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Jetzt wie sich richtig verhalten nach GA?

ondgi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22 Juli 2007
Beiträge
474
Ort
Hessen
Hallo,
mein Problem ist seit gestern folgendes, nach abgelehnten Widerspruch gegen
den EM Rentenbescheid und nun empfohlener Klage meines Soz. Verbandes
sind mir die letzten GA, die wohl zur Ablehnung geführt haben, zugestellt worden.
Das war gestern , nach dem lesen brauchte ich erst einmal den Rest des Tages
und die Nacht, die keine war, dazu um das gelesene zu verarbeiten.
Ich wurde nämlich nach dem Widerspruch zum Neurologen zwecks GA geschickt.
Das habe ich dann gestern gelesen und da stand dann vom Neurologen eine
Beurteilung ind Sachen Psychiatrie, Psychologie (bin ja wegen PTBS in Psychiatrischer
und Psychologischer Behandlung). Der Neurologe meint das die Beurteilung
der beiden nicht neutral sind, da beide durch die Arzt-Patienten Beziehung
als befangen anzusehen sind. Was für eine Anmahsung als "nur" Neurologe!
Dann sind da Messergebnisse aufgeführt von Hinrstrommessungen und
weiteren
die nicht stattgefunden haben. Ich denke der hat einfach die Messergebnisse
genommen die sein Praxiskollege ein halbes Jahr vorher gemacht hat, wenn
denn meine Vermutung stimmt, so ist das nirgendwo in dem GA vermerkt!

Nun werde ich dem Rat des Soz. Verbandes folgen und Klagen, das kann
nicht sein das ein Neurologe sich auf anderen Gebieten von Kollegen
versucht
sich zu profolieren und diese dabei noch zu bezichtigen das Sie befangen sind.
Dann die Messergebnisse, das ist schon "das erstellen von falschen Unterlagen"
die laut BGB strafbar sind.

Meine Frage an euch, nach welchen gesetzl. Grundlagen muss ich nun handeln
das ich gegen diesen Neurologen vorgehen kann?
Ich denke mal als erstes am besten die Sperrung meiner medizinischen Sozialdaten gem. 84 SGB X veranlassen,oder?
Ja und dann?

Ich bin fertig über so viel Frechheit eines Arztes.

Danke allen die mir mit Ihren Antworten helfen sagt

ondgi
 
Klage erheben.....Vorladung des Gutachters beantragen und diesen mit gut vorbereiteten Fragen konfrontieren und mit beweisbaren falschen Formulierungen im Gutachten konfrontieren( wenn eigene Messungen im Gutachten beschrieben werden muß der Gutachter das Messprotokoll mit Datum und Zeit vorlegen können oder eben nicht)
 
Hallo ondgi:),

ich kann dir auch nur raten sofort Klage einreichen ( Fristen ) und alles aber auch alles in der Klageschrift schon einbringen und den Antrag stellen, das der GA persönlich vor Gericht erscheint ( kein Geist :)) und sein GA und die Messdaten akribisch erklärt.
Wie schon gesagt, dazu müsst ihr euch mit Unterlagen zu Fragen eingedeckt haben, so dass dem GA keine Zeit zum luftholen bleibt:mad:.
Es muss von euch fundierte Unterlagen vorliegen.
Dann bekommst du ihn an die Hammelbeine und besteht darauf ( ist das möglich im SG ) auf Vereidigung des GA.

Gruß Buffy07
 
Hallo ondgi,
lass dich bitte nicht ganz so fertig machen. Genau das wollen sie ja erreichen - dass wir aufgeben und die DRV nicht zahlen muss.
Mir ist es zweimal passiert, dass die Gutachten falsch und teilweise verlogen waren. Beim ersten Mal hatte ich (sofort Ablehnung der Weitergewährung der Rente) Klage auf einstweilige Anordnung (geht schneller als normales Verfahren) beim SG über meine Anwältin eingereicht. Die DRV ist noch vor der Verhandlung eingeknickt und hat die Rente weitergewährt.
Ein paar Monate später versuchte die DRV das Spiel noch einmal. Also wieder Anwalt und sofort Anzeige gegen Ärzte wegen falscher Begutachtung und Verleumdung erstattet. Das Ergebnis kam nach 8 Wochen: Rente weitergewährt.
Wichtig ist, gleich hach den Begutachtungen Gedächtnisprotokolle zu schreiben, damit du immer Fakten zur Hand hast und nach Monaten noch mit Einzelheiten aufwarten kannst.
Also: Sich wehren hilft und man darf vor der DRV und ihren Gutachtern keine Angst haben.
Liebe Grüße
beluga
 
hallo, beluga

wo habt ihr die anzeige erstattet?
mfg
pussi
 
Hallo beluga,
ja ich habe das übers Wochenende erst einmal sacken lassen.
Wie kann man so frech sein ein solches GA zu erstellen, wenn ich so
Gewissenlos in meinem Job gearbeitet hätte . . . nee habe ich nicht!:p

Ich weiß den Ablauf des Gutachtens noch ganz genau, ich hatte auch die
Vermutung das der GA die Gespräche Tontechnisch aufgezeichnet hat ohne
das ich eine Info erhalten habe. Na mal abwarten wenn er denn Post bekommt
wie er sich da dann raus reden will.
Aber das was pussi fragt weckt auch mein interesse,
wo hast Du denn Klage auf einstweilige Anordnung gestellt?


