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Irrsinniger Unfall - Schuldfrage sowie Haftung

Opfer187

Neues Mitglied
Registriert seit
27 Okt. 2015
Beiträge
4
Hallo zusammen,

per Zufall bin ich auf das Forum gestoßen.
Ich hoffe auf eine offene und ehrliche Diskussion.

Zum Sachverhalt:


A fährt auf der rechten Fahrbanspur und B auf der linken Spur.
Da A nach der Ampel auf der rechten Fahrbahnspur nicht mehr weiterfahren kann (feiertags parken Autos und die Fahrbahnspur fällt weg), beobachtet dieser sowie die Beifahrerin (nicht verheiratet oder verwandt) das auf der linken Fahrbahnspur kommende Fahrzeug sehr genau (Seitenspiegel + Rückspiegel), um vor der Ampel den Spurwechsel durchzuführen.

Das auf der linken Fahrbahnspur kommende Fahrzeug hält zwei Fahrzeuglängen Abstand und deutet mit der Lichthupe hin, dass der Spurwechsel in Ordnung geht. Sie bleibt auch an ihrer Stelle stehen! (Das Auto hinter ihr konnte dies bestätigen).

Daraufhin wechselt A die Spur und bleibt quer/schräg zur Spur mit mehr als 50% seines Fzgs. noch einmal stehen, weil das vor ihm stehende Fahrzeug nicht weiterfahren kann. Die Ampel hat nämlich auf Rot geschaltet. Nachdem die Ampel auf Grün geschaltet ist, fuhr das vor A stehende Auto los und A bereitete sich vor um auch loszufahren. Und bevor es soweit war, krachte es auch schon! Es krachte genau zum Zeitpunkt, wo A noch schräg zur Spur stand.
Ein unabhängiger Zeuge hinter B konnte das Unfallgeschehen genau beobachten und gab an, dass B immer wieder stehen blieb, dann stoßartig losfuhr und zum Zeitpunkt der Kollision auch nicht versucht hat zu bremsen. B gab an, es sei abgelenkt worden, weil das Fzg. hinter ihr (also der ZEUGE) angeblich aufgeblendet habe. Dabei hat SIE die Lichthupe betätigt und zwei Fahrzeuglängen Abstand gehalten. Dies wurde durch sie auch vor Gericht bestätigt. Jedenfalls fuhr sie auf A drauf und blieb auch nicht stehen und hat das Fzg. des A auf die rechte Fahrbahnspur quasi zurück geschoben.

Was ist eure Meinung?

Hat B, die draufgefahren ist, den Unfall komplett verursacht? Haftet sie zu 100%? Oder hatte A eine Möglichkeit, den Unfall zu vermeiden?
Nicht zu vergessen ist, dass der Blinker selbstverständlich gesetzt wurde.

B gab nur an, dass sie das Unfallgeschehen nicht beobachtet hat und sich nur an den Zusammenstoß erinnern kann. Der Fahrer hinter ihr ist der unabhängige Zeuge, der bestätigte, dass mein Fzg. mind. 3-5 Sek. gestanden ist und ihres auch. Dann fuhr sie aufeinmal los und rammte meine Vorderseite. Auch hat sie nicht versucht zu bremsen.

Besten Dank und VG

Opfer187
 
Nachweis

Hallo Opfer187,

als Geschädigter bist Du beweispflichtig, um Deinen Schaden nachzuweisen. Aufgrund der Anstoßkonstellation würde ein Richter nach Anscheinsbeweis davon ausgehen, dass du zum Zeitpunkt der Kollision den Spurwechsel durch geführt hast. In sofern würde er sogar Deine Klage abweisen.

