roland1953
Nutzer
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Urteil C-350-06 EuGH
Hallo,
habe auch erst vor kurzem das Urteil in einer Zeitschrift gelesen und dachte hoppla, das betrifft mich ja auch. Ich war nämlich im Jahr 2007 ununterbrochen arbeitsunfähig krankgeschrieben.
Also beantragte ich bei meinem Arbeitgeber den nicht erhaltenen Urlaub aus 2007. Prompt kam natürlich die Ablehnung. Dieser schrieb "....laut Arbeitgeberverband wird diese Regelung in der Praxis noch nicht angewandt...".
Wenn man auf diversen Internetseiten z. b. die Kurzform dieses Urteils nachliest, so wird dort beschrieben, dass u.a. "Revision wird zugelassen" steht.
Auch bezieht sich das Urteil nicht auf den normalen Urlaub wie bei mir als Schwerbehinderter (30 Tage + 5 Tage Sonderurlaub aufgrund Schwerbehinderung). In dem Urlaub geht es um den gesetzlichen Urlaub und nicht auf Zusatzurlaub der in verschiedenen Tarifverträgen ausgehandelt wurde.
Vielleicht kann mal hier jemand was Schreiben, der so wie ich eine Ablehnung seitens seines Arbeitgebers erhalten hat. Oder eventuell der ohne Probleme seinen alten Urlaub aus einem Jahr erhalten hat, in dem er ununterbrochen AU war.
Hallo,
habe auch erst vor kurzem das Urteil in einer Zeitschrift gelesen und dachte hoppla, das betrifft mich ja auch. Ich war nämlich im Jahr 2007 ununterbrochen arbeitsunfähig krankgeschrieben.
Also beantragte ich bei meinem Arbeitgeber den nicht erhaltenen Urlaub aus 2007. Prompt kam natürlich die Ablehnung. Dieser schrieb "....laut Arbeitgeberverband wird diese Regelung in der Praxis noch nicht angewandt...".
Wenn man auf diversen Internetseiten z. b. die Kurzform dieses Urteils nachliest, so wird dort beschrieben, dass u.a. "Revision wird zugelassen" steht.
Auch bezieht sich das Urteil nicht auf den normalen Urlaub wie bei mir als Schwerbehinderter (30 Tage + 5 Tage Sonderurlaub aufgrund Schwerbehinderung). In dem Urlaub geht es um den gesetzlichen Urlaub und nicht auf Zusatzurlaub der in verschiedenen Tarifverträgen ausgehandelt wurde.
Vielleicht kann mal hier jemand was Schreiben, der so wie ich eine Ablehnung seitens seines Arbeitgebers erhalten hat. Oder eventuell der ohne Probleme seinen alten Urlaub aus einem Jahr erhalten hat, in dem er ununterbrochen AU war.