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Invalidität priv Unfallvers.

Oktober2013

Mitglied
Registriert seit
24 Apr. 2014
Beiträge
32
:rolleyes:15 Monaten nach meinem Unfall, wollen sich nun meine verschiedenen privaten Unfallversicherungen ( Zurich, Signal, Gothaer, SV,) bündeln und ein gemeinsames Gutachten zu meiner Invalidität erstellen lassen. ( CRPSII kausal nach dist.Radiusfraktur) Ist ein gemeinsames Gutachten für meine Inv.einstufung gut oder sollte jede Unfallversicherung für sich ein Gutachten erstellen? Was mache ich wenn ich eine Katastrophe als Gutachter bekomme? kann ich dann gegen dieses Gutachten vorgehen oder bekomme ich das dann nur über ein Gerichtsurteil geregelt? Und wer kennt in Südbaden einen sehr guten Patientenanwalt?o_O;)
 
Hallo Oktober,

da Du privat Deine Beiträge zur Unfallversicherung leistest, würde ich ein gemeinschaftliches GA der privaten Versicherungen ablehnen.

Wo ist da die Verhältnismäßigkeit, Du hast Verträge mit 4 Versicherungen und die schließen sich gegen Dich zusammen und sparen sich die Gutachterkosten???

Was mache ich wenn ich eine Katastrophe als Gutachter bekomme?

Genau das solltest Du ausschließen - gerade bei geballter Versicherungsvereinigung! Mit verschiedenen GA hast Du m. E. größere Chancen.

Aber meine Frage: woher wissen die Versicherungen
voneinander?

Viele Grüße

Kasandra
 
Weil es neben der vorvertraglichen Anzeigepflicht bei Antragstellung auch eine vertragliche Obliegenheit bei Ausfüllen der Schadenanzeige ist, bestehende Verträge anzugeben. Diese Frage wird üblicherweise in beiden Fällen in Textform gestellt.

Es ist auch üblich, dass - sofern mehrere Versicherer ein versichertes Unfallereignis dem Grunde nach anerkannt haben - der Versicherer mit den höchsten Versicherungssummen die Führung im Gutachtenverfahren übernimmt. Ein gemeinsames Gutachten ist demnach Regel.

Du hast das Recht die Invalidität neu bemessen zu lassen, wenn du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist. Die Frist ist bei jedem Versicherer unterschiedlich und bewegt sich meistens zwischen dem Ablauf des dritten bis fünften Unfalljahres. Konkretes kann man nur nach Einsichtnahme in die jew. AUB sagen.
 
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