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Ist es ein Ablehnungsgrund wenn der Richter nicht auf Anträge eingeht ?

Der Uli

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Jan. 2020
Beiträge
303
Ist es ein ausreichender Ablehnungsgrund, wenn das Gericht nicht auf Anträge des Klägers eingeht ( Akteneinsicht bzw. ein Schriftsatz zu schicken ) und einfach einen mündlichen Verhandlungstermin anberaumt ?
 
hallo Uli

das scheint mir etwas dürftig für eine beurteilung. akteneinsicht für wen? akteneinsicht worüber (neue oder bereits früher vorgelegte schriftsätze)? ggf mit welchem erwartbarem inhalt?


gruss

Sekundant
 
hallo uli,

Meiner Meinung nach:

Hast du deine Klageanträge schon gestellt?

Meiner Meinung nach kann es einem aufzeigen, dass womöglich das Urteil schon feststeht.

In der mündlichen Verhandlung bekommst du vermutlich deine Akte kurz zu sehen bzw. deinen angeforderten Schriftsatz.

Dieses Vorgehen wie du es schilderst
kann womöglich eine Befangenheit deines Richters aufzeigen,
jedoch wirst du mit einen Befangenheitsantrag vermutlich nicht Erfolg haben.

Lg. Rolandi
 
Akteneinsicht natürlich für mich in meiner laufenden Akte, da mehrere Schreiben des Gerichtes bei mir eingegangen sind, worin steht das auf Anlagen verweisen wird, die jedoch nicht beilagen.

Habe alles mehrfach angefordert aber nicht erhalten.
akteneinsicht worüber (neue oder bereits früher vorgelegte schriftsätze)? ggf mit welchem erwartbarem inhalt?
Ich habe nicht die geringste Ahnung über was. Lag ja nichts anbei, deshalb kann ich zum Inhalt nichts sagen.
 
Hast du deine Klageanträge schon gestellt?

Selbstverständlich, bereits als ich die Klage eingereicht habe.
Meiner Meinung nach kann es einem aufzeigen, dass womöglich das Urteil schon feststeht.

Das sehe ich ebenfalls so.
Dieses Vorgehen wie du es schilderst kann womöglich eine Befangenheit deines Richters aufzeigen,
jedoch wirst du mit einen Befangenheitsantrag vermutlich nicht Erfolg haben.
Auch das sehe ich so, deshalb überlege ich gerade, ob es sinnvoller ist einen Ablehnungsantrag zu stellen oder mit einer Anhörungsrüge gegen das Urteil vorzugehen. Rechtliches Gehör rügen usw.
 
hallo Uli,

es schien mir nicht so selbstverständlich, dass die AE für dich sein soll. scchliesslich gibt es auch andere möglichkeiten, so zb ein anderer RA ...

daher wäre auch mein nächster gedanke der gewesen:
mit einer Anhörungsrüge gegen das Urteil vorzugehen

allerddings: warum bis zum urteil warten? wenn du nicht auf eingaben oder was auch immer noch vorliegt adäquad reagieren kannst, dir kein zugang zu den rechtlicch relevanten tatsachen gegeben wird, dann wäre für mich sofort der weg über eine gehörsrüge. schliesslich geht es auch um die beschleunigung des verfahrens und begrenzung der kosten, was sonst immer so hoch gehängt wird.


gruss

Sekundant
 
allerddings: warum bis zum urteil warten? wenn du nicht auf eingaben oder was auch immer noch vorliegt adäquad reagieren kannst, dir kein zugang zu den rechtlicch relevanten tatsachen gegeben wird, dann wäre für mich sofort der weg über eine gehörsrüge. schliesslich geht es auch um die beschleunigung des verfahrens und begrenzung der kosten, was sonst immer so hoch gehängt wird.
Sehe ich ja ebenfalls so, nur schreibt Ihr ja auch immer das Ablehnungsanträge kaum positiv beschieden werden. Deshalb meine Frage.

Nachgefragt, wie würde das Theoretisch ablaufen wenn die Anhörungsrüge abgelehnt wird, erstelle ich eine Anhörungsrüge das Gericht (ein anderer Richter ) lehnt dies ebenfalls ab, das Verfahren läuft weiter. ERst nach dem Urteil kann ich wegen des Ablehnungsantrag zum Verfassungsgericht. Sehe ich das so richtig ?
 
hallo Uli,

meiner Meinung nach:

hat dein Richter das persönliche Erscheinen zu der bereits terminierten mündlichen Verhandlung angeordnet?

Nun ja, wenn du in der mündlichen Verhandlung bist, wird in der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vermutlich drin stehen, dass du Akteneinsicht in der mündlichen Verhandlung nehmen konntest - nachdem der Richter dies dir in der mündlichen Verhandlung womöglich angeboten hat.

Falls es so zutreffen sollte, dann ist für deine Anhörungsrüge keine Grundlage mehr da.

Lg. Rolandi
 
Na ja, man möchte ja das in Ruhe lesen, darüber nachdenken können und etwas dazu schreiben.

Das man mir Akteneinsicht im Termin gewährt, kann ich mir gut vorstellen, ich finde es aber zu spät. Selbstverständlich bin ich persönlich geladen, in der Ladung steht weiter nichts.
 
Hallo Uli,

Meine Meinung nach

das finde ich auch, so wie Du.
Jedoch ist die Praxis von manchen Richter anders, nicht von allen.

Das kann bedeuten, so wie du schon befürchtest, dass womöglich der Richter befangen sein kann.

Ich nehme an, dass das dein 1. Gerichtstermin in Sache mündliche Verhandlung ist, oder?

Wenn du Erfahrungen mit mündlichen Verhandlungen gesamelt hast, dann weißt du wie die Praxis abläuft.


Lg. Rolandi
 
Das kann bedeuten, so wie du schon befürchtest, dass womöglich der Richter befangen sein kann.

Ich nehme an, dass das dein 1. Gerichtstermin in Sache mündliche Verhandlung ist, oder?

Wenn du Erfahrungen mit mündlichen Verhandlungen gesamelt hast, dann weißt du wie die Praxis abläuft.
Hatte bereits mehrfach die "Ehre" und weiß das es sehr schnell abläuft. Nach langem "wer ist wer" einige Sätze und schon ist es wieder zu Ende.

Nur ist das bedingt hilfreich. Habe ich ein Recht vor der Verhandlung Akteneinsicht bzw. Unterlagen zu erhalten ?

Nach meinem Empfinden und Rechtsauffassung ja, nach § 139 ZPO auch keinerlei Hinweise des LSG Richters. War genauso vor dem SG hier wurde ebenfalls ohne mir Einsicht zu geben, unwahr entschieden. War aber ja Berufungsfähig.
 
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