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Invaliditätsvorschuß

tomaso

Nutzer
Registriert seit
1 März 2007
Beiträge
18
Hallo erstmal an alle.

Habe jetzt mehr als 2 Jahre auf diesen Tag gewartet. :)
Zu meiner Geschichte: Hatte mehrere Schwerstverletzungen und erwarte eine nach meinen Berechnungen sehr hohe Invalidität von ca.70-90%. Bei einer Versicherungssumme von ca.40000,- Euro. Da ich unter 25 bin hoffe ich das die Klausel mit der 400% Auszahlung greift! Soweit so gut :D
Meine Versicherung hat mir jetzt über meinen Fachanwalt einen Invaliditätsvorschuß von 20.000 Euro zukommen lassen. "Wir lassen uns im Moment noch medizinisch beraten und melden uns dann wieder bei Ihnen" "In der zwischenzeit stellen wir einen Invaliditätsvorschuß von 20.000,-- EUR zur Verfügung." "Mit freundlichen Grüßen,.....
Von bisherigen Werten der Gutachten kein Wort. Kann ich annehmen das eine sehr hohe Invalidität Zustande gekommen ist, da die Versicherung im Verhältnis zu der Versicherungssumme diesen relativ hohen Betrag auszahlt? Jetzt das grosse Problem und die Frage die ich mir stelle:In knapp 3 Monaten ist die 3 Jahresfrist zur Neubegutachtung verstrichen und ich wittere Gefahr das mir dann ganz plötzlich ein paar Prozente fehlen werden um 70% zu erreichen und somit die 400% Klausel nicht packt Es wäre nett wenn hier jemand dazu was sagen könnte. Habe total schiss von denen reingelegt zu werden. Wie soll ich vorgehen? Soll ich noch ein eigenes Gutachten in Auftrag geben um auf Nummersicher zugehen?;) Werde mir schnellstmöglich einen Termin bei meinen Anwalt machen müssen. Eure Meinungen sind mir aber total wichtig, da ja oft Versicherungen und Anwälte unter einem Hut stecken!:confused:
Für eure Antworten schonmal vielen Dank.

Viele grüsse, tomaso
 
Zitat:
Hatte mehrere Schwerstverletzungen und erwarte eine nach meinen Berechnungen sehr hohe Invalidität von ca.70-90%

Du solltest Dir so schnell wie möglich das Gutachten von der Versicherung besorgen (sofern eins gemacht wurde) oder den Arzt fragen, der Dich behandelt hat und der womöglich den Invaliditätsgrad eingeschätzt hat. Wie kommst du denn auf 70-90%? Welche Verletzungen - dauerhaften - Einschränkungen liegen denn vor?

Zitat:
:In knapp 3 Monaten ist die 3 Jahresfrist zur Neubegutachtung verstrichen

Die Frist gilt ja auch für die Versicherung, die im Moment wohl prüfen wird, ob eine weitere Begutachtung Sinn macht. Sind die drei Jahre erstmal rum wird m.E. der zuletzt festgestellte, vom Versicherer anerkannte, Invalditätsgrad zugrunde gelegt.
Ich drück Dir die Daumen, dass der über 70% liegt, damit die volle Leistung fällig wird. Du brauchst das Geld ja schließlich, um mit Deinen unfallbedingten Einschränkungen dein Leben (neu?) zu gestalten.
LG
 
Danke für die schnelle Antwort! Ich werde das mal mit dem Anwalt durchsprechen.
Mir wurde leider dei Sicht auf einem Auge genommen. 50% , der Chirurge ca.20% , den Rest weiss ich nicht aber da dürfte noch was kommen...

ps:Ich wäre gerne der Junge von früher und das Geld ist aufeinmal so uninteressant für mich geworden.:rolleyes: Aber haben will ich es trotzdem um mir wenigstens mal was leisten zu können. Beruflich steht naoch alles in den Sternen, ich mache zwar ne gute Umschulung, sehe aber grosse Schwierigkeiten beim lernen weil ich ständig Kopfschmerzejn habe und nicht mehr viel sehe.

Alles gute, tomaso
 
Hallo tomaso,

ich verstehe, dass Du Dich nach diesem Unfall freust, eine gewisse Summe Geld zu erhalten. Nach dem Schmerz, der sicher nicht einfachen Behandlung und der Lebenseinschränkung nach dem Unfall ect. ist es klar, dass Du Dir was "leisten" willst...

