Hallo beach_cruiser,
schau in Deine Vertragsunterlagen nach, in diese steht die vereinbarte Versicherungssumme usw. drin und schau Dir auch genau die Versicherungsbedingungen an, denn das ist wichtig!
Du solltest es m.m. lassen, der VS. diese "unnötigen" Fragen zu stellen, denn durch diese Fragen offenbarst Du dich nur!
Teile schriftlich Deiner VS. mit, dass Du eine erneute Begutachtung in der drei Jahresfrist zur Ermittlung des verbleibenden Invaliditätsgrad wünschst und bitte mehr nicht!
Zum Ablauf der drei Jahresfrist würde ich Dir empfehlen, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit ins Boot zu holen, denn allein wirst Du dich mit Deinen Ansprüchen nicht durchsetzen können bei der VS.
MfG.
Pit