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Invaliditätsgrad nach Fahrradunfall

J.G.

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

ich hatte im Oktober 23 einen Fahrradunfall.

Linker Ellbogen zertrümmert, linker Oberarm gebrochen und dabei Nervus radialis aufgespiest. Nun Streckdefizit von 25 Grad, dadurch verkürzter Arm. Beruflich Keine Probleme. Rad musste umgebaut werden. Ob ich wieder Motorradfahren kann, ist nicht sicher.

Ich habe 2 Unfallversicherungen.

1. PuV: Gliedertaxe Arm 80 % und Versicherungssumme Eur 80.0000
Laut med. Gutachten in der Funktion dauerhaft beeinträchtigt 3/20 = 12%. Da habe ich bereits Eur 9.600 ausgezahlt bekommen.

2. PUV: Gliedertaxe Arm 70 % und Versicherungssumme Eur 100.000
Von denen habe ich ein Angebot einer Einmalzahlung von Eur 10.000 ohne Gutachten.

Ich weiss nicht wie ich mich entscheiden soll!? Auf Gutachten bestehen und hoffen, dass noch mehr raus kommt? Hab Angst, dass ich mich verspeckuliere und die dann auf weniger kommen.

VG
Janine
 
Hallo Janine,

besprich das doch am besten mit deinem behandelnden Arzt und den Physiotherapeuten, die deine Situation kennen und absehen können, welche Einschränkungen bleiben oder sich noch entwickeln können.

Wie schätzen diese die Situation denn ein?

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

Die Einschränkungen werden so bleiben. Platten dürfen auch nicht entfernt werden, weil Gefahr besteht, daß der Nerv noch mal beschädigt wird.

Behandlung, Reha und Physio sind abgeschlossen. Da kann ich keinen mehr fragen.
 
Hallo Janine,

dann schaue doch vielleicht in der "klassischen" Begutachtungsliteratur nach, (Schiltenwolf ist ein Standardwerk) was dort beim Armwert usw. angegeben ist und rechne den Armwert um und vergleiche das mit deinen Angeboten und mit deinen Befunden und damit welche Einschränkungen du tatsächlich hast und frag bei deinen Ärzten nach.

Und, achte auf die Fristen die es gibt in der Unfallversicherung. Die sind unbedingt einzuhalten.

Viele Grüße
Helios
 
Behandlung, Reha und Physio sind abgeschlossen. Da kann ich keinen mehr fragen.
Liebe @J.G. ,
mein Vorschlag wäre, mit den damaligen behandelnden Ärzten einen Sprechstundentermin zu vereinbaren und die Fragen zu stellen.

Es kann sein, dass die Ärzte auf dem Dienstweg von den Versicherungen angeschrieben werden und ihnen sehr konkrete Fragen gestellt werden. Es ist immer ratsam., sich mit ihnen abzustimmen.

Besorge Dir außerdem Kopien von sämtlichen Behandlungsakten, die nach dem Unfall angefertigt worden sind, die ersten Kopien müssen immer kostenlos abgegeben werden, dazu gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Du kannst Dich auch auf die DSGV §15 berufen.

Es ist immer ratsam, sich nicht auf Einmalzahlungen einzulassen, da hiermit alle aktuellen und auch die, eventuell noch auftretenden, Beeinträchtigungen abgegolten sind.

Herzliche Grüße,
KS1973

Platten dürfen auch nicht entfernt werden, weil Gefahr besteht, daß der Nerv noch mal beschädigt wird.
Gerade aus diesem Grund würde ich auf eine Einmalzahlung verzichten, aufs Gutachten bestehen.

LG KS1973
 
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