Damit das nicht so kommt, musst Du nachweisen, dass Du gestanden hast. Das lässt sich anhand der hinterlassenen Spuren an den Fahrzeugen nachweisen in Form einer Unfallanalyse. Hier mehr dazu:

http://www.unfallreko.de/seite/105199/unfallanalyse.html

Der Schlüssel liegt also im Nachweis, dass Du gestanden hast. Denn dann würde Dein Unfallgegner tatsächlich zu 100 % den Schaden ersetzen müssen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

besten Dank für Deine Ausführungen.
Der Zeuge hinter B konnte bestätigen, dass sie zunächst stand und dann aufeinmal losfuhr und auffuhr. Sie hat dabei auch nicht versucht zu bremsen. Er konnte dies bestätigen. Auch hat er zugegeben, dass ich schräg zur Spur stand und mind. 3-5 Sek. stand. Und der Unfall ereignete sich als ich stand und genau losfahren wollte aber nicht losfuhr. Ich wollte das Gaspedal betätigen.
Ist diese Zeugenaussage deiner Meinung nach Beweis genug?
Inkl. meine Beifahrerin...

Besten Dank und VG

Opfer187
 
Zeugenbeweis

Hallo Opfer187,

es gibt innerhalb des Zivilrechts den sogenannten Zeugenbeweis. Der kann ausreichen, wenn er denn schlüssig für den Richter klingt und die Gegenseite nicht plausibel und rethorisch gut das Gegenteil behauptet und auch noch eine Begründung aus dem Ärmel zieht.

Wenn die Gegenseite auch noch einen Zeugen präsentiert, der das Gegenteil bezeugt, dann gilt Aussage gegen Aussage und es kann dann nur noch durch eine Unfallanalyse Klarheit geschaffen werden, so jedenfalls meine Berufserfahrung.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo,

also von beiden Zeugen, die ich angeboten habe, sind die Aussagen identisch. Die gegnerische Seite konnte keinen Zeugen anbieten.
B gab des Weiteren zu, dass sie vorher abgelenkt war (angeblich vom hinteren Fahrzeug) und nach hinten geschaut hat. Kurz darauf ist sie losgefahren und kann sich nur an die Kollision erinnern. Zu diesem Zeitpunkt stand ich 3-5 Sek. Ist das ausschlaggebend für die Rekonstruktion?
Der Zeuge, der hinter ihr stand, hat sogar angegeben, dass sie auch nicht versucht hat zu bremsen (sieht man auch auf den Bildern von meinem Fzg.).
Der Schaden an meinem Fahrzeug schaut aus wie eine Punktlandung. So als wäre man bewusst auf einen Punkt zugefahren. Es war kein klassischer Streifschaden.
 
Grundlage

Hallo Opfer187,

Grundlage für die Rekonstruktion sind vor allem die Schadenbilder beider Fahrzeuge, dann die baulichen Begegbenheiten der Unfallstelle, die (wenn vorhanden) dokumentierte Endstellung beider Fahrzeuge und natürlich auch die Unfallschilderung (hierbei wird aber nur geprüft, ob die vorhandenen Spuren mit der Unfallschilderung übereinstimmen oder sich widersprechen).

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

besten Dank für Deine Ausführungen.
Ich bin echt gespannt, was bei meinem Fall rauskommt.
Gemäß meinen Schilderungen (also Ablauf der Kollision), was würde denn Deiner Ansicht nach hierbei rauskommen...? Haftungsteilung oder 100% Haftung durch die gegnerische Seite...
 
Noch einmal

Hallo Opfer187,

abgesehen davon, dass ich über keine hellseherischen Kräfte verfüge hier noch einmal zur Erinnerung einen Satz aus meiner ersten Antwort:

"Der Schlüssel liegt also im Nachweis, dass Du gestanden hast. Denn dann würde Dein Unfallgegner tatsächlich zu 100 % den Schaden ersetzen müssen.

Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=33730#ixzz3pysdqETx"

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

besten Dank für Deine Ausführungen.
Ich bin echt gespannt, was bei meinem Fall rauskommt.
Gemäß meinen Schilderungen (also Ablauf der Kollision), was würde denn Deiner Ansicht nach hierbei rauskommen...? Haftungsteilung oder 100% Haftung durch die gegnerische Seite...

