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Kündigung wg. Krankheit nach unverschuldetem Freizeitunfall

VMB

Nutzer
Registriert seit
7 Mai 2014
Beiträge
1
Hallo zusammen,

ich stelle mir die Frage, wieviel bzw. ob mir Schmerzensgeld zusteht, nicht nur auf Grund der Verletzung (dies ist bestätigt), sondern auch auf Grundlage der darauf folgenden Kündigung?

Ich bin während eines Ausritts gestürzt und habe mir den BWK12 gebrochen. Das Pferd hatte gebuckelt und mich abgeworfen, nachdem es in Metallschrott hinein getreten war. Das Reitwegenetz war durch das verantwortliche Unternehmen auf Grund eines Maschinendefektes mit Metallschrott verunreinigt worden. Ein Schuldeingeständnis des Unternehmens hierzu ist vorhanden. Erste Vorabzahlungen als Schmerzensgeld habe ich bereits erhalten (4t€). Mein Arbeitgeber (Zeitarbeitsunternehmen) hat mich jedoch noch innerhalb der Probezeit, während der Krankmeldung, gekündigt. Die Kündigung ist zurück zu führen auf die Arbeitsunfähigkeit und kann ggf. bestätigt werden. Meiner Meinung nach habe ich nun auch Anspruch auf Schmerzensgeld, das sich auf die Kündigung und somit auf meine Arbeitslosigkeit/neue Arbeitssuche bezieht

Gibt es hierzu Einschätzungen? Vielen Dank vorab!
 
Hallo VBM,

dieses sollte Dir helfen:

§ 6
Forderungsübergang bei Dritthaftung


(1) Kann der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach diesem Gesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt und darauf entfallende vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeführt hat.
(2) Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen.
(3) Der Forderungsübergang nach Absatz 1 kann nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers geltend gemacht werden.

Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) m.W.v. 01.01.2004.

Dieses sollte auch Dein AG / die Zeitarbeitsfirma kennen und so handeln.

Lege es denen vor, es geht um Deinen Arbeitsplatz.

Viele Grüße

Kasandra


http://dejure.org/gesetze/EntgFG/5.htmlhttp://dejure.org/gesetze/EntgFG/7.html
Zu Vorschriftenteil springen und hervorheben
 
Hallo VMB?,

Schmerzensgeld sicher nicht, denn das steht dir nur für Schmerzen zu, und eine Kündigung verursacht keine Schmerzen.

Eher einen Ausgleich für den entgangenen Lohn, also mehr einen Schadensersatz.
Da aber jedoch die Kündigung während der Probezeit ausgesprochen wurde und innerhalb dieser ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann, gehe ich davon aus das es schwer wird.
Außerdem bezweifle ich das dir dein Ex-Arbeitgeber schriftlich bestätigen wird dir wegen des Unfalls gekündigt zu haben.

Such dir am Besten einen Fachanwalt, denn ich kann mir vorstellen das es nicht einfach wird deine Ansprüche durch zu setzen.

Vg
Gitti
 
Während der Probezeit kann man jederzeit gekündigt werden (unter Einhaltung der Fristen) ohne Angabe von Gründen.
Es ist ein allgemeiner Irrglaube daß man wegen Krankheit nicht gekündigt werden kann. (nach der Probezeit)
Allerding ist bei Firmen über 10 Mitarbeiter eine Abfindung dann möglich.
Ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr!
Bei Arbeitsgerichtsachen muß man in der ersten Instanz,seinen Anwalt selbst bezahlen.
Also wenn du keine Rechtschutzversicherung hast würde ich davon abraten deswegen einen ANwalt zu konsultieren!
 
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