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Invaliditätsgradberechnung bei Steißbeinfraktur mit Abruch

kathrint

Nutzer
Registriert seit
21 Dez. 2007
Beiträge
3
Hallo,
ich bin ganz neu hier. Ich hatte im März diesen Jahres einen Trppensturz und dabei eine Steißbeinfraktur mit Abbruch erlitten (Diagnose: S32.2, G). Resultat: seitdem anhaltende Schmerzen beim Sitzen, sodaß ich nicht mehr richtig und lange sitzen kan, beim Gehen und Liegen. Jede Bewegung schmerzt unheimlich. Alle angewandten Therapien brachten nichts. Der Chirurg meinte gestern auch zu mir, das sich die Beschwerden nicht mindern werden. Wie hoch ist jetzt eigentlich hierfür der Invaliditätsgrad? Ich habe bisher noch nichts passendes gefunden.
Für eine rasche hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.
LG Kathrin
 
Hallo Kathrin,

Invalidität ist ein Begriff aus der privaten Unfallversicherung (PUV). Bist Du privat gegen Unfall versichert? Welche AUB sind vereinbart?

Gruß
Luise
 
hallo luise,
ich bin PUV. Ich habe eine UV dimenso Plus, noch beim Deutschen Herold abgeschlossen. mit 500 Progression. . Oben auf der Police steht: AUB 99.
in der police steht die gliedertaxe, aber nicht die steißbeinfraktur mit abbruch, doch unter der gliedertaxe steht: für andere körperteile und sinnesorgane bemißt sich der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beinträchtigt ist. dabei sind ausschliesslich medizinische gesichtspunkte zu berücksichtigen.
LG Kathrin
 
Hallo Kathrin,

Einen Steißbeinabbruch wirst du nie mer vergessen.
Er wird dich Lebzeiten begleiten.
Die Frakturschmerzen dauern länger, als die normalen Frakturschmerzen, weil hier nichts zusammenwachsen kann.
Das abgebrochene Frakturteil wird sich von der Bruchstellen entfernen und sich langsam wandernd verhalten.
Die Schmerzen, die zu den Horribelsten gehören, die man sich vorstellen kann, kommen daher, dass in diesem Bereich Nervenplexen liegen, und im Abbruchteil der parasympathische Teil des vegetativen Nervensystems.
Du wirst nach dem Abbruch wahrscheinlich so große Pupillen gehabt haben, so dass man die Iris nicht mehr sehen konnte. Das kommt durch diese vegetative Störung/Läsion.

Ja, nachdem, wohin das Frakturteil wandert, kann es dich beeinträchtigen.
Meine Fraktur (auch Treppensturz wegen meiner Gleichgewichtstörung) ist ca 16 Jahre her und ich kann heute nicht lange auf einer Stelle sitzen, sitze mehr auf den Oberschenkeln, da die Schwerbelastung auf den Steiß nach kurzer Zeit schmerzt.

Die Fraktur wird auch eine Instabilität des gesamten lumbalen Bereichs hervorrufen. Also, Konzentration auf richtige Haltung, Gang und Schuhwerk. Möglich, dass du ein "Reithosensyndrom" entwickelst, es wird immer kribbeln, von den inneren Pobacken bis in die Oberschenkelinnenseite. Es kann auch zu Darmentleerungsstörung kommen, das musst du dann mit einem Proktologen besprechen.

Die Schmerzen gehen mit der Zeit weg, ca ein bis zwei Jahre, dann "nur" noch die Belastungsprobleme. Ich hatte allerdings auch Schmerzen im Liegen und Laufen, nicht nur im Sitzen.

hier einige Links zu deiner Orientierung, aber auch nichts genaues.
Steißbein und Kopfgelenk, das sind Tabus in der deutschen Schulmedizin!

http://www.uni-duesseldorf.de/awmf/ll/081-005.htm

http://scidok.sulb.uni-saarland.de/...ssertationsschrift_Marko_Alexander_Seelig.pdf


Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass die übrige WS kontrolliert werden muss, wg einer möglichen Kompression bei diesem Sturz mit Steißfraktur.

Invalide wirst du, allein durch den Abbruch nicht. Allerdings kann das noch kommen, je nachdem, wie sich die Sache entwickelt und sich Folgen einstellen, die behindern.

Fühle mit dir,
Gruß Ariel
 
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