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Invaliditätsberechnung

Hoelli

Nutzer
Registriert seit
31 März 2011
Beiträge
4
hatte einen sportunfall und laut gutachten 7/10 beeinträchtigung rechtes bein die eher schlechter wird und bleibt

nach den vertraglichen bestimmungen 70% für völlige beeinträchtigung des bein = 125000 euro beinwert

nun rechnet dieA..G 7/10 von 70% = 49%
invaliditätsleistung 10000 euro

muss es nicht so 125000 - 3/10 = 87500 sein ?
 
Hallo Hoelli,

schön das Du uns gefunden hast....aber wir halten es hier mit einem netten Gruß am Anfang und Ende des Berichts.
Besonders nett ist;):rolleyes: wenn man/frau sich die Zeit der Groß.-und-Kleinschreibung nimmt. Und uns die Fragen nicht einfach so hinschmeißt:cool:.

Dann bekommst Du auch sicher eine gute Antwort.

Hier erst einmal meine Meinung:

Laut GA hast Du 7/10 Beinwert bekommen.
Normalerweise ist nach Gliedertaxe das Bein mit 70% Invalidität bewertet.
70 : 10 = 7 x 7 = 49% Invalidität

Wenn Deine einfache Versicherungssumme also z.B. 100.000€ ist dann bekommst Du 49.000€.

Es kommt auf die Versicherungssumme an, nach Rechnung der PUV muß die Summe bei ~20.000€ liegen. Bei Deiner Rechnung aber bei ~180.000€

1.) Wann war Dein Unfall?
2.) War es das erste Gutachten?
3.) Bist Du damit zufrieden?
4.) Was kann Dein Bein jetzt noch?

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwin,
ohne die AGB,s der Versicherung zu kennen würde ich die Aussage so nicht treffen.Wenn
eine Progression (250,350 oder 5oo%) Bestandteil des Vertrags ist muß man hier eine ganz
andere Rechnung aufmachen.
Aber Du hast recht,erst mal die wichtigen Sachen.Um die Kohle geht es meistens erst nach
3 Jahren.
Gruß Beinmodel
 
Hallo Beinmodel:),

deshalb habe ich ja geschrieben:

Wenn Deine einfache Versicherungssumme also z.B. 100.000€ ist dann bekommst Du 49.000€.

Ich denke Hoelli hat einiges durcheinander gebracht und muß erst einmal seinen Vertrag richtig lesen.

Lieben Gruß
Kai-Uwin:)




 
Hallo Hoelli,

bei einem vorliegenden Gutachten für die PUV von 7/10 Beinwert bist Du
richtig schwer verletzt.

Aber etwas stimmt bei der Berechnung der PUV, oder Deiner Berechnung
nicht.

Wenn Dir hier jemand eine r i c h t i g e Antwort geben soll solltest Du
die folgenden Fragen ( auch bereits von Kai-Uwin gestellt ) beantworten:

Unfall (Sportunfall) ca. wann, Datum wird nicht gebraucht ?

Gutachten erstellt ca. wann, Datum wird nicht gebraucht ?

Verletzung am Schienbein ?
Verletzung am Oberschenkel ?
Verletzung an der Hüfte ?

andere zusätzliche Verletzungen ?

Versicherungesbedingungen = AUB von 1988 od. 2000 od. 2006 ?

Invaliditätssumme ? kann fiktiv sein, kann umgerechnet werden.

Ohne diese Informationen kann niemand eine r i c h t i g e Antwort geben.

Würde Dir gerne helfen zu Deinem Recht, gegenüber der privaten Unfallver-
sicherung, zu kommen.


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo Meggy
Danke für Dein Angebot mir zu helfen

hatte 2008 einen Sportunfall und mehrere Operationen die jedoch nicht den gewünschten Erfolg hatten, jetzt Inoperabel.
Habe 8 Monate nicht Arbeiten können und bin jetzt wieder Eingegliedert in das Berufsleben.
Habe 60% Schwerbehinderung mit Merkzeichen G bekommen
Sebtember 2010 musste ich von der Sportversicherung zur Begutachtung und bekam jetzt im März 2011 ein Schreiben

Laut Ärztlichem Befund 7/10 Minderung der Gebrauchsfähigkeit des rechten Beins
Die Versicherung schreibt, Bei völliger Funktionsunfähigkeit des Bein 70%
Laut Police der Sportversicherung von 2008 wären das 125000 Euro
jetzt kommt die Formel im Schreiben 7/10 von 70% = 49%
wir Überweisen 10000 Euro
aber muss es nicht nach Gliedertaxe 125000 - 3/10 = 87500 Euro sein
Herzlichen Dank Hoelli
 
Hallo Hoelli,

wennn Du Hilfe wünschst;)....:rolleyes:mußt Du schon etwas auf unsere Fragen eingehen.

