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Invaliditätsgrad bei Gelenkluxation Schultereckgelenk

luna099

Nutzer
Registriert seit
27 Jan. 2007
Beiträge
3
Hallo,

habe durch einen Skiunfall in Anfang 2006 eine Schultereckgelenksprengung (Gelenkluxation links II.°) erlitten, das heißt Bänderriß. Durch eine Operation wurde mir ein künstliches Band (Zuggurtung) eingezogen, welches die Schulter stabilisieren sollte. Die Operation hat nun leider nicht zum gewünschten Erfolg geführt, sodass ich Einschränkungen in der Beweglichkeit und auch Schmerzen bei bestimmten Bewegungen / Tätigkeiten habe. Durch meine Unfallversicherung wurde nun vom behandelten Arzt ein Gutachten über den Invaliditätsgrad eingeholt. Bei der Untersuchung teilte mir der Arzt mit, dass nur ein geringer Invaliditätsgrad erreicht werden würde, der genaue Grad dürfte er mir jedoch nicht verraten.

Meine Frage nun: Hat jemand Erfahrung, welchen Invaliditätsgrad bei einer derartigen Behinderung angesetzt wird?

Was kann ich machen, wenn der vom Arzt bekanntgegebene Invaliditätsgrad zu niedrig ist?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich schon im Voraus!
 
re. Antwort

Hallo Luna,

willkommen im Forum bei uns,...
Als erstes würde ich um eine Kopie des Gutachten bitten und dies prüfen zulassen von einem Arzt, ( z.B. ) Hausarzt.

Der kann Dir dann das Gutachten erläutern und ob der angegebene Behinderungsgrad angemessen ist.
Wir können dies nicht bewerten, da wir selbst Betroffene sind und in dem Sinne nur unsere Erfahrungen, mit Ämtern, Behörden, ect. weitergeben.

Gehe bitte mal in den FAQ - Bereich ich glaube das es da oder unter Unfall - Link eine Tabelle für derartiges eingestellt wurde. Solltest Du nichts' dazu finden, dann wende Dich an Mod's Seenixe über PIN bitte, wegen der Tabelle. Es werden Dir jedoch sicher auch noch andere User Antworten und Dir helfen. Dir gute Besserung, In diesem Sinne, sam
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sam,

vielen Dank für die prombte Antwort!

Habe nur eine Gliedertaxe FAQ-Bereich gefunden, diese lag natürlich auch meinem Versicherungsvertrag bei.

Mit meiner Frage wollte ich darauf hinaus zielen, ob jemand Erfahrungen mit einem vergleichbaren oder ähnlichen Fall hat und welchen Invaliditätsgrad hier zum Tragen kam.

Durch "googeln" habe ich irgendwo gelesen, es werden hier 15% Funktionsunfähigkeit angesetzt, bei einer Gliedertaxe von 70% (=10,5% ?). Ist dies realistisch?
 
Hallo,

hier noch eine ergänzende Frage:

Wie bereits geschrieben, passierte dieser Unfall beim Skifahren, konkret bei einem Skikurs. Auf meine Anfrage beim veranstaltendem Verein wurde mir jedoch die Auskunft gegeben, dass es vereinseitig keine Versicherung bestünde, bei welcher dieser Unfall gemeldet werden könne.

Ist ein Verein, der einen kostenpflichtigen Skikurs (mit Skilehrer etc.) anbietet, nicht generell verpflichtet für derartige Schäden aufzukommen bzw. sich zu versichern (habe keine Ahnung)?
 
re. Antwort

Hallo Luna,

Sorry, diese Frage kann ich nicht beantworten, bitte warte bis andere sich zu Deinem Posting melden,.. In diesem Sinne, sam
 
Gruß an alle,
also ich habe eine ähnliche Verletzung aufzuweisen (Tossy II) und bei mir hat der Gutachter 5% Dauerinvalidität festgestellt.
Ich muss aber hinzufügen, dass die gesamte Begutachtung bei mir in 5 Minuten erledigt war mit einem Wortdurchsatz seitens des Arztes von ca. 10 pro Sek.
Subjektive Beschwerden haben ihn nicht allzu sehr interessiert (bei 5 min. muss man sich halt ranhalten).

Falls es doch noch jemanden gibt mit der gleichen Diagnose (+ Begutachtung) oder Erfahrung auf diesem Gebiet bitte ich darum diese unbedingt ins Forum zu stellen, da ich wirklich stark am überlegen bin ob ich mich mit 5% zufrieden geben sollte :confused:
Immerhin sind Überkopfarbeiten bzw. Sportarten für mich gelaufen und außerdem schläft mir nach kurzer Zeit beim Tragen eines Rucksacks seit dem Unfall immer die Hand ein.
 
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