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Invalidität

Mlux99

Neues Mitglied
Registriert seit
25 Feb. 2019
Beiträge
18
Ich finde leider nichts passendes im Forum ,obwohl ich denke das ich kein EInzelfall bin. Ich bin seit nach einem schweren Verkehrsunfall nach 18 Monaten immer noch in der Heilungsphase und habe noch mindestens 1 gräßere OP vor mir. Nun habe ich eine Private Unfallversicherung mit Inavliditätssumme. Da diese aber erst bei festgestellter Invalidität zahlt stellen sich für mich nun paar Fragen die mir keiner so recht beantworten kann.Zumindest nicht so das ich es verstehe.
Meine behandelnden Ärzte haben ein Formular ausgefüllt aus dem hervorgeht das man erst nach Abschluss der Behandlung feststellen kann welcher Dauerschaden bleibt. Man geht davon aus das ein Schaden bestehen bleibt aber man weiss nicht in welcher Größenordnung.
Nur kurz zur Info. Ich hatte ein schweres Polytrauma. Oberschenkeltrümmerbruch, Handgelenkbruch ,Oberarmbruch und 3 Nerven im Arm geschädigt. Der Oberschenkel wächst bis dato nicht zusammen und es fehlen zum Teil noch Knochenstücke die in einer weiteren OP noch transplantiert werden sollen. Die Nerven im Arm sind auch noch defekt , es gibt hin und wieder ausfälle (Kribbeln und Brennen in der Handfläsche)mein Handgelenk ist ca.30Grad verdreht und mein Bein ist zu ca. 15 Grad nach Aussen verdreht.
Jetzt zu meiner Frage wie bekomme ich das ordentlich geregelt ohne das mir nachher ein Finanzieller Schaden ensteht.
 
Hallo Mlux99 ,

ich hoffe Du hast den Unfall deiner PUV gemeldet (Private Unfallversicherung) und das deine Dich behandelnden Ärzte ausgefüllt haben, das auf jeden Fall eine Invalidität verbleiben wird.

Dies muß in der Regel zwischen 12 -15 Mon. erfolgen das die PUV diese Bescheinigung erhält. In weiteren 3 Monaten danach sollte der Schaden genau Ärztlich/Gutachter erfasst werden. Dies wird in der Regel fristgemäß von der PUV veranlasst. Hier gelten abweichende Zeiten wann die Begutachtung zu erfolgen hat, steht in den AUB (Vertrag) der Versicherung, auch nach welcher Version Du die Versicherung abgeschlossen hast. AUB ´88 ´94 99 2001 .....
Es muß in des genannten Zetraum eine sogenante Erstbegutachtung stattfinden. Quasi um den Status Quo zu ermitteln. Auch wenn die Heilbehandlung noch NICHT abgeschlossen ist. Zum Ende des 3Jahres Zeitraum kann die Abschlussbegutachtung stattfinden, je nach dem was die Erstbegutachtung ergeben hat.

LG
Biggimaus
 
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe meiner PUV alles gemeldet.Die haben auch alle ärztlichen Briefen die es bis dato gibt. Die Ärzte haben im letzten Formular eingetragen das man das jetzt nicht genau sagen kann ,erst in 12-24 Monaten. Daraufhin habe ich ein neues Formular von PUV bekommen mit der Bitte im September nochmal alles ausfüllen zu lassen .
Ich will halt nichts falsch machen und frage vorher lieber mal rum ,was man machen kann damit ich mich nachher nicht ärgern muss. Reicht es denn wenn der Arzt schreibt das mit Dauerschäden zu rechnen ist und von da an habe ich 3 Jahre zeit bis diese einzutreten haben oder aber muss er jetzt schon Details angeben ?
 
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