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Invaliditätsgrad künstliches Schultergelenk

isomire

Nutzer
Registriert seit
26 März 2008
Beiträge
5
hallo an alle
also ich fang mal so an am 12.02.06 hatte ich einen schweren rodelunfall.
trümerbrucht der linken schulter und trümmerbruch des rechten handgelenkes.
die schulter wurde mitlerweilen 3x operiert (inkl.metalentfernung)
bei der letzten kontrolle wurde mir gesagt das der "kopf" geschrumft sei und es sich nicht vermeiden lässt ein künstliches schultergelenk zu implantieren da ich seit 2 jahren unter schmerzen leide.
ich hatte zum zeitpunkt des unfalles 2 private unfall versicherungen und wurde nach der dritten Op von einem sachverständiger auf 35% schulter und 25 % handgeleck als behindert eingestufft laut meiner gliedertaxe waren es letzt endlich zusammen gerechnet 39,9 % behinderung und somit auch 39,9 %
der versicherungssumme.
jetzt zur meiner frage; wenn ich jetzt ein künstliches schultergelenk bekomme verändert sich dieser wert bzw. weiss jemand ob die entnahme des eigenen gelenkes als amputation gilt bzw. kommt die gesamten 75 % der glidertaxe zu geltung oder nicht ?
wenn noch infos benötigt werden einfach melden :)
vielen dank im vorraus
Iso
 
Gliedertaxen

Hallo isomire,

erstmal herzlich willkommen.

Du hast viele Fragen, die so einfach nicht beantwortet werden können.

1. welche Allgemeinen Verischerungsbedingungen sind bei Dir anzuwenden?
( AUB )

Dein Unfall ist jetzt 2 Jahre her, somit würde noch eine letzte Begutachtung nach Ablauf des 3. Jahres anstehen, sofern Deine Bedingungen dies vorsehen?

Die Entnahme eines Gelenkes im Austauch durch ein künstliches ist keine Amputation. Auch wenn es vielleicht so anmuten mag.

Ob Deine Werte noch weiter nach oben gehen, hängt letztendlich von den Heilungschancen ab und eventueller Langzeitschäden, die aber in der Regel von den Ärzten zum Zeitpunkt der Begutachtungen gerne ignoriert werden.

Also schau mal in Deine AUB.

Wünsche Dir viel Glück und das es Dir irgendwann besser geht.

Lieben Gruß

Reikja
 
Hallo Iso,

ich denke, die Versicherung hat Dich bei deinen geschilderten Schaden nicht richtig bewertet bzw. die GA wurden nicht in Deinem Interesse erstellt.
Da ich seit 6/2007 einen ähnlichen Schaden habe, kann ich mir Deinen Zustand gut vorstellen.
Hast Du einen Anwalt eingeschaltet? Da die drei Jahre ja noch nicht um sind, kannst Du eventuell noch einiges erreichen.
Schaue Dir das folgende Urteil an und gib es ggf. Deinem Anwalt weiter.
BGH – Urteil vom 24.05.2006, Aktenzeichen: IV ZR 203/03
In wie weit kannst Du Deine linke Schulter bzw. Arm bewegen? (30°,45°,90°) Wie geht,s mit der Mittel,-Außenrotation?

Mfg

Pit
 
hallo ihr
na das ging ja flott mit den antworten :) danke!
also die schulter kann ich seitlich maximal 30 ° nach oben bringen und nach vorne so um die 90 ° bis 100°.
Was die beurteilung nach dem dritten jahr angeht; also nach der anstehenden Op und nach der Reha werde ich auf jedenfall noch mal eine begutachtung vordern .
Bei den AuB muss ich passen da kenn ich mich net aus
hoffe AUB steht für Allgemeine unfall bedingungen oder so ich werde mir mal die politzen genau durchlesen aber soweit ich weiss stand da nichts drin von einem implantant gekopelt mit % der behinderung.
das es schwer abzuschätzen ist wie der heilungsprozess verläuft und mir der behandelete arzt auch gesagt hat das ich zwar schmerzfrei sein werde aber die mobilität sich nicht wesentlich verbessern wird gehe ich davon aus das ich eventuel noch was erreichen könnte.
Ich hatte leider eine unfallversicherung die erst ab dem 51 % zahlt und ich hoffe das ich diese erreiche da es mir ja unter den gegebenen umständen finanziel nicht so gut geht (arbeitsverlust dur 18 monate krankheit) und mit der "behinderung" auch keine aussicht den erlernten beruf auszuüben
 
Hallo Iso,

bitte gehe auch auf die Fragen ein, denn nur so kann Dir auch geholfen werden!
Hast Du einen Anwalt eingeschaltet? Hast Du dir das Urteil angesehen?
Ist in Deinem GA der Arm oder die Schulter bewertet worden? (siehe Urteil)

Mfg.

Pit
 
also anwalt habe ich keinen eingeschalltet den dachte das ist so ok mit dem befund des sachverständigen
und es wurde die schulter bewertet
das urteil habe ich mir angeschaut verstehe es aber nicht
 
Hallo Iso,

ich denke, dass es dann, Zeit wird, Dir einen Fachanwalt zu suchen.
In dem genannten Urteil, geht es um die oft in der Vergangenheit falsch Bewertung des Körperschadens (Arm im Schultergelenk) durch die PUV.
Der BGH hat in diesem Urteil die Funktionseinschränkung der Schulter auf 75% gesetzt!
Lege Deinem RA diese Urteil vor.

Mfg

Pit
 
einen Fachanwalt zu suchen wäre sinvoll habt ihr vieleicht nen tip, link wo ich welche finden kann die auf so was spezialiesiert sind ? lebe in Österreich Salzburg
danke iso
 
Hallo Iso,

schau mal bei Dir unter Anwaltskammer nach bzw. rufe dort einmal an.
Dort wird man Dir sicher einen Fachanwalt nennen können.

MfG nach Österreich

Pit
 
thx
werde euch am laufenden halten was raus kommt hilft vileicht wemm anderen auch weiter
lg iso
 
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