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Invaliditätseinstufung SHT/Taub einseitig

Elke Mayer

Nutzer
Registriert seit
3 Apr. 2007
Beiträge
16
Hallo,

wer weiss, was bei folgenden Verletzungen für eine Invaliditätseinstufung in der PUV zu erwarten ist:

HNO: - an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit rechts
- funktionsunfähiges Gleichgewichtsorgan re.
- starker Tinnitus
- Schwindel, Gleichgewichtsstörungen VD.a. Morbus Meniere

Neurologie: - Z.N. Schädel-Basis-Bruch, Kontusionsblutungen,
Subarachnoidalblutung, Gehirnhämatome,
Felsenbeinfraktur
- ständige Kopfschmerzen
- Konzentrationsstörungen
- psychische Belastungsstörung
- kurze Aussetzer

Behandlung beim Schmerztherapeuten, Neurologen u. Psychologen.
Volle EU-Rente auf Dauer bewilligt.

Herzl. Grüsse
E. M.
 
Hallo Elke,

das ist eine Frage, die Dir nur der GA der Versicherung beantworten wird.
Welche Bedingungen liegen bei Dir zugrunde?

Wielange ist der Unfall schon her, hattest Du schon eine Begutachtung?

Im übrigen spielt Dein Ergebnis Deiner Rente keine Rolle.

Bei uns ist z. B. bei völliger Taubheit auf einem Ohr nach Gliedertaxe ein Prozentanteil von 30 vermerkt. Jetzt kommt es darauf an, ob die Gleichgewichtsstörungen gleich damit abgehandelt werden und da Du nicht völlig taub bist, werden da sicher Abstriche gemacht werden.

Und dann muß einwandfrei feststehen, dass all Deine Beschwerden eindeutig auf den Unfall zurück zu führen sind bzw. waren.

Ich wünsche Dir viel Glück.

Reikja
 
Hallo Reickja,

der Unfall war 06/2006.
2007 wurden 2 Gutachten erstellt.
Neurologie 30% - Schmerztherapie u. Psychoth. wurde erst nach diesem
Gutachten begonnen
HNO 1,5% - nach diesem Gutachten Hörsturz und OP Hörfahigkeit konnte
nicht hergestellt werden bzw. kaum

Versicherung zahlte aber nur Vorschuss in Höhe von ca. 25% mit dem Vorbehalt der Rückforderung, falls sich was verbessert.
Verstehe ich nicht ganz, da ja eine dauerhafte Beeinträchtigung von 30% und 1,5% festgestellt wurde. Verschlechterung erfolgte zwar nach den Gutachten und es ist in unserem Interesse neue Gutachten zu bekommen, aber wiese die PUV das mit dem Vorschuss und der eventl. Rückforderung machte ist mir nicht klar.
Wir haben einen Vertrag mit verbesserter Gliedertaxe.

Grüsse
E.Mayer
 
Hallo E.M.

also nochmals nach welchen AUB bist du versichert? verbesserte Gliedertaxe sagt mir nix, höchstens eine Progression.

Und das mit der Rückforderung ist normal, sofern sich herausstellt, dass nach Ablauf des dritten Unfalljahres und der damit einhergehenden Begutachtung ein schlechterer Wert ermittelt wird.

Aber das kann ich eigentlich nicht glauben, sieh doch mal nach welche Prozentsätze bei Dir für Hörschäden in der Gliedertaxe vermerkt sind.

Die PUV Zahlungen basieren immer auf Vorschüssen, insofern ist erstmal Geldanlegen zu empfehlen.

Ob der nächste Gutachter Deine Schäden weiterhin als dauerhaft ansieht steht ja noch auf einem anderen Blatt.

Du mußt schon noch den Ablauf abwarten, eher ist da nix zu machen. Magst Du Deine Versicherung sagen, kannst es ja auch per privater Nachricht machen.

Schönen Tag noch.

Reikja
 
Auszahlung

Hallo Reickja,

bei uns lief es anders, als:
Die PUV Zahlungen basieren immer auf Vorschüssen, insofern ist erstmal Geldanlegen zu empfehlen.

In unserem Brief von der PUV stand nichts von Vorschuß, sondern nur.....
regulieren wir wie folgt: XXXX,XX €

Da stand auch nichts von evtl. zurück zahlen.
Wir haben der PUV mitgeteilt das wir die Summe als Anzahlung sehen und haben dem GA widersprochen.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo E.M.

also wir haben ja gerade erst die erste Begutachtung hinter uns.

Das GA ein einziges Chaos, aber immerhin soviel, dass es für die Verdoppelung der damit verbundenen UV-Rente gereicht hätte.

Wir haben eine Vorschußleistung erhalten, ergibt sich aus den AUB's, die war auch o.k., und eine Zusage für die einfache Rentenzahlung.

Haben wir natürlich nicht akzeptiert, Widerspruch habe ich nicht eingelegt, aber das GA auseinander genommen, mehrere Seiten ausführslichst beschrieben, was alles nicht berücksichtigt worden ist und nach einer Woche den Empfang der doppelten UV-Rente in Empfang nehmen dürfen.

Ob es letztendlich damit getan bleibt, muß abgewartet werden, wir haben
das Geld angelegt, und hoffen, dass dieser ganze Irrsinn in ca. 1,5 Jahren abgeschlossen werden kann.

Auch wenn Du Dich immer auf das Schreiben von der PUV beziehst, sieh bitte in Deine Versicherungsbedingungen, weil die allein aussschlaggebend sind.

Wie geht es Deinem Mann? Ist er noch in der Klinik.

Lieben Gruß

Reikja
 
hallo elke mayer,

wie ist der aktuelle stand der dinge? würde mich interessieren, habe ähnliche probleme und lösung mit PUV ist (noch nicht) in sicht.

LG
 
Hallo Aushelfer,
du fragst nach dem Stand der Dinge bei Elke Mayer.

Das wird wohl noch etwas dauer, da ihr 3 Jahresfrist erst Mitte 2009 ausläuft, bis dahin werden wohl weitere Gutachten angefertigt werden und erst dann wird wohl auch endgültig entschieden werden, ob noch ein Nachschlag gewährt wird oder nicht.

Wozu brauchts Du denn Hilfe, es ist für uns alle immer einfacher zu helfen, wenn mehr Hintergrundwissen da ist.
 
Hallo Aushelfer,

war leider längere Zeit nicht im Forum. Mussten mal alles eine Weile ruhen lassen. Was möchtest du genau wissen? Unser Fall ist etwas umfangreich. Wir können ja mal unter Private Nachrichten mailen.

Gruss
E.M.
 
Hallo Elke Mayer,

kannst Du kurz berichten wie Eure Begutachtung ausgegangen ist.
Bei meinen Mann stellt dich die PUV jetzt total stur und will vom SHT, Tinnitus und starker Schwerhörigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen mit Aura (alles vom HNO und Schmerzarzt auf den Unfall bescheinigt) überhaupt nichts mehr wissen.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
@ Elke Mayer
@ Reickia


Ich habe nahezu die selben Unfallfolgen. Mich würde mal interessieren, wie so Dinge wie Tinnitus, kaputtes Gleichgewichtsorgan, usw. von PUV´s bewertet werden. Solche Dinge sind ja in einer Gliedertaxe normalerweise nicht erwähnt!
Meine 3-Jahresfrist läuft ebenfalls bis Mitte 2009.

LG
 
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