Nach einem Reitunfall im März 2006 habe ich mittlerweile einen Grad der SB von 60%.
Nun ist es an der Zeit, daß die Unfallversicherung des Pferdebesitzers eine Invalidität anerkennt und zahlt: bis zu 50.000 bei Teilinvalidität und bis zu 100.000 bei Vollinvalidität.
Leider stellt sich ab jetzt die Versicherung an wie erwartet: abwarten, verzögern, dumm stellen.
Mittlerweile habe ich einen Anwalt eingeschaltet und das hat Wirkung gezeigt: es wurde ein Gutachten bei der Uniklinik bestellt, wo ich damals auch im Koma lag.Mittlerweile wurde ich auch begutachtet: es dauert 7 Stunden und es wurde mir natürlich nicht gesagt, wie man meine Invalidität einschätzt. Eher ein paar Kommentare wie "..das ist üblich nach so einem Unfall.."..."..wir machen die Untersuchung jetzt noch, um der Beweispflicht für die Versicherung genüge getan zu haben...".Das beste waren die Beratungen des Professors mit der untersuchenden Ärztin vor der Tür, die ich teilweise mit anhören durfte.
Nun meine Frage: lt.Gliedertaxe der allg.Unfallversicherung ist so ein SHT nicht dargestellt. Sondern es liegt am Ermessen und Können des Gutachters. Das heißt alles und nichts. Meine Körperteile sind zwar alle noch dran, tuns aber nicht mehr voll. Dazu kommt allg.Sprachstörungen, Konzentrationsschwäche, Müdigkeit etc.
Hat damit jemand Erfahrungen gemacht und was muß ich bei dem Gutachten beachten?
Ruth
Nun ist es an der Zeit, daß die Unfallversicherung des Pferdebesitzers eine Invalidität anerkennt und zahlt: bis zu 50.000 bei Teilinvalidität und bis zu 100.000 bei Vollinvalidität.
Leider stellt sich ab jetzt die Versicherung an wie erwartet: abwarten, verzögern, dumm stellen.
Mittlerweile habe ich einen Anwalt eingeschaltet und das hat Wirkung gezeigt: es wurde ein Gutachten bei der Uniklinik bestellt, wo ich damals auch im Koma lag.Mittlerweile wurde ich auch begutachtet: es dauert 7 Stunden und es wurde mir natürlich nicht gesagt, wie man meine Invalidität einschätzt. Eher ein paar Kommentare wie "..das ist üblich nach so einem Unfall.."..."..wir machen die Untersuchung jetzt noch, um der Beweispflicht für die Versicherung genüge getan zu haben...".Das beste waren die Beratungen des Professors mit der untersuchenden Ärztin vor der Tür, die ich teilweise mit anhören durfte.
Nun meine Frage: lt.Gliedertaxe der allg.Unfallversicherung ist so ein SHT nicht dargestellt. Sondern es liegt am Ermessen und Können des Gutachters. Das heißt alles und nichts. Meine Körperteile sind zwar alle noch dran, tuns aber nicht mehr voll. Dazu kommt allg.Sprachstörungen, Konzentrationsschwäche, Müdigkeit etc.
Hat damit jemand Erfahrungen gemacht und was muß ich bei dem Gutachten beachten?
Ruth