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Invaliditätsgrad der PUV Statistik Gbd

skalar

Mitglied
Registriert seit
30 Aug. 2013
Beiträge
64
Hallo zusammen,

mich würde interessieren ob es einen vergleich gib, der Aussagt, in meinem Fall 80% Gbd vom Unfall, wie hoch der Invaliditätsgrad der PUV sein muss.
hat jemand oder besser mehrere Erfahrung?
Ich weiß wohl dass man die beiden nicht vergleichen kann, dennoch denke ich dass da schon ein Zusammenhang besteht, und ev. vor Gericht verwendet wird.
Also haut rein, bin gespannt ob sich da eine Aussage festigt.

Danke
Schöne Grüße
 
GbB 80 - Invaliditätsgrad ?

Hallo skalar,

habe alle Deine bisherigen Beiträge jetzt nachgelesen.

Du hattest einen Fahrradunfall, hast aber bisher noch nichts über Deine
Verletzungen bzw. Behinderungen/Einschränkungen berichtet.

Eigentlich kann man Deine Frage auch nicht gut beantworten.

Du schreibst aber der Grad der Behinderung 80 kommt vom Unfall.

Hast Du tatsächlich keine anderen gesundheitlichen Beschwerden
z.B. Diabetes u.s.w. die den GdB erhöhen?


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo,

Meggy hat Recht, der GdB ist in der priv. Unfall nicht ohne weiteres Anwendbar.
Bestimmte Grundlagen sind gleich, andere weichen ab.

z.B. werden in der Gliedertaxe die Grade für verschiedene Störungen an verschiedenen Gliedmaßen summiert.
Beim GdB wird es auf Grund der Gesamtschau geschätzt. Da kann der Invaliditätsgrad höher als der GdB ausfallen, gleich sein oder geringer sein.

Liebe Grüße
 
PUV-Gbd

Hallo Maggy,
ja ich habe die 80 GdB nur vom Unfall , davor bin ich noch Ulta Marathon gelaufen.
Ja du hast recht hab noch über meinen Unfall wenig geschrieben, das hat schon auch ein Grund, ich möchte nur nicht dass die ganze Welt bei einem schwebenden Verfahren alles mit bekommt, habe neulich gegoogelt und da kam dann die von mir hier eingestellten Texte.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es da zusammenhänge gibt und ob jemand da vor Gericht mit GdB bei PUV Punkten konnte?

Schöne Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
GdB - Invalidität

Hallo skalar,

hier mal mein Beispiel:

Die endgültige Feststellung des Invaliditätsgrades und die Zahlung der
Invaliditätsentschädigung erfolgte bei mir knapp 3 Jahre nach dem Unfall.

Oberschenkelbruch (sofort Hüft-Prothese)
Schulterbruch (Schulterprothese wird voraussichtlich notwendig werden)

Es wurden nur die Bewegungseinschränkungen anerkannt,

ergab nach Kampf mit der PUV etwas mehr als 50 % Invalidität.

Den Grad der Behinderung habe ich erst danach beantragt.

Psychische Minderbelastbarkeit
Chronisches Schmerzsyndrom
Funktionsbeeinträchtigung Schultergelenk
Gelenkersatz Oberschenkel
Bandscheibenvorfall

ergaben einen GdB von 40.

Nur der Bandscheibenvorfall stammt nicht vom Unfall.


Viele Grüße

Meggy
 
GdB - Invalidität

Guten Abend Maggy,
zuerst hoffe ich mal Dir geht es so weit gut. Was macht Dein BSV?
Danke für die Antwort, ja da kann ich was mit Anfangen,vieleicht schreiben noch weitere Mitglieder und man kann sich noch ein besseres Bild machen.
Bei mir ist es ja so, dass ich nach 3Jhren nach Unfall zum Gutachten der PUV musste der mich auf 70% Invalidität einstufte, jetzt will die Versicherung ein weiteres Gutachten bei verschiedenen Ärzten machen, da ihr eigenes Gutachten wohl nicht für Sie gut genug ist.
Wie ich Heute hier schon gelesen habe, geht es anderen Mittgliedern bei der Signal auch so.
Es währe natürlich super, wenn sich noch weitere Melden
Die Versicherung hat wohl das Recht dazu, so mein Anwalt.

Schöne Grüße
 
Hallo skalar,

Danke der Nachfrage BSV verhält sich schon viele Jahre lang ruhig.
Bin nicht operiert - keine Beschwerden mehr -. Vielleicht sollte ich
mal berichten warum.


Hier noch etwas zu lesen:
Oder auch nur auf " MEGGY.. " klicken - Statistiken -

Hier Informationen zu meinem Unfall:


Bei Glatteis ausgerutscht und auf die rechte Körperseite aufgeschlagen. Ergebnis:


Oberschenkelhalsbruch, Hüft-Tep = mediale Schenkelhalsfraktur Typ Garden IV

Oberarmkopf-Trümmerbruch = supkapitale, dislozierte Humeruskopffraktur


Im 1. Gutachten (im Auftrag der PUV) Ergebnis mehr als 75 % Invalidität. Dieses Ergebnis
war der Versicherung natürlich viel zu hoch ( das hätte als Entschädigung die 3 fache
Versicherungssumme bedeutet).

Die PUV bot in einem persönlichen Gespräch bei mir zuhause einen Vergleich an. Das
Angebot habe ich abgelehnt, es entsprach nicht annähernd dem Gutachten.

Das von mir zu einem späteren Termin verlangte Gutachten war für mich sehr schlecht
und auch fachlich (von mir recherchiert) ausgefallen. Das 2. Gutachten bestätigte nur
noch knapp unter 50 % Invalidität. Die PUV zahlte sofort aus.

Erst das 3. Gutachten zur 3-Jahresfrist (von der PUV erst nach Einschalten eines
Fach-Anwaltes in Auftrag gegeben) ergab einen Gesamt-Invaliditätsgrad von knapp
mehr als 50 %.

Jetzt erhalte ich eine monatliche Rente von der Versicherung. 36 Monatsrenten und
die Differenz zur ersten Zahlung nach dem 2. Gutachten erfolgte Ende Januar.
Der Gutachtertermin zum letzten Gutachten war Ende Dezember 2010. Also die
Abrechnung erfolgte tatsächlich sehr schnell


Meggy

Dies zum Verhalten von privaten Unfallversicherungen.

Meine war nicht die Signal (oder Signal-Iduna).

Im Verwehren von berechtigten Ansprüchen sind alle Versicherungen gleich.

Im Kampf gegen Deine PUV bin ich gerne (so gut ich kann) behilflich.


Viele Grüsse

Meggy
 
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