Hallo Seenixe,
der Arzt hat eine Invalidität von 10 % festgestellt und 10 % Invalidität sind 10 % Invalidität ! Bei einer Versicherungssumme von 320.000 € beträgt die zu erbringende Leistung 32.000 €..
Die „Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen“ (AUB) in der privaten Unfallversicherung (PUV) können unterschiedlich sein. Feste Invaliditätsgrade bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Sinnesorgane sind in der so genannten Gliedertaxe vereinbart. Diese fest vereinbarten Werte können unterschiedlich sein.
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines der in der Gliedertaxe aufgeführten Körperteile oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des in der Gliedertaxe vereinbarten Wertes angenommen.
Der Arzt/Gutachter stellt zuerst die Funktionsbeeinträchtigung in Bruchteile fest, z.B.: Das Bein ist in seiner Funktion zu 1/2 beeinträchtigt, oder 1/3, 1/4, 3/10, 2/7 ... Diese Feststellung der Funktionsbeeinträchtigung kann der Arzt treffen, ohne Kenntnis der in der Gliedertaxe vereinbarten Werte.
Erst die Multiplikation der Bruchteile mit dem in der Gliedertaxe vereinbarten Festwert ergibt den Invaliditätsgrad.
Beispiele:
Funktionsbeeinträchtigung eines Beines 1/3
Beinwert laut Gliedertaxe 60 %
Invaliditätsgrad 1/3 von 60 = 20 %
Funktionsbeeinträchtigung eines Beines 1/3
Beinwert laut Gliedertaxe 70 %
Invaliditätsgrad 1/3 von 70 = 23,3 %
Funktionsbeeinträchtigung eines Beines 1/3
Beinwert laut Gliedertaxe 80 %
Invaliditätsgrad 1/3 von 80 = 26,6 %
Nur wenn dem Arzt die zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer getroffenen Vereinbarungen bekannt sind, somit auch die Festwerte der Gliedertaxe, kann er direkt einen Invaliditätsgrad bestimmen.
Im Fall von Brigitte wird der Arzt Kenntnis der zwischen Brigitte und der IDUNA vereinbarten AUB 2006 gehabt haben.
Statt umständlich dem dusseligem Patienten zu erklären:
Liebe Brigitte, Dein Beine ist zu 1/7-tel in seiner Funktion beeinträchtig, mit der IDUNA hast Du in der Gliedertaxe für Funktionsunfähigkeit eines Beines einen Invaliditätsgrad von 70 % vereinbart, der Invaliditätsgrad beträgt somit 1/7 von 70 = 10 %
sagt der Arzt:
10 % Invalidität, Abmarsch, der Nächste bitte!
Gruß
Luise