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Invaliditätseinstufung bei Wirbelsäulenfrakturen

Hallo Reikja,

SeEbe59 meldet sich vielleicht nicht mehr …..
Wenn meine Vermutung zutrifft, entscheidet das Euer gemeinsamer Auftraggeber.

Wenn Du über alles vor Deiner Erkrankung gewusst hast, denn unterstelle ich Dir mal, dass Du aus der Versicherungsbranche bist.
Wenn ich alles vor meiner Erkrankung gewusst hätte, wäre ich zu einem Arzt gegangen, wenn ich alles vor meinem Unfall gewusst hätte, wäre ich an dem Unfalltag im Bett geblieben. (Woher weißt Du von meiner Erkrankung? Nur Seenixe und anaconda wurden von mir darüber informiert.)

Mein schwerverletzter Partner hatte auch über 35 Jahre einbezahlt und weder er noch ich, wussten was eine Gliedertaxe ist.

Welch ein Zufall, SeEbe59 hatte auch über 35 Jahre einbezahlt und wusste nicht wofür.
Welche AUB hatte Dein Partner vereinbart?

Luise Du magst Dich mittlerweile in vieles eingelesen haben, vielleicht hast Du auch mehr Zeit,

Ja, eingelesen habe ich mich in vieles, Zeit habe ich reichlich – aufgrund meiner beschränkten Leistungsfähigkeit kann ich sie leider nicht nutzen.

Ich arbeite im Minimum meine 16 Stunden, versorge meinen schwerverletzten Partner und habe mich während des ganzen letzten Jahres mit den drei Bereichen BG, private Versicherungen, sowie Versorgungsamt rumgeschlagen.

Im Minimum 16 Stunden täglich arbeiten, dazu einen schwerverletzten Partner versorgen, sich mit BG, PV und Versorgungsamt rumschlagen, seit 26.9.2007 hier im Forum 130 Beiträge schreiben – soweit ich das für den Bereich der PUV beurteilen kann, mit falschen Aussagen – das nötigt einem schon gehörigen Respekt ab, zumal Du selber nach einem Unfall Anfang 2007 verletzt bist und Dein Heilungsprozess bis Mitte dieses Jahres wahrscheinlich noch nicht abgeschlossen sein wird. (Wie steht es um Deinen Heilungsprozess?)

Ich sehe mal zu, wie ich einen Teil Deiner Beiträge im Laufe der nächsten Tage richtigstellen kann.

Gruß
Luise
 
Geht ja schon wieder ganz schön ab hier.....

Habe noch mal eine Fachfrage an Luise:
Gibt es irgendwelche Neuigkeiten zum Thema "psychische Störungen" aufgrund von Unfällen? z.B. AUB 99/2000
Sind die generell ausgeschlossen oder hat sich in der Rechtssprechung hier irgendwas neues ergeben?
 
Hallo Luise,

vieleicht mal zur Klarstellung, nicht ich bin verletzt sondern mein Partner, also halte Dich einfach mal zurück.


Es will Dir keiner etwas böses und selbst wenn einigen User sich nicht so hundertprozentig ausdrücken wie Du, sind Richtigstellungen sicher erwünscht, aber einfach in einem anderen Ton.

Ansonsten kannst Du mir und jedem anderen auch aus dem Wege gehen.

In diesem Sinne wünsche ich Dir alles Gute und weiterhin gute Gesung.

Ach und woher ich von Deiner Erkrankung wußte? Gewußt habe ich es nicht, aber ich bin davon ausgegangen, denn warum solltest Du Dich mit Versicherungen und allem was damit zusammenhängt auseinandersetzen, wenn nicht vor dem Hintergrund einer Erkrankung die im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen steht?

Dann doch wohl nur, wenn Du aus dem Versicherungsnähkästchen plaudern wolltest , oder

Und wie schon Kai Uwe's Frau geschrieben hatte....

Nix für ungut, so sagt man eben bei uns im schönen Norden.

Reikja
 
Hallo Reikja,

vieleicht mal zur Klarstellung, nicht ich bin verletzt sondern mein Partner, also halte Dich einfach mal zurück.

Ich hab’s zwar an den Augen, aber so schlimm ? Siehe:
www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=3611


Ansonsten kannst Du mir und jedem anderen auch aus dem Wege gehen.
Warum sollte ich einem Falschinformanten aus dem Wege gehen?

Du (oder Dein Partner) hast über 35 Jahre in eine PUV eingezahlt. Mich würde brennend die vereinbarte AUB interessieren !

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

schon mal etwas davon gehört, dass man Versicherungen den jeweils neutesten AUB anpassen kann?

Wahrscheinlich nicht, denn sonst würdest Du nicht solche schwachsinnigen Fragen stellen.

