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Invaliditätsleistung der PUV Rückzahlung ?

manpower62

Neues Mitglied
Registriert seit
15 Feb. 2012
Beiträge
8
Ein freundliches Hallo in die Runde,

ich hatte 2011 einen Arbeitsunfall, der auch meiner privaten UV gemeldet wurde. Es folgte die ärztliche Begutachtung. Mittlerweile wurde die Leisung an mich überwiesen.
Es folgte das Schreiben, wo eindeutig hingewiesen wird , das die UV jährliche Gutachten einfordern kann und dann die Summe zurückfordern kann.
Ist diese Praxis rechtens bzw. ist sie bei jemandem schon angewendet worden ?

Im Voraus Danke und viele Grüße

manpower 62 :)
 
Hallo,
glaube ,dass es „nur“ ein Standardsatz ist,
ich bekam auch so ein Schreiben .
Habe meinen Versicherungsmakler gefragt ,er meinte es wäre normal .
Er kennt aber kein Fall wo die bisher gezahlte Summen zurück gefordert werden ( 35 Jahre Berufserfahrung).
"Reine Taktik, verunsicherung ,einschütern ,etc."- Macht zeigen!

Grüß doro
 
wie schaut's mit nachfordern aus ?

Hallo Manpower62,

wenn Du hier ein wenig im Forum stöberst, wirst Du feststellen, dass die Fragestellungen eigentlich ehr in die umgekehrte Richtung gehen, nämlich, dass die Versicherungen den Schaden vielleicht etwas zu nieder ansetzen und das Unfallopfer einen höheren Betrag für angemessen halten.

Ich gehe einmal davon aus, dass auch Du nicht die volle Versicherungssumme erhalten hast, sondern irgend einen Anteil zwischen 0 und 100 %.
Prüfe für Dich selbst sowie mit Hilfe Deiner Ärzte, ob die jetzige Beurteilung deiner Behinderung(en) Deiner eigenen Einschätzung entspricht.
Du scheinst zufrieden zu sein, prima, dies heisst aber nicht, dass es für dich wirklich das richtige/angemesene Ergebnis ist.

Erst wenn Du/Ihr auf höhere oder niedrigere Einschätzung kommt, macht es Sinn sich über Rückzahlung oder Nachforderung weitere Gedanken zu machen, wobei auch ich mir nicht vorstellen kann, dass es wirklich zu einer Rückforderung kommen könnte.

Viel Erfolg wünscht

Mope
 
Rückzahlung an PUV - N E I N -

Hallo manpower,

aus Deinen bisherigen Berichten geht hervor, dass Du im Sommer 2011
einen schweren Arbeitsunfall mit Schulterverletzung hattest.

Deine PUV hat bereits eine Invaliditätsentschädigung bezahlt.

Hast Du das Gutachten hierzu gelesen?

Welche Bewegungseinschränkungen wurden festgestellt und in wieviel Grad
(oder Prozent) bemessen?

Entspricht das Gutachten Deinen Empfindungen?

Ich habe eine Oberarmkopffraktur (daraus Humeruskopfnekrose) und erst
nach einem 3. Gutachten wurden - 4/10 Arm = 28 % Invalidität - von der
PUV bezahlt (3 Jahre nach Unfall).

Sicherlich weißt Du, dass Du ein weiteres Gutachten zum Ablauf des 3. Unfalljahres
einfordern kannst.

Bezüglich einer Rückzahlung an die PUV kann ich mich meinen Vorschreibern

dororam
MoPe

nur anschließen, hier brauchst Du nichts zu befürchten,
denn die Versicherung zahlt anfangs niemals mehr als Dir zusteht.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Du das Ergebnis des Gutachtens hier einstellen würdest.


Viele Grüße

Meggy
 
Grüß Dich, manpower62,


bitte sie nach in dem Schreiben, mit dem deer Verischerer (erstmals) Deine Invaliditätsleistung ausgerechnet hat:

Steht da etwas, dass sich der Versicherer vorbehält, den SChaden neu bemessen zu lassen? (Ich habe geschätzt in meinem Dasein wohl über 100 solche Schreiben gesehen, aber nie eines mit einem Vorbehalt drin!). Falls auch Dein SChreiben keinen solchen Neubemessungsvorbehalt enthält:

Bitte schaue in Dein Versicherungs-Kleingedrucktes. Damit Du nicht ewig lang suchst:

Es gibt (ältere), da kommen "§"-Zeichen vor. Wenn Du so eine Variante hast, dürfte § 11 des Verischerungsbedingungen interessant sein. Wenn Du eine neuere Variante hast, dann erkennst Du die leicht daran, dass die einzelen Kapitel kein "§"-Zeichen vorneweg haben. Wenn Du das hats, dürfte Punkt 9.4 für Dich wichtig sein.

