Akteneinsicht natürlich für mich in meiner laufenden Akte, da mehrere Schreiben des Gerichtes bei mir eingegangen sind, worin steht das auf Anlagen verweisen wird, die jedoch nicht beilagen.Akteneinsicht für wen?
Ich habe nicht die geringste Ahnung über was. Lag ja nichts anbei, deshalb kann ich zum Inhalt nichts sagen.akteneinsicht worüber (neue oder bereits früher vorgelegte schriftsätze)? ggf mit welchem erwartbarem inhalt?
Hast du deine Klageanträge schon gestellt?
Meiner Meinung nach kann es einem aufzeigen, dass womöglich das Urteil schon feststeht.
Auch das sehe ich so, deshalb überlege ich gerade, ob es sinnvoller ist einen Ablehnungsantrag zu stellen oder mit einer Anhörungsrüge gegen das Urteil vorzugehen. Rechtliches Gehör rügen usw.Dieses Vorgehen wie du es schilderst kann womöglich eine Befangenheit deines Richters aufzeigen,
jedoch wirst du mit einen Befangenheitsantrag vermutlich nicht Erfolg haben.
mit einer Anhörungsrüge gegen das Urteil vorzugehen
Sehe ich ja ebenfalls so, nur schreibt Ihr ja auch immer das Ablehnungsanträge kaum positiv beschieden werden. Deshalb meine Frage.allerddings: warum bis zum urteil warten? wenn du nicht auf eingaben oder was auch immer noch vorliegt adäquad reagieren kannst, dir kein zugang zu den rechtlicch relevanten tatsachen gegeben wird, dann wäre für mich sofort der weg über eine gehörsrüge. schliesslich geht es auch um die beschleunigung des verfahrens und begrenzung der kosten, was sonst immer so hoch gehängt wird.
Hatte bereits mehrfach die "Ehre" und weiß das es sehr schnell abläuft. Nach langem "wer ist wer" einige Sätze und schon ist es wieder zu Ende.Das kann bedeuten, so wie du schon befürchtest, dass womöglich der Richter befangen sein kann.
Ich nehme an, dass das dein 1. Gerichtstermin in Sache mündliche Verhandlung ist, oder?
Wenn du Erfahrungen mit mündlichen Verhandlungen gesamelt hast, dann weißt du wie die Praxis abläuft.
LGHier in Beitrag 5 http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=32538 hat mpc die Vorteile erklärt.
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