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Kündigung erhalten aufgrund Allergie

MichiB

Nutzer
Registriert seit
14 Mai 2008
Beiträge
1
Hallo zusammen,

hier meine Situation:

Ich bin Industriekauffrau in einem Gummiverarbeitungsbetrieb, 2,5 Jahre Ausbildung und seit ca. 2 Monaten im Unternehmen Angestellte.
Mein Arbeitsplatz war Sachbearbeiterin im Projektmanagement, ich hatte nicht ständig mit den Produkten Kontakt aber ab und zu kam es doch vor das ich ein Muster berührte.

Im März wurde aufgrund eines schlimmen Hautausschlages an den Händen eine Allergie gegen einen Stoff festgestellt der in Gummi verarbeitet wird.
Darauf hin hat mich der Hautarzt eine Woche krank geschrieben, der Ausschlag wurde besser und somit meldete der Hautarzt den Fall bei der BG. Bis jetzt ist noch nichts geschehen.
Letzten Donnerstag 08.05.08 hatte ich wieder einen Termin bei dem Hautarzt und der Ausschlag war auch wieder schlimmer geworden, zwischenzeitlich hatte ich aber Rücksprache mit unserem Personalleiter gehalten und ihn über meine Allergie informiert und auch das die BG vom Hautarzt informiert wurde. An dem 08.05.08 schrieb mich der Hautarzt also wieder krank diesmal 3 Wochen, er meinte das der Ausschlag richtig abheilen muss.

Da der Geschäftsführer meine Eltern persönlich kennt, hat er heute morgen ein Fax geschrieben, das es aufgrund der Allergie, keinen Sinn mehr hat mich weiter im Unternehmen zu beschäftigen da ich Krankfeiern würde! und er es schade findet das ich um kein Gespräch mit ihm oder dem Personalleiter gebeten habe (stimmt nicht, der Personalleiter war informiert) und aufgrund deshalb wäre die Kündigung geschrieben.:eek:

Ich habe die Kündigung von meinem Arbeitgeber heute noch abgeholt, in der steht betriebsbedingt zum 31.05.08, klar ! bis zum 30.05 bin ich ja krank geschrieben!
Wie kann ich betriebsbedingt gekündigt werden wenn er 3 Std. vorher meinen Eltern schreibt es wäre aufgrund der Allergie bzw. meiner Krankmeldung?

Nun wird von der BG noch geprüft ob es wirklich an dem Arbeitsplatz liegt und ob ich Leistungen erhalte, das habe ich heute in einem Telefonat bestätigt bekommen.

Jedoch frage ich mich ob das von meinem Arbeitgeber so rechtens ist !
 
Hallo MichiB

Ich kenne deinen Arbeitgeber zwar nicht, aber es spricht nicht für ihn, wenn er Dich kündigen will, obwohl Du bereits seit zweieinhalb Jahren für Ihn gearbeitet hast. Jeder Arbeitnehmer darf auch mal krank sein. Das ist der menschliche Aspekt dieses Vorgehens.

Wichtiger scheint allerdings der rechtliche Aspekt. So einfach kann kein Unternehmen betriebsbedingt kündigen. Da gelten strenge Anforderungen, die der Arbeitgeber nachweisen muß. Auch ist eine einmalige Erkrankung kein Grund für eine Kündigung. Falls Du in diesem Betrieb weiterarbeiten möchtest, würde ich eine Kündigung nicht akzeptieren.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo MichiB,

Dein Problem ist vorrangig erst einmal ein arbeitsrechtliches Problem. Da der Verdacht einer Berufskrankheit besteht, ist natürlich auch die BG gefordert. Bitte verhandle mit der BG nicht nur telefonisch, lasse Dir die Zusagen usw. immer schriftlich nachreichen. Arbeitsrechtlich solltest Du Dich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzen. Hat Deine Firma einen Betriebsrat? Hast Du mit dem schon gesprochen?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo MichiB,

auch ich kann dir nur Raten, so schnell wie möglich einen evtl. vorhandenen Betriebsrat anzusprechen, denn das Betriebsverfassungsgesetz verlangt seine Zustimmung zu deiner Kündigung.
Und sofort zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, den m.E. wurde hier nicht mit fairen Mitteln gearbeitet:confused:. Und bitte mache alles in schrieftlicher Form, damit kannst du alles nachweisen.

