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Invalidität

Eye

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
26 Feb. 2007
Beiträge
108
Hallo, was ist eigentlich wenn ich einen Inv.-grad v. 50% bekomme durch die PUV. und die mich nach vielleicht 1Jahr wieder zu einem GA schickt und es kommt weniger raus - muß ich dann eigentlich zurück zahlen? wohl nicht sonst könnten die ja eh das geld erstmal 3 jahre behalten und dann abschließend endgültig feststellen. und die quote wäre für die PUV. dann besser oder ?
danke und gruß Eye
 
Aub 2002

Hallo Luise, die aub 2002 aber ich kanns nicht verstehn?
Ich lese die können bis zu 3 jahre mich bestellen aber was passiert bei minderung des Inv. - grades das finde ich nicht so deutlich...?
danke und gruß Eye
 
Hallo Eye,

in der AUB 2002 ist eine Rückzahlung nicht vorgesehen

9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muß – von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, – von Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist ausgeübt werden.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der
Mehrbetrag mit 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. I BGB jährlich zu verzinsen
.

Die Versicherer vermeiden eine Rückforderung zuviel gezahlter Versicherungsleistungen indem sie vorab einen niedrigeren Invaliditätsgrad anerkennen als möglicherweise zu erwarten ist.


Gruß
Luise
 
Hallo Eye,

hab zwar mit meiner PUV abgeschlossen, aber interessenhalber noch mal nachgesehen. Bei mir waren die AUB 94 vereinbart. Habe sie grad noch mal durchgesehen und auch nix von Rückzahlungen gefunden.

Dafür in einem Brief als ich eine letztmalige Begutachtung wünschte. Zitat:

"Ein Hinweis für Sie: Sollte im Rahmen der Nachuntersuchung festgestellt werden, dass sich der bisher festgestellte Invaliditätsgrad verbessert hat, behalten wir uns eine Rückforderung bzw. Teilrückforderung der bisher gezahlten Invaliditätsleistung vor."

Wollte im ersten Moment auf eine weitere Begutachtung verzichten, bei Gutachtern weis man ja nie was rauskommt, habe es dann zum Glück doch nicht gemacht. War vorher noch mal bei dem Gutachter der ersten beiden Gutachten und hab mit dem gesprochen, der sagte es kann nichts schiefgehen. Leider schickte mich dann die PUV zum Abschlussgutachen zu einem anderen Gutachter
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. Der hatte aber die gleiche Meinung
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.

Sollte vielleicht auch nur einschüchtern. Ob der Spruch rechtens war weiß ich auch nicht. Hab mich nicht drum gekümmert, weil es nicht der Fall war.

Kannst ja mal die PUV fragen
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Gruß Jens
 
Puv

Danke Jens, da hast du mir schon mal weitergeholfen mit. ich seh mal was da rauskommt demnächst...
gruß Eye
 
Rü-Zahlung...

Vielen Dank, dann habe ich ja richtig gelesen, bzw. auch nichts gefunden. Bezgl. des evtl. niedrigeren Inv. - grades, werde ich wenn, dementsprechend rweagieren.
Danke und gruß Eye:)
Hallo Eye,

in der AUB 2002 ist eine Rückzahlung nicht vorgesehen



Die Versicherer vermeiden eine Rückforderung zuviel gezahlter Versicherungsleistungen indem sie vorab einen niedrigeren Invaliditätsgrad anerkennen als möglicherweise zu erwarten ist.


Gruß
Luise
 
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