Sei doch eigentlich froh, daß es offensichtlich NUR ein Blechschaden war. (Um welche Schadensumme geht es hier?) Klar, kostet auch Geld, aber lies mal hier wie es Dir auch hätte ergehen können, wenn Du bisschen mehr Pech gehabt hättest.

Ich schätze 80% und mehr! des Forums würden direkt mit Dir tauschen.

Und hier kann Dir gewiss niemand sagen wie das ein Richter beurteilen wird. Das sind doch Spekulationen. Hört sich alles schlüssig an, aber JEDER berichtet das immer aus der eigenen Sicht. Ja, und was heute rot ist morgen blau. Dein "Zeuge" wäre nicht der Erste der vor Gericht umfällt, weil er mal in die Zange genommen wurde.

Und, Du wärst nicht der Erste der auf solchen "Trick" hereingefallen ist. Manchmal muss man auch Lehrgeldzahlen, so bitte das auch ist.
 
Hallo zusammen,

@Maggy53
Danke, dass du darauf hingewiesen hast, dass man sich auf die Standhaftigkeit von Zeugen nicht 100%ig verlassen kann. Diesen Hinweis finde ich sehr wichtig. Die Sicherung anderer, zusätzlicher Beweise - sofern machbar - sehe ich auch als wichtig an, #Rekobär half dazu mit seinem Fachwissen, danke.

Ich verstehe aber nicht, warum #Opfer187 sein Interesse nicht verfolgen sollte (Ersatz des entstandenen Schaden) - so verstehe ich dich, Maggy, wenn du darauf hinweist, er könne / solle froh sein, dass nicht mehr passiert sei und seinen Schaden mit dem anderer User vergleichst.
Klar, wäre jeder mit einem Personenschaden glücklich und froh, hätte er diesen nicht. Opfer187 wird vermutlich auch glücklich und froh sein, dass / wenn es keinen Personenschaden gab.
Dennoch liegt ein Schaden vor und er bemüht sich wie die meisten User darum, diesen ersetzt zu bekommen, also macht er sich kundig.
Sollte er sich schuldig fühlen, weil es nur einen Sachschaden gab?

Etwas verwundert ...
und liebe Grüße HWS-Schaden
 
User war seit 02.11.15 nicht mehr on

Hallo HWS-Schaden,

Opfer187 war seit dem 02.11.2015 nicht mehr on.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo zusammen,

@Maggy53
Danke, dass du darauf hingewiesen hast, dass man sich auf die Standhaftigkeit von Zeugen nicht 100%ig verlassen kann. Diesen Hinweis finde ich sehr wichtig. Die Sicherung anderer, zusätzlicher Beweise - sofern machbar - sehe ich auch als wichtig an, #Rekobär half dazu mit seinem Fachwissen, danke.

Ich verstehe aber nicht, warum #Opfer187 sein Interesse nicht verfolgen sollte (Ersatz des entstandenen Schaden) - so verstehe ich dich, Maggy, wenn du darauf hinweist, er könne / solle froh sein, dass nicht mehr passiert sei und seinen Schaden mit dem anderer User vergleichst.
Klar, wäre jeder mit einem Personenschaden glücklich und froh, hätte er diesen nicht. Opfer187 wird vermutlich auch glücklich und froh sein, dass / wenn es keinen Personenschaden gab.
Dennoch liegt ein Schaden vor und er bemüht sich wie die meisten User darum, diesen ersetzt zu bekommen, also macht er sich kundig.
Sollte er sich schuldig fühlen, weil es nur einen Sachschaden gab?

Etwas verwundert ...
und liebe Grüße HWS-Schaden

Nein. Natürlich nicht. Nur, ich denke die reine Rechtsfrage kann von hier aus doch niemand beantworten Und jeder schildert den Sachverhalt ja immer aus der eigenen Sicht. Auch verwundert bin....
 
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