Ich wünsche dir viel Glück.
Buffy07
 
das tut mir echt leid für dich

aber ich kann nur von meinem Fall ausgehen und ich wurde damals aufgrund fortlaufender Krankheit ohne besserung in Sicht gekündigt und das war rechtlich gesehen völlig in Ordnung.

Es sei denn dein Unternehmen kann dir einen Ausweicharbeitsplatz anbieten bei dem du nicht mehr in Kontakt mit den Stoffen kommst die eine Allergie bei dir auslösen-das war in meinem Fall nicht möglich also war die Kündigung rechtskräftig.

Dir aber weiterhin viel Glück
 
Hallo Zusammen.

in Verbindung dazu daran denken

27.5.2006 Feistellung und Krankenkasse - Vorsicht!

In Prozesen beim Arbeitsgericht taucht immer wieder die Frage der Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist auf. Hierbei ist folgendes zu beachten:
Das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis endet am letzten Arbeitstag vor der Freistellung!
Daran ändert auch die weitere Lohnzahlung nichts. Der Arbeitnehmer gilt, obwohl das Arbeitsverhältnis weiter besteht, aufgrund der Freistellung als beschäftigungslos im sozialrechtlichen Sinne.
Die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet mit dem letzten Arbeitstag vor der einvernehmlichen unwiderruflichen Freistellung. Es besteht zwar ein nachträglicher Versicherungsschutz von einem Monat. Es ist jedoch dringend zu raten, eine freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft zu beantragen.
Hier tauchen einige Probleme auf, die bei einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht zu beachten sind. Auf jeden Fall hat der Anwalt auf diese Problematik hinzuweisen.

Von Rechtanwalt Lutz Schaefer Urheber des Artikels ( Auszugsweise entnommen).

vg natascha
 
Hallo MichiB,

wie schon geschrieben wurde, handelt es sich momentan überwiegend um ein arbeitsrechtliches Problem. Auch ich rate Dir, umgehend einen Anwalt einzuschalten.

Kurze Frage: Als Du nach der Ausbildung Deinen Anstellungsvertrag bekommen hast, wurde da nochmal eine Probezeit vereinbart? Wenn ja, sehe ich wenig Chancen, gegen die Kündigung vorzugehen. Besondere Gründe sind dann nämlich nicht erforderlich.

Sollte das Kündigungsschutzgesetz greifen, laufen Fristen für die Erhebung der Kündigungsschutzklage.

Dito
 
Bin der Meinung von allen, die vor mir geantwortet haben. Das ist auf keinen Fall mit rechten Dingen zugegangen, such dir einen Anwalt, der die Rechtslage überprüfen kann. So einfach darf dich dein Arbeitgeber nicht kündigen, nur wegen drei Wochen Krankheit. Außerdem, wenn dein Hautarzt meint, der Ausschlag würde vollständig verheilen und nicht wiederkommen, hat dein Arbeitgeber auch gar keinen plausiblen Grund, dich zu kündigen. Vor allem nach 2,5 Jahren Ausbildung. Die Kündigung würde ich auf keinen Fall einfach so hinnehmen, wenn du dort weitermachen willst, stehst du meiner Meinung nach im Recht.
 
Auch ich wurde von meinen Arbeitgeber gekündigt, wegen der langandauernden Krankheitsausfälle und mein Rechtsanwalt konnte nichts unternehmen.
Leider wird die Berufsbrankheit 5101 erst bei wiederholten schweren auftrehten anerkannt. So habe ich noch lange nach dem Einschalten der BG, Salben und Handschuhe ausprobiert.
Lieber nicht offen mit den Arbeitgeber ehrlich über die Arztbefunde sprechen, sonst kann er dich rauswerfen, passiert dies frühzeitig, wird wahrscheinlich die Berufskrankheit nicht anerkannt.

Viel Glück
 
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