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Invalidität-Wann Gutachten/ Reha-Wann Kurbeihilfe

M Biker

Nutzer
Registriert seit
8 Juli 2008
Beiträge
19
Hallo!
Mein Name ist Thomas und habe ein paar Fragen zu meinem Unfall und der Versicherung?
Hatte vor 1 Jahr ein schweren Unfall.Habe Invaliditätsansprüche bei meiner Unfallversicherung gestellt da bleibende Schäden zu erwarten sind.Die PUV ist der Meinung das ein Gutachten erst erfolgen kann wenn das Metall aus meinem Rücken entfernt ist und die Behandlung abgeschlossen ist.Wann muß ich meinen Schaden gelten machen,und kann es auch länger als 18 Monate dauern?Da ich dann vor der Metallenfernung wieder gesund bin und arbeite habe ich angst was falsch zu machen.Meine 2 Frage ist was man bei der Reha(nach Krankenhausaufenhalt) beantragen kann?Krankenhaustagegeld oder Kurbeihilfe) Beides steht in meinem Vertrag aber ist eine Reha dann eine Kur?
Danke im vorraus,freue mich auf die Antworten Thomas
 
hallo m_biker,

hast du die invalititätsansprüche bereits schriftlich gestellt? dann hast du die frsit gewahrt. allerdings hast du nur eine gewisse zeit bis zur verjährung, so wars bei mir!

kannst die verjährungsfrist allerdings verlängern lassen. einfach anfragen schriftlich, da müssen sie ja antworten und gerade wenn sie der meinung sind das gutachten erst nach entfernung des metalls erstellen zu können.

bei mir wurde insgesamt 2 jahre die frist verlängert bis wir nun unsererseits (anwältin und ich) die faxen dicke hatten mit dem hinausschieben und klage einreichten, allerdings liegt bei mir ein positives gutachten vor, von der privaten unfallversicherung in auftrag gegeben, welches mir invalitität in nicht geringer höhe zuspricht. :cool:
:mad: danach meinten diese es ist kein unfall.

:) ich habe bei meinen stationären rehas krankenhaustagegeld bezogen und danach genesungsgeld, wegen kurbeihilfe keine ahnung hatte ich nicht! aber auf jeden fall krankenhaustagegeld steht dir zu.
muß nur dein arzt in der reha ausfüllen, antrag gibts auf anfrage bei deiner unfallversicherung oft auch zum download! zu dem kurbeihilfe einfach anfragen bei deiner privaten oder beides anforden, da du es ja nichtwissen kannst - dann werden sie dir das zahlen, was dir zusteht und die begründung mitliefern. vor allem da es kuren so direktzur erholung ja kaum noch gibt!

viele grüße hoffe es hilft etwas weiter
ist nur reine erfahrung :D
 
KHTGeld und GGeld

Hallo M Biker,

für alles was stationär ist und mit dem Unfall zu tun hat bekommst Du Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld und Rehahilfe (natürlich muß es in Deinem Vertrag sein)

Ich habe um jedes kämpfen müssen, ausser für das 1.Krankenhaus nach dem Unfall.
Eine Reha ist ja keine Kur und auch stationär.

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Erst mal Danke!Es ist so das ich schriftlich einen Antrag gestellt hab,und folgende Antwort erhalten hab:"der von ihnen eingereichte aertzliche Nachweis liegt uns vor.Die unfallbedingte Behandlung ist derzeit noch nicht abgeschlossen.Bitte informieren Sie sobald die aer..Behandlung abgeschlossen ist.Danach koennen wir Berichte anfordern."
Reicht das als Bestätigung?Soll im September wieder arbeiten,kann ich dann jetzt nicht ein Gutachten verlangen?Auch wenn Metall erst nächstes Jahr rausgenommen wird?
Viele Fragen?
Zur Kurbeihilfe,Alle Punkte sind bei mir erfüllt(BB2005)
Es steht noch das die ärztliche Behandlung nicht im Vordergrund stehen darf,aber die Kur muß mediz.Notwendig sein.
M.f.G

Erst zu spät gelesen.....

