Hallo,
mir ist nicht ganz klar, ob allein eine Mitteilung an einen Versicherten der Krankenkasse i.A. der BG über die Höhe des zu überweisenden Betrages seines Krankengeldes --> Verletztengeldes ein VA darstellt, weil dort keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist. Außerdem ist die Krankenkasse bei der Berechnung des Verletztengeldes nur "Hilfsorgan" der BG. Interessant wird die Frage, ob dies ein VA ist oder nicht, wenn sich z.B. 5 Jahre später herausstellt, dass das Verletztengeld falsch berechnet wurde.
Wer kann mir da weiter helfen?
ghy
mir ist nicht ganz klar, ob allein eine Mitteilung an einen Versicherten der Krankenkasse i.A. der BG über die Höhe des zu überweisenden Betrages seines Krankengeldes --> Verletztengeldes ein VA darstellt, weil dort keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist. Außerdem ist die Krankenkasse bei der Berechnung des Verletztengeldes nur "Hilfsorgan" der BG. Interessant wird die Frage, ob dies ein VA ist oder nicht, wenn sich z.B. 5 Jahre später herausstellt, dass das Verletztengeld falsch berechnet wurde.
Wer kann mir da weiter helfen?
ghy