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Ist Urlaubsabgeltung aus EuGH-Urteil rentenrelevanter Hinzuverdienst?

Urteil C-350-06 EuGH

Hallo,

habe auch erst vor kurzem das Urteil in einer Zeitschrift gelesen und dachte hoppla, das betrifft mich ja auch. Ich war nämlich im Jahr 2007 ununterbrochen arbeitsunfähig krankgeschrieben.

Also beantragte ich bei meinem Arbeitgeber den nicht erhaltenen Urlaub aus 2007. Prompt kam natürlich die Ablehnung. Dieser schrieb "....laut Arbeitgeberverband wird diese Regelung in der Praxis noch nicht angewandt...".

Wenn man auf diversen Internetseiten z. b. die Kurzform dieses Urteils nachliest, so wird dort beschrieben, dass u.a. "Revision wird zugelassen" steht.

Auch bezieht sich das Urteil nicht auf den normalen Urlaub wie bei mir als Schwerbehinderter (30 Tage + 5 Tage Sonderurlaub aufgrund Schwerbehinderung). In dem Urlaub geht es um den gesetzlichen Urlaub und nicht auf Zusatzurlaub der in verschiedenen Tarifverträgen ausgehandelt wurde.

Vielleicht kann mal hier jemand was Schreiben, der so wie ich eine Ablehnung seitens seines Arbeitgebers erhalten hat. Oder eventuell der ohne Probleme seinen alten Urlaub aus einem Jahr erhalten hat, in dem er ununterbrochen AU war.
 
Rechtssprechung-Update zum Thema Urlaubsabgeltung

Hallo,

allgemeine Info zum Thema Urlaubsabgeltung: Das BAG (=Bundesarbeitsgericht) hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und folgt den Vorgaben des EuGH in Sachen Urlaubsabgeltung. Anbei eine Pressemitteilung der ARAG:
Urlaub erlischt nicht bei Krankheit
Betroffenen Arbeitnehmern steht ein Abgeltungsanspruch zu!

In einem aktuellen Urteil verkündet das Bundesarbeitsgericht, dass der Urlaubanspruch nicht erlischt, wenn dieser aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen werden kann. Das BAG hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem die klagende Arbeitnehmerin von August 2005 bis 31. Januar 2007 als Erzieherin für einen Verein tätig war. Sie erlitt im Juni 2006 einen Schlaganfall und war vom 2. Juni 2006 über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zumindest bis August 2007 durchgehend arbeitsunfähig. Die Klägerin verlangte unter anderem die Abgeltung der gesetzlichen Urlaubsansprüche aus den Jahren 2005 und 2006. Der beklagte Arbeitgeber hat diesen Anspruch unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des BAG abgewiesen. Im Hinblick auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hat das BAG dem Abgeltungsanspruch nunmehr stattgegeben. Ansprüche auf Abgeltung gesetzlichen Teil- oder Vollurlaubs erlöschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. Den Arbeitnehmern steht dann am Ende des Arbeitsverhältnisses ein Abgeltungsanspruch zu, erklären die ARAG Experten (BAG Az.: 9 AZR 983/07).

Gruß
Joker
 
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