Nicht garantiert, aber mit größter Wahrscheinlichkeit steht dort (so oder so ähnlich):

"Sie und wir können jährlich, spätestens zum Ablauf des dritten Unfalljahres, Neubemessung verlangen. Wir dürfen das aber nur, wenn wir uns das im Regulierungsschreiben ausdrücklich vorbehalten haben...."

Wenn auch diese Annahme zutrifft (was sehr wahrscheinlich ist), dann hast Du nicht mehr die Pflicht, Dich bei einem Arzt untersuchen zu lassen, den die Versicherung stellt.Da ist es nämlich aus mit den Obliegenheiten! Sollte der Versicherer es trotzdem vorsuchen: Ein Brief, der Verischerer möge bitte seine Forderung bis zum (Datum in 14 Tagen) zurücknehmen, sonst muss ein Anwalt eingeschaltet werden, der klärt, wieso der Verischerer seine eigenen Verischerungsbedingenen nicht einhält, sollte den Spuk beenden.

ISLÄNDER




für Dich ist ganz wichtig: Was steht in Deinem Versicherungskleingedruckten?

Da bitte ich Dich,in den
 
Grüß Dich nochmal, manpower62,

ich habe was vergessen. Bitte teile doch mal mit, was genau kaputt ist.

Unter umständen habe ich für Dich einen irren Trick. Voraussetzungen sind:


(a)
Entweder:
Du hast die neueren Verischerungsebdingungen (die ohne "§"-Zeichen)
oder
Du hast die alten, Dir aber nach Eingang des Regulierungsschreibens fristgerecht eine Neubemessung vorbehalten:



(b)
Dann schau doch mal in die Liste der Verletzungen rein ("Gliedertaxe"), die findest Du in § 7 (alte Verträge) oder Ziffer 2.1.2 (neue Verträge).

Da steht dann oft der Satz:

"Verlust oder Funtkionsunfähigkeit des Armes im Handgelenk"
(oder: im Kniegelenk, im Schultergelenk...).

ist bei Dir auch so ein Satz mit "im" drinnen? Und Du hast eine Verletzung, die da drunterfällt? Falls "ja":


(c)
Dann melde Dich bitte hier im Netz, oder schreibe mir eine private Nachricht, falls ich Deine Reaktion übersehe. Der Bundesgerichtshof sagt nämlich: "Der "im"-Satz ist zweideutig. Was ist denn, wenn z.B. die Finger noch beweglich sind, nur das Handgelenk ist steif? Kommt es da nur auf das Handgelenk an oder auch auf die Finger?

Da gilt: Es kommt allein auf das an, was für Dich besser ist, sagt der Bundesgerichtshof. Ist das Handgelenk steif, die Finger aber sind noch beweglich, bekommst Du den vollen "Handwert" (meist lt. Gliedertaxe 55 %). Und nicht, wie es fast alle Verischerungsgutachter falsch machen, nur einen Bruchteil davon. (Üblich ist für ein komplett versteiftes Handgelenk 40 % des Handwertes, also 40 % aus 55 % = 22 %.)


Das heißt: Du kannst, vermutlich nachfordern! Das funktioniert, ich kenne so ein Verfahren (dort war's "Arm im Schultergelenk"), der Verischerer hat einige 10.000,00 Euro nachzahlen müssen.

Der Schachzug ist aber nur was für Anwälte, die das beherrschen. Wenn Du unsicher bist, melde Dich im Forum. Sollte ich Deine Antwort übersehen, schreibe mir eine private Nachricht.

ISLÄNDER




Wenn es z.B. das Handgelenk ist und wenn Du die neuen Versicherungsbedingen hast (die ohne "§"-Gliederung),
 
ich möchte eben nicht warten, bis ich einen Unfall habe und dann schlechte Erfahrungen mit einer Versicherung mache, sondern versuche vorab herauszufinden, ob die Versicherung, die ich mir ausgesucht habe auch im Falle des Falles auch bezahlt und nicht jahrelange Rechtsstreitigkeiten führt.

Ich bin jedenfalls nicht von irgendeiner 'GEgenseite' und will auch keine Werbung für eine Versicherung machen.
 