Eine Reha ist eine Kur?Und es heißt ja Kurbeihilfe und nicht Rehahilfe!Oder verstehe ich da was verkehrt?Eine Anschlußheilbehandlung ist eine Form der Kur!Die Anschlußheilbehandlung ist stationär deshalb gibt es das Krankenhaustagegeld.Nur Kurbeihilfe?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hallo m_biker,

also eine reha ist im normalfall keine kur! deswegen nachfragen wie schon gesagt krankenhaustage und genesungsgeld würden dir zustehen da eine reha stationär wie krankenhaus zählt!
eine ahb (ist reha) stationär oder ambulant das steht auch noch als frage?

ich würde mit dem schreiben auf nummer sicher gehen und sie bestätigen lassen, das sie einer fristverlängerung zustimmen, liegt aber glaube ich bei dir noch drin in der frist, mußt du nochmal schauen wie die sind!

viele grüße
 
Mal ein Zitat steht im Netz unter Kurarten!
Eine sog. Badekur gibt es in Deutschland nur noch auf eigene Bezahlung. Sie hat eher einen Urlaubscharakter und wird von den Krankenkassen nur u. U. bezuschusst. Daneben gibt es Mutter-Kind-Kuren und Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation. Letztere dienen häufig der Wiederherstellung der Arbeitskraft. Deshalb ist der Hauptkostenträger die gesetzliche Rentenversicherung. Für Menschen, die nicht (mehr) im Arbeitsleben stehen, zahlen in der Regel die Krankenkassen, aber auch andere Rehabilitationsträger (z. B. die Arbeitsverwaltung).
Med. Reha ist eine form der Kur!So verstehe ich das,was soll sonst sein!Deshalb steht ja auch in meinem Vertrag mediz. notwendige Kur!
M.f.G Thomas
 
Hallo,

vorab gesagt, ich habe nur meine Erfahrungen, bin da aber ansonsten nur Laie.

Ich hatte letztes Jahr einen Unfall mit LWK-Fraktur. Das Metall ist noch drin. Trotzdem war ich bereits beim Gutachter und wurde auch schon ausgezahlt. Es war ja da noch gar nicht klar, ob das Metall raus kann oder soll. Weiss man das bei Dir so genau? Ich weiss ja nicht was da an Prozenten bei Dir erwartet wird. Gibt es nicht auch sowas wie Abschlagszahlungen?

Mein Metall darf noch nicht raus, weil sich jetzt heraus gestellt hat, dass der Rücken noch nicht so aussieht wie er soll. Wenn sich jetzt noch weiter Verschlimmerungen einstellen oder Dinge die nicht berücksichtig wurden, kann ich noch bis zu drei Jahre ab Unfalltag weitere Ansprüche bei der Versicherung anmelden.

Kurbehilfe steht bei mir auch so im Vertrag. Ich habe das damals klären lassen und mir wurde gesagt, dass eine REHA keine KUR ist. Krankenhaustagegeld steht mir nicht zu. Ich hätte aber vermutet, dass man im Falle einer Reha und Krankenhaustagegeld im Vertrag dies dann ausbezahlt bekommt.

VG
Monroe
 
Hallo M Biker,

welche allgemeinen Versicherungsbedingungen sind bei Dir vereinbart, kurz auch AUB's genannt. Ich weiß, es ist nervig sie immer wieder lesen zu müssen, aber nützt ja nichts.

Das mit dem Krankenhaustagegeld hat sich bei uns so verhalten.

Da die REHA als sogenannte AHB eingestuft worden ist, wobei dies immer der Fall ist, wenn Du vom Krankenhaus direkt bzw. mit einer kurzen Frist in die Reha gehst, hast Du Anspruch auf Krankenhaustagegeld und den in der Regel einmaligen Kurbeitrag. So wurde es bei uns abgerechnet.

Solltest Du daraus entlassen werden, und irgendwann später aus eine weitere Rehamassnahme ohne Krankenhausaufenthalt antreten, steht Dir unter Umständen nur noch dieser Kurbeitrag zu? Lies mal wie das in Deinen Bedingungen vereinbart ist.

Genesungsgeld wird während Krankenzeit gezahlt, allerdings nur wenn es extra vereinbart worden ist.

