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Invaliditätsbemessung

Joker

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Registriert seit
2 Sep. 2006
Beiträge
1,301
Ort
am Rhein
Hallo,

Ludolph und Schröter sind mal wieder unter die Publizisten gegangen. Diesmal mit der Thematik "Begutachtung - Bemessung der Invalidität auf Dauer nach der Gliedertaxe". Der gesamte Artikel kann im Volltext auf den Seiten des Thieme-Verlags nachgelesen werden.

Gruß
Joker
 
Sehr interessant, gibt es soetwas auch für neurologische Schäden/Folgeschäden?
 
Hallo Ninobi,

das scheint es zu geben, den im Text steht:

"Funktionsstörungen infolge einer Nervenverletzung mit neurogenem Defizit fallen in die Kompetenz eines nervenärztlichen Zusatzgutachters. Stehen neurologische Unfallfolgen im Vordergrund, wird der maßgebliche Anteil der Invaliditätsbemessung vom Neurologen vorzunehmen sein. Auf die tabellarischen Bemessungsempfehlungen von Widder (2007) darf verwiesen werden.
"

Grüße

oohpss
 
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