ich habe troztdem Anzeige gegen ihn erstattet. Ich bin mir auch zu 80% sicher, dass er keinen StrafANTRAG gestellt hat.

Jetzt sieht es natürlich so aus, als hätte ich ihn vermöbelt. Er hat sich dann später noch ins Krankenhaus einweisen lassen, vielleicht um sich den Schaden von einem Arzt bescheinigen zu lassen, vielleicht auch um sich an mir zu rächen, sodass die Tat so schlimm wie möglich erscheint. Seine Frau zeigte mir danach noch ihre blauen Flecken, wobei meine Mutter die im gleichen Alter ist, schon blaue Flecken bekommt, wenn sie sich ungünstig an der Sofakante stößt.

Ich bin auch schon vorbestraft, aber nicht wegen Körperverletzung und wurde schon nach Erwachsenenstrafrecht behandelt.

Habe auch schon einen Anwalt konsultiert und ihn nach Pauschalen befragt. Zum Beratungsgespräch kam es aber noch nicht.

Was ist jetzt zu erwarten? Leichte Körperverletzung? Schwere Körperletzung? Kommt es zur Verhandlung? Muss ich ins Gefängnis? Wobei ich mir nicht sicher bin ob bei dem Sturz, nachhaltig irgendwas kaputt gegangen ist. Zählt die Aussage der Frau denn überhaupt, wenn sie ein Familienmitglied ist? Verliert das dann nicht an Glaubwürdigkeit? Schließlich will sie ihren Mann ja decken.

Hoffe jemand kann mich ein wenig beruhigen. Bitte nur ernst gemeinte Ratschläge und keine unnötigen Schuldzuweisungen. Danke!
 
Hallo,
wir sind hier ein Forum für Unfallopfer und die juristische Bewertung, Beratung usw. ist einem ganz anderen Personenkreis vorbehalten.
Deshalb erwarte hier bitte keine Unterstützung oder Hilfe. Dies soll kein Vorwurf sein.
Da ich als Schöffe im Strafrecht tätig bin kann ich Dir nur dringend empfehlen einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Rechte zu beauftragen.


Gruß von der Seenixe
 
hallo,

wie @seenixe schon erwähnt, ist erstens ein thema betroffen, das nicht primär unfallopfer betrifft; auch tiefergehende ratschläge sind nicht angebracht, soweit sie in eine juristische bewertung gehen. daher muss es bei allgemein bekannten tatsachen bleiben.

da wäre zunächst die anmerkung, dass es keinen StrafANTRAG gibt. bleibt es dabei (wobei es eine § 77b Antragsfrist gibt!) dürfte strafrechtlich keine folge zu erwarten sein. aber das sollte dir von den beamten mitgeteilt worden sein (zb ob ausdrücklich auf einen strafantrag verzichtet wurde).

womit ggf zu rechnen ist, nachdem der nachbar verletzungen (wodurch auch immer) davontrug und er in ärztlicher behandlung war, dass diese kosten von dir eingefordert werden. auch wenn eine krankenversicherung zunächst dafür aufkommt, wird sie nach der ursache fragen. gibt der nachbar dann die streitigkeiten als grund und dich als verursacher an, dann wird sie dich in regress nehmen. es ist nun abwägungssache, ob man die möglicherweise anfallenden kosten tragen muss (weil man bei gegenteiliger behauptung seine unschuld nicht nachweisen kann), oder ob man die kosten für einen anwalt auf sich nimmt, wenn zu erwarten ist, dass bei dieser (hier einmal nur unterstellten) behauptung ein anderer nachweis nicht möglich ist.

da du von früheren streitigkeiten berichtest, wäre es auch angebracht, für diese vorkommnisse mögliche zeugen zu benennen, falls es doch zu einer strafrechtlichen/zivilrechtlichen auseinandersetzung kommt.


gruss

Sekundant
 
Oder vielleicht mal Zähne zusammen beißen und dem Mann ein paar Blümchen ins Krankenhaus bringen? Den Vorfall noch mal besprechen und anbieten, dass Ihr vielleicht bessere Nachbarn sein könntet?
 
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