Wielange dauert denn Deine Heilbehandlung noch an bis zur Metallentfernung?
Selbst wenn das Metall draußen ist, ist ja nicht gesagt, dass alles in Ordnung ist.

Die üblichen Begutachtungszeiträume umfassen drei Jahre nach Unfall.
Meistens wird doch innerhalb des ersten Jahres die Meldung erfolgen Invalidität liegt vor wenn der Arzt das innerhalb des Zeitraumes von einem Jahr nach Unfall festgestellt und nach weiteren drei Monaten dorkumentiert hat, qausis Gutachtenerstellung. Meistens schläft die private einen Gutachter vor, hier gibt es leider kein Wahlrecht, es gibt aber auch Versicherungen die überlassen dem Verletzten die Auswahl.

Die letzte Begutachtung findet dann, wenn nich vorher schon Einigkeit erzielt wird, nach 3 Jahre statt.

Vielleicht hilft Dir das etwas weiter. Viel Glück.

Reikja
 
AUB 2005 Ich habe das Gefühl das die PUV mich hinhalten will!Erst hieße es nach 1 Jahr jetzt soll ich warten bis Metall enfernt worden ist.Auch der schwammige Brief gibt mir zu denken.Wenn bei meinem CT morgen alles O.k. ist werde ich auf ein Gutachten bestehen.Oder habe ich da kein Recht zu?
Ich habe bis jetzt nur ein Formular ausgefüllt,Unterschrift vom Arzt wo ich die Invalidität beantragt habe.Bekommen die beschriebene schwammige Antwort.
M.f.G.
 
hallo m_biker,

ich denke dir einen anwalt zu besorgen wär nicht das dümmste! hast du eine rechtschutzversicherung, dann wär es kein finanzielles problem?

die privaten wie auch gesetztlichen unfallversicherungen halten gerne hin, es kann durchaus sein, daß sie es bei dir versuchen. warte mal morgen das ct ab und schau dann weiter.
kann ja auch sein sie müssen das metall drinlassen, bei mir bleibts ist aber knie. aber sie meinten auch erst es kommt alles wieder raus und nun eben nach der ersten stationären war klar - bei dem schweizer käse :cool: bitte nicht mehr rausnehmen!

ansonsten schau mal genau in deine versicherungsbedingungen, oder hast du einen guten vertreter dem du vertrauen kannst - hab ich zum glück nutzt nur auch nichts wenns weitergeht - aber dann kann der sich auch mal schlau machen oder dich aufklären!

ich hatte damals die erste stationäre reha ca. 8 wochen nach krankenhausentlassung also 12 wochen nach op da wurde alles bezahlt vorher beim krankenhaus auch. die zweite war ein jahr später auch da wurde wieder alles gezahlt auch inklusive des bei mir eingeschlossenen anschließenden genesungsgeldes gleich der zeit die ich in stationärer behandlung war. deswegen nochmal genau schauen was drinsteht!
ich war jeweils 2 monate in stationärer reha. aber das wurde alles anstandslos bezahlt :D.

das mit dem gutachten und den gutachtern da kann ich reickja nur recht geben, es bleibt nicht bei einem gutachten. allerdings hatte ich da glück und sie haben mich zu einem gutachter geschickt bei dem ich vorher schonmal war wegen einer anderen sache und sie haben vorher die gutachter immer abgefragt wann denn ungefähr ein ende in sicht wäre, deswegen hatte ich das abschlußgutachten als einziges für die private unfallversicherung - sie hatten aber einsicht in vorherige der bg.

ja wie gesagt alles nur aus eigenem erlebten
viele grüße
 
Danke! Habe keine Rechtsschutz,aber scheue auch nicht was zu bezahlen!Das Krankenhaustagegeld+Genesungsgeld wurde ja bis jetzt auch für 1 mal Reha gezahlt!Aber wie geschrieben Kurbeihilfe nicht,und das sind 5000 Euroonen.Selbst hier ist man sich ja nicht einig(mich eingeschlossen) ob eine Reha auch eine Kur istAlso rückt der Gang zum Anwalt immer näher!Warte noch auf eine Antwort von meiner PUV ab.Morgen dann noch das Gespräch mit meinem Doc und dann fällt eine Entscheidung.
M.f.G
 
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