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Invaliditätsleistungen bei Bänderriss im Knie?

Speedy

Nutzer
Registriert seit
18 Sep. 2006
Beiträge
1
Hallo,
ich bin neu hier und habe mir auch schon einige Posts durchgelesen, jedoch für mich noch nichts 100% brauchbares gefunden, womit mir weitergeholfen wird.
Und zwar hatte ich vor etwa einem Jahr einen Unfall beim Inlineskaten, wo ich mir im linken Knie das Innenband und noch ein weiteres "kleines" Band, was zwischen Kniescheibe und Innenband verläuft, angerissen bzw. gerissen habe. Es erfolgte eine Athroskopie (Kniespiegelung) und dann Reha zu Hause mit so einem Gerät, usw...

Jetzt hatte mir die private Unfallversicherung geschrieben, ob ich den Anspruch auf Invaliditätsleistung geltend machen will. Und das geht ja nur bei andauernder Funktionsbeeinträchtigung, vorauss. noch in 3 Jahren usw...
Nun ja, im Großen und Ganzen ist wirklich alles okay. Ich treibe viel und regelmäßig Sport, habe dabei kaum Probleme. Lediglich wenn ich das komplette Körpergewicht auf dem linken Bein trage und dann das Knie beuge und wieder strecken soll, verspüre ich ein leichtes Ziehen im Kniegelenk (ich bilde mir ein, dass das auch schon weniger geworden ist, im Vergleich zu vor einem halben Jahr).

Meine Frage ist nun: Bleibt dieses "leichte Ziehen" für immer, ist es also ein dauerhafter Schaden? (Der Arzt meinte es würde nichts zurückbleiben. Aber wenn es nach 1 Jahr noch nicht weg ist, wann dann?)
Ist dieses ein Grund Anspruch auf Invaliditätsleistungen zu stellen bzw. hat das Ganze auch Sinn oder ist das wirklich nur eine Lapalie mit der ich eben leben muss?

Von dem was ich gelesen habe, bin ich wirklich froh, dass es mir wirklich gut geht, im Vergleich zu anderen. Aber ich will mich halt hinterher (also wenn die Frist von 15 Monaten abgelaufen ist) nicht ärgern, dass ich keinen Antrag gestellt habe.
Es wäre schön, wenn mir da wer helfen könnte.

Grüße, Speedy
 
Hallo Speedy,

die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.

Wenn Du diese Frist von 15 Monaten verstreichen lässt, hast Du bei einer eventuellen späteren Verschlechterung keine Ansprüche mehr.

Also der Unfallversicherung gegenüber Invalidität geltend machen.

Wenn dann zum Ablauf der Dreijahresfrist keine Invalidität festgestellt werden sollte – gut, dann ist Dein Bein OK.

Ansonsten hast Du vorgesorgt.

Gruß
Luise
 
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