Hallo Eye,
hab zwar mit meiner PUV abgeschlossen, aber interessenhalber noch mal nachgesehen. Bei mir waren die AUB 94 vereinbart. Habe sie grad noch mal durchgesehen und auch nix von Rückzahlungen gefunden.
Dafür in einem Brief als ich eine letztmalige Begutachtung wünschte. Zitat:
"Ein Hinweis für Sie: Sollte im Rahmen der Nachuntersuchung festgestellt werden, dass sich der bisher festgestellte Invaliditätsgrad verbessert hat, behalten wir uns eine Rückforderung bzw. Teilrückforderung der bisher gezahlten Invaliditätsleistung vor."
Wollte im ersten Moment auf eine weitere Begutachtung verzichten, bei Gutachtern weis man ja nie was rauskommt, habe es dann zum Glück doch nicht gemacht. War vorher noch mal bei dem Gutachter der ersten beiden Gutachten und hab mit dem gesprochen, der sagte es kann nichts schiefgehen. Leider schickte mich dann die PUV zum Abschlussgutachen zu einem anderen Gutachter
. Der hatte aber die gleiche Meinung
.
Sollte vielleicht auch nur einschüchtern. Ob der Spruch rechtens war weiß ich auch nicht. Hab mich nicht drum gekümmert, weil es nicht der Fall war.
Kannst ja mal die PUV fragen
Gruß Jens