Invalidität = dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit
Der Grad der Invalidität bemisst sich nach der Gliedertaxe oder – wenn dort nicht aufgeführt – danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
Sind mehrere körperliche oder geistige Funktionen beeinträchtigt, so werden die Invaliditätsgrade zusammengerechnet.
Mehr als 100 % werden jedoch nicht angenommen.
Vollinvalidität = 100 % Invalidität oder Totalschaden