Doch wie ich aus dem Beitrag herauslesen konnte, bist Du noch sehr jung und gerade in einer Umschulung, bei der Du noch nicht weißt, ob Du diese schaffst... Ich will nicht, wie deine Mutter klingen, aber verprasse nicht alles! Und noch weniger, um vielleicht Freunde zu imponieren! Richtige Freunde sind die, die Dich auch mit "Sehfehler" oder anderen Schäden annehmen und Dich in Deinem neuen Leben unterstützen!

Teile Dir also alles gut ein, denn je länger Du was von dem Geld hast, desto schöner/besser ist es doch. Du weist nicht, was alles noch kommt: Möchtest Dir vielleicht eine Wohnung einrichten (wenn Du noch daheim wohnst?), Fahrschule oder/und Auto bezahlen, evtl. bestimmte Therapien oder ne andere Ausbildung/Fortbildung usw. dann ist das Geld rasch alle...

Alles Gute!
Santafee
 
Hallo, das ist nett gemeint :) hab das auch noch niemanden erzählt mit dem Geld. Meine Fragen habt Ihr aber nicht wirklich beantwortet.
Vieleicht schaut Ihr euch die Fragen nochmal an, das wäre nett.

Gruss, tomaso
 
Du bist bei einem -hoffentlch - Fachanwalt für Versicherungsrecht. Der müsste Dir deine juristischen Fragen am besten beantworten können, da er alle Fakten und Informationen vorliegen hat. Wenn du ihm nicht vertraust, wechsle ihn aus.

Das Auge ist mindestens 50 % (es gibt auch bessere Gliedertaxen) wert, die Knetmasse liegt wahrscheinlich in den 20%++ des Chirurgen.
Geh die Sache mit deinem Anwalt durch. Setze Fristen für die Restzahlung, da die Leistungen bedingungsgemäß innerhalb bestimmter Fristen ausgezahlt werden müssen.

LG


PS. Meine Fragen hast du auch nicht beanwortet.
 
Hallo Tomaso,
Du selbst kannst am besten einschätzen, ob das abgelieferte Gutachten den Tatsachen entspricht. Da es Dir nicht vorliegt, muß dies die erste Aufgabe sein, dieses zu bekommen. Wenn Du es nicht innerhalb der nächsten 14 Tage bekommst und mit einem Arzt Deines Vertrauens besprechen kannst, würde ich, allerdings nur bei einem Arzt des Vertrauens ein Gutachten in Auftrag geben. Alle Feststellungen sollten vor Ablauf der Jahresfrist festgestellt sein. Gerade bei einer so hohen zu erwartenden Invalidität ist es angeraten. 5% Invalidität machen da schon sehr viel aus und wiegen die Kosten eines solchen Gutachtens bei weitem auf.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo tomaso,

versuch erst mal bei der Versicherung anzurufen und bitte darum, dass dir eine Kopie des Gutachtens ausgehändigt wird. Einen direkten Anspruch auf das Gutachten hast du nicht, da du nicht der Auftraggeber bist.

Ein eigenes Gutachten anfertigen zu lassen hat meiner Meinung nach wenig Sinn. Die Versicherung muss dieses Gutachten nicht anerkennen. Das Geld kannst du für den Anwalt sparen.

Warte mit ab, was dir die Versicherung anbietet. Erst wenn du dann was in der Hand hast, kannst du auch dagegen vorgehen.

Ich hatte damals bei meiner PUV angerufen und um eine Kopie gebeten, die mir im Anschluss an das Telefonat sofort zugefaxt wurde. Aber immer höflich bleiben!

Gruß Jens
 
Hallo liebe Forumnutzer.

Möchte mich nochmal bei euch bedanken Wie schnell man hier eine Auskunft kriegt ist echt super. Schönen Sonntag noch...

Gruss, tomaso
 
... da ja oft Versicherungen und Anwälte unter einem Hut stecken!:confused:


Hallo Tomaso und alle anderen,

man sollte es nicht für möglich halten, allerdings hege ich ja seit langem den gleichen Verdacht.

Aber wie findet man einen Anwalt, der tatsächlich nur die Interessen seines Mandanten vertritt und dem man absolutes Vertrauen schenken kann?

Viele Grüße
Mariele
 
Hallo Mariele,

durch ganz ganz langes suchen. Und solltest du dann endlich einen gefunden haben, ist deine Forderung verjährt :confused: :( :D

Gruß Jens
 
Hallo Jens,

huch, das war das Schlagwort und daran habe ich noch gar nicht gedacht.

Wann verjährt denn der Anspruch?

Danke für die Antwort.

Gruß
Mariele
 
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