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invaliditätsgrad 10 %-was zahlt versicherung

Brigitte

Nutzer
Registriert seit
24 Okt. 2007
Beiträge
6
hallo, war heute bei meinem arzt und der hat mir augrund eines skiunfalls im februar - kreuzbandriss 2 x op - knie kann nicht ganz durchgestreckt und nicht gut gebeugt werden - 10 % invalidität bestätigt.
ich habe eine private unfallversicherung signal iduna AUB 2006,
kann mir jemand hier sagen was das nun genau für mich heißt. was wird die versicherung zahlen. versicherungssumme 320.000,--.
ich kenne mich überhaupt nicht aus und weiß nicht ob ich nun 10 % von 320.000 oder was soll ich rechnen?
danke für hilfe!
 
Hallo Towa,

woher nimnmst Du Deine Weisheit? Natürlich gibt es Versicherungen , die auch bereits bei diesem Invaliditätsgrad zahlen.

Hallo Brigitte,
Da es sich um eine Kreuzbandverletzung handelt, wird wohl ein Beinwert (70%) zugrunde gelegt. Dies bedeutet dann, dass die 10 % von den 70 % Beinwert genommen werden. Sollte eigentlich 22.400 € ausmachen. Aber für mich sind da schon noch Fragen offen. Der Unfall ist ja noch keine 3 Jahre her und so kann die Versicherung oder auch Du eine Neubewertung zum Ablauf der 3-Jahresfrist verlangen. Die Versicherung wird sicher auch nur einen Teil erst einmal bezahlen (angemessener Vorschuß).

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

der Arzt hat eine Invalidität von 10 % festgestellt und 10 % Invalidität sind 10 % Invalidität ! Bei einer Versicherungssumme von 320.000 € beträgt die zu erbringende Leistung 32.000 €..

Die „Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen“ (AUB) in der privaten Unfallversicherung (PUV) können unterschiedlich sein. Feste Invaliditätsgrade bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Sinnesorgane sind in der so genannten Gliedertaxe vereinbart. Diese fest vereinbarten Werte können unterschiedlich sein.

Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines der in der Gliedertaxe aufgeführten Körperteile oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des in der Gliedertaxe vereinbarten Wertes angenommen.

Der Arzt/Gutachter stellt zuerst die Funktionsbeeinträchtigung in Bruchteile fest, z.B.: Das Bein ist in seiner Funktion zu 1/2 beeinträchtigt, oder 1/3, 1/4, 3/10, 2/7 ... Diese Feststellung der Funktionsbeeinträchtigung kann der Arzt treffen, ohne Kenntnis der in der Gliedertaxe vereinbarten Werte.

Erst die Multiplikation der Bruchteile mit dem in der Gliedertaxe vereinbarten Festwert ergibt den Invaliditätsgrad.

Beispiele:

Funktionsbeeinträchtigung eines Beines 1/3
Beinwert laut Gliedertaxe 60 %
Invaliditätsgrad 1/3 von 60 = 20 %

Funktionsbeeinträchtigung eines Beines 1/3
Beinwert laut Gliedertaxe 70 %
Invaliditätsgrad 1/3 von 70 = 23,3 %

Funktionsbeeinträchtigung eines Beines 1/3
Beinwert laut Gliedertaxe 80 %
Invaliditätsgrad 1/3 von 80 = 26,6 %

Nur wenn dem Arzt die zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer getroffenen Vereinbarungen bekannt sind, somit auch die Festwerte der Gliedertaxe, kann er direkt einen Invaliditätsgrad bestimmen.

Im Fall von Brigitte wird der Arzt Kenntnis der zwischen Brigitte und der IDUNA vereinbarten AUB 2006 gehabt haben.

Statt umständlich dem dusseligem Patienten zu erklären:

Liebe Brigitte, Dein Beine ist zu 1/7-tel in seiner Funktion beeinträchtig, mit der IDUNA hast Du in der Gliedertaxe für Funktionsunfähigkeit eines Beines einen Invaliditätsgrad von 70 % vereinbart, der Invaliditätsgrad beträgt somit 1/7 von 70 = 10 %

sagt der Arzt:

10 % Invalidität, Abmarsch, der Nächste bitte!


Gruß
Luise
 
danke für eure tips!
von dieser 3 jahre qlausel habe ich nichts gelesen
bin echt mal gespannt wenn ich dieses gutachten zur versicherung gebe, ob es für die auch einfach so klar ist und sie das geld an mich auszahlen.
bin ich echt neugirig darauf! ich werde euch bericht darüber geben.
danke für die tips
brigitte
 
Hallo Brigitte,

meines Wissen nach ist es wichtig, 3 Monate vor Ablauf der 3-Jahresfrist die Ansprüche nochmal geltend zu machen. Ist zumindest bei meiner Versicherung so. Mach dich da mal schlau!

LG Aushelfer
 
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