Grüß Dich nochmal, manpower62,
ich habe was vergessen. Bitte teile doch mal mit, was genau kaputt ist.
Unter umständen habe ich für Dich einen irren Trick. Voraussetzungen sind:
(a)
Entweder:
Du hast die neueren Verischerungsebdingungen (die ohne "§"-Zeichen)
oder
Du hast die alten, Dir aber nach Eingang des Regulierungsschreibens fristgerecht eine Neubemessung vorbehalten:
(b)
Dann schau doch mal in die Liste der Verletzungen rein ("Gliedertaxe"), die findest Du in § 7 (alte Verträge) oder Ziffer 2.1.2 (neue Verträge).
Da steht dann oft der Satz:
"Verlust oder Funtkionsunfähigkeit des Armes im Handgelenk"
(oder: im Kniegelenk, im Schultergelenk...).
ist bei Dir auch so ein Satz mit "im" drinnen? Und Du hast eine Verletzung, die da drunterfällt? Falls "ja":
(c)
Dann melde Dich bitte hier im Netz, oder schreibe mir eine private Nachricht, falls ich Deine Reaktion übersehe. Der Bundesgerichtshof sagt nämlich: "Der "im"-Satz ist zweideutig. Was ist denn, wenn z.B. die Finger noch beweglich sind, nur das Handgelenk ist steif? Kommt es da nur auf das Handgelenk an oder auch auf die Finger?
Da gilt: Es kommt allein auf das an, was für Dich besser ist, sagt der Bundesgerichtshof. Ist das Handgelenk steif, die Finger aber sind noch beweglich, bekommst Du den vollen "Handwert" (meist lt. Gliedertaxe 55 %). Und nicht, wie es fast alle Verischerungsgutachter falsch machen, nur einen Bruchteil davon. (Üblich ist für ein komplett versteiftes Handgelenk 40 % des Handwertes, also 40 % aus 55 % = 22 %.)
Das heißt: Du kannst, vermutlich nachfordern! Das funktioniert, ich kenne so ein Verfahren (dort war's "Arm im Schultergelenk"), der Verischerer hat einige 10.000,00 Euro nachzahlen müssen.
Der Schachzug ist aber nur was für Anwälte, die das beherrschen. Wenn Du unsicher bist, melde Dich im Forum. Sollte ich Deine Antwort übersehen, schreibe mir eine private Nachricht.
ISLÄNDER
Wenn es z.B. das Handgelenk ist und wenn Du die neuen Versicherungsbedingen hast (die ohne "§"-Gliederung),