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Invalidität/Vollinvalidität

renti

Nutzer
Registriert seit
27 Feb. 2007
Beiträge
4
:confused: Hallo!
kann mir jemand sagen wann liegt Invalidität und wann Vollinvalidität vor,bei Unfallversicherung AUB 2001.
 
Invalidität = dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit

Der Grad der Invalidität bemisst sich nach der Gliedertaxe oder – wenn dort nicht aufgeführt – danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.

Sind mehrere körperliche oder geistige Funktionen beeinträchtigt, so werden die Invaliditätsgrade zusammengerechnet.

Mehr als 100 % werden jedoch nicht angenommen.

Vollinvalidität = 100 % Invalidität oder Totalschaden
 
Bemessung nach der Gliedertaxe

Hallo Luise!
Linkes Bein 4/5 Beinwert
Rechtes Bein 1/10 Beinwert
Wie wird das berechnet?:confused:
 
Die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) in der privaten Unfallversicherung (PUV) können unterschiedlich sein.

Welche AUB hast Du vereinbart ?

Wenn in „Deiner“ Gliedertaxe ein Beinwert von 70 % vereinbart ist:


Linkes Bein 4/5 Beinwert = 4/5 von 70 % = 56 %
Rechtes Bein 1/10 Beinwert = 1/10 von 70 % = 7 %

Gesamtinvalidität 56 + 7 = 63 %
 
Hallo Luise

AUB 2001
Bein bis zu Mitte des Unterschenkels 45%
Fuß im Fußgelenk 40%.
Beeinträchtigung durch den Unfall in diesem Beruf zu 100% vom Unfalltag bis auf weiteres.
Mußte durch diesen Unfall frühzeitig in Rente.
 
Hallo renti,

hast du noch eine Frage?

Gruß
Luise
 
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