Hallo riham,

wie machst du das? Befragst du die Glaskugel dazu?:DDenkst du die Leute hier im Forum haben Bock drauf sich mit Versicherungen rum zu ärgern oder haben drauf gewartet nen Unfall zu haben? Fakt is mal,wenns ums zahlen geht sind viele Versicherungen bockig,daß weis man aber nie vorher,schreiben und darstellen tun die viel,wenn der Tag lang ist.Gibt mit Sicherheit auch Versicherungen,wo Schadensfälle problemlos abgewickelt werden,keine Frage. Falls dir das no ni bewußt gewesen is,werd munter und seh der Realität ins Auge.;)

LG Kuni
 
Hallo riham,

wie machst du das? Befragst du die Glaskugel dazu?:DDenkst du die Leute hier im Forum haben Bock drauf sich mit Versicherungen rum zu ärgern oder haben drauf gewartet nen Unfall zu haben? Fakt is mal,wenns ums zahlen geht sind viele Versicherungen bockig,daß weis man aber nie vorher,schreiben und darstellen tun die viel,wenn der Tag lang ist.Gibt mit Sicherheit auch Versicherungen,wo Schadensfälle problemlos abgewickelt werden,keine Frage. Falls dir das no ni bewußt gewesen is,werd munter und seh der Realität ins Auge.;)

LG Kuni

Dem kann ich voll zustimmen ! Ich dachte auch das ich vor meinem Unfall die beste Versicherung überhaupt hab,hatte mir die extra ausgesucht weil ich vor meinem Unfall ja selbständiger Zimmerermeister war und in dem Bereich viele Versicherungsschäden an Häuser behoben hab (Sturm-,Hagel-,Wasserschäden),wurde von dieser Versicherung(und auch anderen Versicherern) oft als Schadensgutachter eingesetzt und die Schadensregulierung lief immer einwandfrei:).
Nun hat ich aber meinen Unfall und alles ist anders,diese "ach so tolle" Versicherung zickt und ziert wo Sie nur kann und ich bin tief schockiert:(
Schon krass wenns ums Sachschäden geht ist die Schadensregulierung einwandfrei wenns aber um Menschenschäden geht wird gemauert was das Zeug hält...(liegt wohl daran das es um wesentlich höhere Summen geht):(

SG Hotte
 
Moin moin!

Hotte, es ist ganz einfach, warum dem so ist.

Einen Sachschaden kann man beheben. Notfalls durch Austausch von Teilen. Und dann ist normalerweise der Originalzustand hergestellt. Und damit der Schaden behoben.

Einen Schaden am Menschen kann man meist nicht mehr vollständig beheben. Und selbst nach irgendeiner Form der "Reparatur" bleiben Konsequenzen. Und das dann über viele Jahre. Und oft auch mit der Konsequenz, daß sich im Laufe der Jahre durch eine Verschlimmerung weitere Schadensfolgen ergeben.
Damit wird ein Schaden am Menschen teuer und unüberschaubar. Deswegen ist auch die Haftpflicht beim Auto z.B. ür Personenschäden mit einer höheren Summe angeschlagen als die für Sachschäden.

Als veranschauendes Beispiel folgendes:
Alle Fenster eines Hauses gehen kaputt durch Erbeben, Überschallknall was auch immer. Meinetwegen auch die Rahmen. Fenster + Rahmen austauschen, Putzen. Schaden behoben und gut.

Beide Augen (sind auch nichts anderes als Fenster^^) gehen kaputt durch einen Unfall. Die sind nicht zu reparieren. Der Mensch dazu braucht eine behindertengerechte Wohnung. Kann nicht mehr arbeiten und braucht eine Versorgungsrente. Braucht personelle Hilfe, die bezahlt werden muss. Will ggf. einen Blindenhund. Und alles das lebenslang. Und dann entsteht ggf. eine Folgeerkrankung, z. B. eine Fistel, die benachbarte Strukturen zerstört, im schlimmsten Fall ins Gehirn wandert. Auch das muss ggf. dann die Versicherung bezahlen samt der sich daraus ergebenden Konsequenzen. Der Rest der o.g. lebenslangen Zeit.
Nix mit Schaden beheben und gut. Das sind Summen, die gehen in die Million und mehr auf Lebenszeit für diesen einzigen Fall.

Wenn man sich dieses vor Augen hält und dann gleichzeitig mal auf die Höhe des Betrages schaut, die für die Absicherung von Personenschäden bezahlt werden, dann wird einem schnell klar, daß da etwas nicht paßt.