In diesem Sinne, nix für Ungut.

Schönes WE.

Ach und ganz besonders lieben Gruß

Reikja
 
Hallo Reikja,

wer hatte denn nun den Unfall, Du oder Dein Partner ?

schon mal etwas davon gehört, dass man Versicherungen den jeweils neutesten AUB anpassen kann?
Nein, hab‘ noch nichts davon gehört. Wie soll das gehen?

Dennoch könntest Du mir verraten, welche AUB vor 35 Jahren vereinbart war oder nun aktuell vereinbart ist.

Gruß
Luise
 
wir lieben uns doch alle......
oder?
 
Hallo Orthese,

zu Deiner Frage vom 12.06.2008, 16:36

Gibt es irgendwelche Neuigkeiten zum Thema "psychische Störungen" aufgrund von Unfällen? z.B. AUB 99/2000
Sind die generell ausgeschlossen oder hat sich in der Rechtssprechung hier irgendwas neues ergeben?

Was soll es neues in der Rechtssprechung geben, der BGH ändert doch nicht ständig seine Meinung.

Ab AUB 94 gibt es keine für alle Versicherer verbindlichen Vorgaben mehr. Es könnte Versicherungsverträge geben, die "psychische Störungen" generell ausschließen.

Gruß
Luise
 
So ist es. Es gibt allerdings auch noch andere Gerichte, ausser dem BGH.

Seit AUB 2000 sind dann wohl psychische Störungen bei den Standardbedingungen aussen vor, durch den generellen Ausschluss (...egal wodurch sie entstanden sind...)
Allerdings bieten verschiedene Versicherungen "Wähloptionen" an, durch die man die Bedingungen gegen Geld verbessern kann. Dann sind wohl auch p.St. wieder versicherbar, soweit diese organisch bedingt sind. (sh. Dein zitiertes BGH Urteil).
Psychofolgen wären dann laut BGH (aus 2003) wohl bei Tinnitus und nach Schädelhirntrauma versichert.
Wie sieht es bei anderen organischen Verletzungen aus, die einen Psychoschaden nach sich ziehen?
Das war eigentlich meine Frage, d.h. ob Dir oder anderen hier im Forum zusätzlich zu den oben schon beschriebenen und vom BGH entschiedenen NEUE Fälle / Beispiele / Urteile (unterhalb des BGH) bekannt sind.
 
Hallo Orthese,

Es gibt allerdings auch noch andere Gerichte, ausser dem BGH.
So ist es. Nur sind die an die Rechtssprechung des BGH gebunden.

Seit AUB 2000 sind dann wohl psychische Störungen bei den Standardbedingungen aussen vor…

Seit AUB 94 gibt es keine Standardbedingungen mehr !

Allerdings bieten verschiedene Versicherungen "Wähloptionen" an, durch die man die Bedingungen gegen Geld verbessern kann. Dann sind wohl auch p.St. wieder versicherbar, soweit diese organisch bedingt sind.
Seit AUB 94 kann das, was versichert werden soll oder nicht und in welcher Höhe, frei vereinbart werden. Z.B.: Bei Verlust des rechten Zeigefingers – mit dem ich so gerne in der Nase popele – nicht 10% sondern 60 % Invalidität.

Psychofolgen wären dann laut BGH (aus 2003) wohl bei Tinnitus und nach Schädelhirntrauma versichert.

Wenn es so vereinbart ist.

Wie sieht es bei anderen organischen Verletzungen aus, die einen Psychoschaden nach sich ziehen?
Was meinst Du damit ?

Gruß
Luise
 
Danke für die Korrekturen: o.k., dann eben ab AUB 1994! Jetzt verstehe ich, warum du immer nach den AUB fragst.

Zitat Luise:So ist es. Nur sind die an die Rechtssprechung des BGH gebunden.

Ja, aber trotzdem entscheiden untergeordnete Gerichte zunächst in Streitfällen - und irgendwann landet es dann beim BGH. Die Frage war/ ist, ob es hier zu dem Thema schon irgendwelche Entscheidungen anderer Gerichte gibt.

Wie sieht es bei anderen organischen Verletzungen aus, die einen Psychoschaden nach sich ziehen? (eigenes Zitat)
Ich meine damit, dass z.B. Brustamputationen o.ä. andere Verstümmelungen/ Funktionsstörungen einen psychischen Schaden auslösen können.
Dann wäre es ja eine "organische Ursache". Löste diese dann eine Leistung für die Psychofolgen aus?

Oder starke Blutdruckerhöhung während/ nach dem Unfall mit anschliessender PTBS und anderen psychischen Schäden.
Würde hier eine Leistung bei verbesserter Psychoklausel bestehen?
 
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