ondgi
 
Hallo Ondgi,
dasselbe traf bei mir ja auch zu, s. Beitrag. Ich konnte dann nicht mehr arbeiten, mich nciht mehr konzentrieren, nicht schlafen.. Aber ich muss doch meinen Widerspruch morgen fertig machen! Das Dumme bei mir ist, dass ich oft die Aggressionen gegen mich selbst richte, was zu Depressionen führt....
Also in meinem Fall (wahrscheinlich wie bei dir): Es gab eine Vertrauensärztin, die extern ein Gutachten über mich machte, Ärztin für Sozialmedizin, nachdem ich beim Gutachter (Neurologie, Psychiatrie) war. Ich vermute, dass diese Ärztin bei der DRV angestellt ist, da ich sie im Telefonverzeichnis nicht fand. Über google fand ich eine Veröffentlichung von ihr, Änästhesie..., also fachfremd...Sie kopierte auch nur alles, sogar die "orthopädischen" Messungen des Neurologen. Hat kaum einen Bericht durchgelesen, ausser dem Rehabericht (der ebenso grottenfalsch war). Hat nicht mal die Diagnosen vom Versorgungsamt übernommen, nur die 3 vom Gutachter. Es gibt aber viel viel mehr.... Dann gab es noch einen Arzt von der DRV mit noch einem anderen Formular. Der hat auch nur ein paar Sätze vom Gutachter abgeschrieben.
Aber was kann man von einem Arzt erwarten, der nur 97,82 Euro bekommtDas Ironische dabei ist die Überschrift des 5seitigen Formulars, ohne Feld für freien Text: Ausführlicher Ärztlicher Bericht! Tja, sehr ausführlich
Vielleicht sind es bei dir die gleichen Ärzte / Gutachter? hihi...
Wenn die das so wie in de DRV eigenen Rehaklinik praktizieren: Copie / Paste (also copie von einem anderen Patienten!). Da wird man dann als Nichtraucher ganz plötzlich zu einem starken Raucher...Wunder geschehen!
Und dann sind die soooo stolz, dass sie alles billiger und effizienter machen als in der Privatwirtschaft - das las ich vor ein paar Tagen in einer Broschüre der DRV! Ist doch klasse ....
 
Hallo @wurzlpurzl,
also das mit den 97,82 Euro kann doch nicht das Problem derer sein die da
begutachtet werden. Ich habe für 9,72 Euro BRUTTO die Stunde arbeiten
müssen. Und damit meine ich ARBEITEN ! Das sind am Tag nicht einmal
97,82 Euro Bruto für mich gewesen. Abschreiben, ausfüllen von Vordrucken
wo Kreuze gemacht werden müssen oder andere Dinge sind nicht vergleichbar
mit dem was andere leisten mussten/müssen. Klar die haben studiert einen
Dr. Titel oder was ich noch alles. Also stand den Herrn doch mehreres zur Auswahl
als einen Gesellen, oder? Wenn die aber nichts drauß machen oder machen
wollten dann kann doch daran nicht der Patient der Leidtragende sein.
Im Netz habe ich folgendes gefunden:

Manipulative Gutachter

In die Kritik geraten auch immer wieder Gutachter, die restriktiv die Rentenbegehren der Erkrankten abschmettern. Besonders scharf attackiert die Initiative kritischer Umweltgeschädigter (IkU), die Erkrankte mit lösemittelbedingten Nervenschäden unterstützt, die Gutachter der so genannten "Erlanger Schule". Diese würden so weit gehen, "in ihren Gutachten Facharztbefunde und international gültige Diagnoserichtlinien zu ignorieren und einschlägige Standardliteratur manipulativ falsch zu zitieren", sagt Peter Röder, Gründer der IkU. Inwiefern auch immer diese Vorwürfe berechtigt sind: Dass man viel Pech bei der Wahl seines Gutachters haben kann, geben selbst Arbeitsmediziner zu. Ulrich Bolm-Audorff, seit über zwanzig Jahren staatlicher Gewerbearzt in Wiesbaden und Professor für Arbeitsmedizin, geht sogar noch weiter: "Aus meiner Sicht steuern Teile der Unfallversicherungsträger die Quote anerkannter Berufskrankheiten durch gezielte Auswahl medizinischer Sachverständiger. Dem Erkrankten werden Ärzte vorgeschlagen, die in einem Vertragsverhältnis mit der Unfallversicherung stehen". Zudem habe er die Erfahrung gemacht, "dass von Teilen der Unfallversicherungsträger vorzugsweise Ärzte mit niedriger Anerkennungsquote als Gutachter vorgeschlagen werden".
Mehr ist unter dem folgenden Link zu finden:
http://publik.verdi.de/2008/ausgabe_08_09/leben/gesundheit/seite_18/A0


Kennt jemand den Herrn Dr.Ulrich Bolm-Audorff ?


ondgi
 
Hallo,
die Klage auf einstweilige Anordnung musst du beim zuständigen Sozialgericht einreichen - dein Anwalt macht das für dich. Eine Strafanzeige muss bei einem Polizeirevier erfolgen, unabhängig, wo der Gutachter seinen Sitz hat.
Viele Grüße
beluga
 
hallo, beluga

wenn mein eigener anwalt das für mich erledigen soll, schneidet er sich aber ins eigene fleisch!
folglich wird er mir was husten.
mfg
pussi
 
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