Selbst wenn ich für eine "gute" Berufsunfall/unfähigkeitsversicherung 200 Euro/Monat zahle, dann weiß ich, daß damit meine Versicherung diese Million überhaupt in der reinen Summe abdecken kann, ich 416 Jahre dafür einzahlen müßte. Oder aber mindestens 10 Menschen über 40 Jahre. Und damit ist nur die Million abgedeckt, ohne Verwaltungs- und Personalkosten, ohne Zinsen, ohne Gewinnerwirtschaftung und und und ... eben alles was ein Unternehmen nun einmal auch an Kosten hat.
Also bin ich schon bei mind. 15 Menschen die über 40 Jahre 200 Euro/Monat einzahlen müssten. Und von diesen 15 darf keiner einen Anspruch haben.
Nur, eine entsprechende Versicherung kostet keine 200 Euro/Monat. Die teurerste, die ich gefunden habe lag etwa bei 50 Euro/Monat. Also braucht es schon mind. 60 Menschen für diesen einen Fall. Je günstiger die Versicherung, um so mehr.
Und jetzt rechne das Mal auf die Gesamtheit der Fälle, die Höhe von Beiträgen und entstehende Kosten im Verhältnis zu den zahlenden Mitgliedern hoch. Irgendwie klafft da für mich eine Finanzierungslücke.

Letztendlich ist eine Versicherung zumindest für mich eine zwar nötige aber trotzdem Mogelpackung. Wie der Einkauf von Plagiaten im Ausland. Sobald der Zoll die findet, alternativ zum Eintritt eines Schadensfalles, muß ich mit Ärger rechnen. Je teurer umso höher ist der zu erwartende Ärger.

Gruß
 
Hallo Buchfreundin,

Du hast da einen gravierenden Denkfehler, die Preise mach die Versicherung nach dem Risikomanagment und nach EU-Richtlinie muss jede Sparte eine positive Bilanz aufweisen.

Danach werden die Beiträge kalkuliert und alles was abgewiesen wird erhöht die Gewinne!
Es soll jeder auch sein Geld verdienen, aber rechtmäßige Ansprüche sollten schon entsprechend bearbeitet werden und nicht durch gekaufte Gutachterverbände in die Marsathmosphäre verbannt werden.

Die meisten Ablehnung basieren auf letztendlich unhaltbaren Behauptungen, zu denen die Beweislast meist zu 99% beim Versicherer liegt.
Wenn Du ein Auto mit Garantie kaufst, dann verzichtest Du ja auch nicht auf die Garantie, nur weil Du es beim Händler 50 km weit weg um 20 % billiger bekommen hast.

Ich habe das gerade wieder bei meinem Sohn im Kindergarten, wie man so mit den Erziehern ins Gespräch kommt. Ein naher Verwandter - Unfall - Arm geschädigt, Daumen fast amputiert und der Vermittler und die Gesellschaft mauern schon so lang, das die Invaliditätsanmeldefrist in Kürze ausgelaufen wäre (da wäre das Bein dicke gewesen) und nun nimmt es seinen "normalen Lauf".
Das schlimme ist die Gesellschaften haben doch bei dieser Verhaltensweise kaum was zu befürchten, ausser den Verzugsschaden. Da lächeln die doch drüber und Strafzahlungen auf Schadensverschleppung gibt es in Deutschland nicht.
Wenn es empfindliche Strafen geben würde, dann wäre das Problem gelöst (hat man in den Staaten übrigens so gemacht, seit dem gibt es kaum noch BEschwerden oder Gerichtsverfahren deswegen)
 
Moin moin Rajo!

Schmunzel, typisch Frau ich zicke rum

Ich weiß, daß du davon berufsbedingt nicht nur mehr verstehst als ich sondern ich letztendlich im Verhältnis nicht mal der Eidotter bin, dem die Henne etwas erklärt.

Nichtsdestotrotz ist für mich auch mit Risikoabschätzung das Verhältnis von Betrag zu Schadensummen nicht nachvollziehbar. Hätten mein Mann und ich analog die Kalkulation für die Abzahlung unseres Hauskredits gemacht, die Bank hätte uns höflich herauskomplimentiert.

Wofür ich allerdings in deinem Sinne bin, sind entsprechende Bußgelde, wenn die Versicherungen gg. Gesetze, Bestimmungen und Vertragsinhalte verstoßen. Wissentlich bzw. vermeidbar Verfahren zu Lasten der Geschädigten verzögern. Und dann ihren Mitfinanzierern erklären müssen, daß wegen dieser Zahlungen die Gewinne weniger sind. Mit den entsprechenden, internen Konsequenzen.

Und um noch einmal auf den Eidotter zu sprechen zu kommen, es wäre dann interessant, welche Beitragshöhen dann im Rahmen der Risikoabschätzungen zustande kommen. Von daher wäre es für mich interessant zu wissen, was eine in der Leistung vergleichbare amerikanische Unfallversicherung kostet.

gruß
 
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