Es paßt halt nicht zusammen.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Hoelli,

was 100% feststeht : 7/10 bei vollem Beinwert ( 70% ) sind 49% !

Alles andere kann man nur errechnen, wenn man die genauen Vorlagen der Versicherung hat.
Schon wenn die Versicherung mit Progression abgeschlossen wurde, gibt es viele Möglichkeiten. ( denn Progression heißt ja, dass sie nicht gerade verläuft )
Und wann die Progression anfängt, legt jede Versicherung für sich fest. Es gibt Versicherungen da fängt die Progression erst bei 90% an. Welche fangen bei 26% an und die Progression verläuft Stufenförmig.

Du musst dir also die Mühe machen und in deinen Vertrag schauen.
Sind die 10000,- ein Vorschuss

LG
Seidenpfötchen
 
Hallo Hoelli,

tut mir leid, aber den Ausdruck " Sportversicherung " im Zusammenhang
mir der " privaten Unfallversicherung " kenne ich nicht.

Handelt es sich vielleicht um eine Versicherung die ein Sportverein für
seine Mitglieder abgeschlossen hat ?

Das wäre dann nicht " Deine " private Unfallversicherung und die Berech-
nung der Entschädigung für Dich eine völlig andere.

Bei Unfällen aus dem Jahre 2008 laufen die Fristen zur endgültigen
Feststellung der auf Dauer verbleibenden Bewegungseinschränkungen
und weiternen körperlichen Einschränkungen jetzt ( 3- Jahresfrist ) ab.

Bitte hinterfrage die Versicherungsbedingungen und stelle, die dann auf-
kommenden Fragen eventuell hier nochmals.

Nur dann kann man r i c h t i g (versuchen zu ) antworten.

Bitte bemühe Dich, in Deinem eigenen Interesse.


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo Meggy
es handelt sich um die normale Standart Sportversicherung für Vereine in NRW nach AUB 88

Danke für Deine Hilfe
 
Hallo Hoelli,
wenn Du jetzt noch in Erfahrung bringen könntest, ob und wenn, welche Progression vereinbart ist, könnte man eine Beispielrechnung durchführen.

Wenn Du von einem Beinwert 70% ausgehst, somit ist der Beinwert von "über der Mitte des Oberschenkels" gemeint. Nach AUB 88 ist der Beinwert "bis zur Mitte des Unterschenkels" z.B. bei 45 %.

Aber was mir komisch vorkommt, ist eine Gesamtversicherungssumme von 178.571,42€!
 
Licht ins Dunkel

Hallo @ all

Ich bin noch ganz neu hier, glaube aber ein wenig behilflich sein zu können.

Auf der folgenden Seite habe ich ein Merkblatt zu einer Sportversicherung gefunden. Ich bin mir recht sicher, dass es sich hier um eine solche handelt: (anklicken) http://www.mtb-news.de/racingteam/anmeldung/Merkblatt_SpV.pdf

Die Berechnung der Versicherung dürfte mit 49% stimmig sein, da das Bein zu einem Grad von 7/10 (= 70%) invalide ist und hier der Beinwert "über dem Knie" von 70% angesetzt wird. So kommt man tatsächlich auf einen Wert von 49%.

Unter Punkt B.I.3. steht die Grundsumme (unterhalb von 51%) von € 20.400. 49% von € 20.400 sind € 9.996. Demnach schenkt die Versicherung dir € 4. ;-) Vorausgesetzt meine Rechnung stimmt.

Liebe Grüße

Ricky

PS: Es könnte auch ein dem folgenden Vertrag ähnelnder zugrundeliegen: http://www.asc09dortmund.de/60002/Uploaded/JKlueh|merkblatt-private-tretrad.pdf.

Demnach (Punkt B.4.2., rechte Spalte auf Seite 2) bekommst du ebenfalls bei 49% € 10.000. Die Frage ist also, ob das Gutachten, das den Beinwert mit 70% einschätzt, richtig ist. Ansonsten muss ich hier sagen: Versicherung hat korrekt reguliert.
 
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