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Können GKV oder UnfallV Leistungen verweigern wegen Fahrlässigkeit meines Sohnes

gudrun

Nutzer
Registriert seit
22 Nov. 2006
Beiträge
1
Hallo liebe Unfallexperten,

vor ein paar Tagen hat mein Sohn einen Fahrradunfall gehabt, bei dem mehrere Schneidezähne abgebrochen sind und er auch fast einen Nsenbruch hatte.

Er wollte wohl bei nasser Fahrbahn eine kleine Treppe mit dem Fahrrad hinunter fahren, ist dabei kopfüber gestürzt und hat sich Gott seid Dank nur diese Verletzungen zugezogen.

Ich habe den Unfall jeweils bei der Krankenkasse und der privaten Unfallversicherung gemeldet und von denen gestern auch zwei Schreiben bekommen in denen ich den Unfall so genau wie möglich schildern soll.

Da wir nicht so viel Geld haben und mein Sohn ja jetzt die Zähne ersetzt werden müssen, habe ich Angst das die Versicherungen auf Grund von Fahrlässigkeit meines Sohnes keine Zahlungen leisten werden.

Kann mir daher jemand sagen, ob das möglich ist, ein Bekannter hat mir nämlich auch gesagt das Zahnersatz bei der Unfallversicherung separat hätte abgeschlossen werden müssen.

Vielen Dank im Voraus.

Gudrun
 
Liebe Gudrun,
keine Panik, gehe bitte morgen mit Deinem Sohn zu Deinem Zahnarzt. In den meisten Fällen solcher Traumata kann man ohne weiteres den Schaden mit Compsite fast unsichtbar beheben. Diese konservierende Behandlung wird von der GKV bezahlt. Sollte der Unfall auf dem Schulweg oder dem Weg zum Sportverein passiert sein, zahlt deren Versicherung die evtl. Folgeschäden. Dokumentation ist hier wichtig! Fahrlässigkeit bei Kindern habe ich in 10 Jahren Praxis noch nie erlebt. Beste Grüße Hufi
 
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