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mimi6663

Neues Mitglied
Registriert seit
26 Feb. 2019
Beiträge
6
Hallo, ich hoffe es kann mir jemand helfen ?
Meine Mutter hatte am 15.10.2013 einen Trümmerbruch im rechten Ellenbogen. Es wurde operativ gerichtet mit Schrauben usw.
Ich habe es der Unfallversicherung gemeldet. Dann kamen Komplikationen (Schrauben schauten raus, Entzündung , Schmerzen) es wurde nochmals operiert ( Entfernung des Materials).
Versicherung äußerte abwarten bis die komplette Behandlung abgeschlossen ist. Was denn auch gemacht wurde.Dann kam die Aussage: Zu Spät, es gibt keine Invalidität :) ( was ich dann auch glaubte )

Nun ist meine Mutter am 17.04.2017 wieder gestürzt auf die Schulter : subkapitale Humerusfraktur rechts mit medialer Einstauchung sowie eine nicht dislozierte Fraktur des Tuberculum majus zugezogen.
Sie benutzt ihren Arm nicht mehr , er hängt einfach so runter. Der Arzt ( Gutachter) äusserte auch das der Arm nicht mehr brauchbar ist ( aber eben nur geäußert )
Gutachte hat ergeben 3/20 Arm ... 7/20 Ellenbogen was mir eigentlich zu wenig erscheint.
Nun will die Unfallversicherung der Allianz nicht zahlen, da sie die Ellenbogenverletzung abgezogen hat un dann nur noch ein Wert von 14 %.
Schulter 24,5 % minus Ellenbogen 10,5 % = 14 %.
Ich würde mich über Kommentare freuen ;)
Mimi6663
 
Hallo,
herzlich willkommen hier im Forum.
Zu jedem Versicherungsvertrag gibt es gesonderte Bedingungen, die beim Abschluß der Versicherung vereinbart werden. Dort stehen Fristen und Ausschlussgründe usw.
Man muß genau schauen und lesen. Beim ersten Unfall wurde dies wie es scheint leider versäumt. Aber vielleicht auch nicht, weil die Versicherung falsch gespielt hat. Dies kann aber nur ein Anwalt prüfen. Hintergrund: Wenn die Versicherung schreibt, dass Ihr abwarten sollt und nicht auf die Fristen verweist handeln sie treuwidrig.
"Im Einzelfall kann es jedoch treuwidrig vom Versicherer sein, sich auf die Versäumung der Frist zur ärztlichen Feststellung von Invalidität zu berufen. Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund des Verhaltens des Versicherers darauf vertrauen durfte, der Versicherer werde von sich aus für eine rechtzeitige ärztliche Feststellung sorgen. Ein Vertrauensschutz kommt also in Betracht, wenn der Sachbearbeiter des Versicherers ankündigt, er werde ein ärztliches Zeugnis anfordern oder dann, wenn der Versicherer nach Meldung eines angeblichen Versicherungsfalls nach Unterrichtung des Versicherungsnehmers ein Sachverständigengutachten zum Bestehen von Invalidität und ihrer Unfallbedingtheit in Auftrag gegeben hat. Rechtsmissbräuchlich ist das Berufen des Versicherers auf die Frist für die ärztliche Feststellung auch, wenn die Invalidität unzweifelhaft binnen Jahresfrist eingetreten und ihre Dauerhaftigkeit endgültig und unveränderlich ist"

Dies sollte ein Anwalt klären und auch die Invalidität im neuen Unfall sollte überprüft werden. Hier wart Ihr sicher bei einem von der Versicherung beauftragten Gutachter.

Gruß von der Seenixe
 
Danke @ seenixe
Darf die Versicherung dann den Ellenbogenunfall von den jetzigen Unfall Schulterbruch abziehen?
 
Hallo,

ja, da der Schaden bereits vor dem jetzt zu betrachtenden Unfall vorhanden war, ist dies korrekt.
Die sollte auch in den Versicherungsbedingungen stehen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,
Zwischenfrage
will die PUV auch die verbleibenden 14 % Invalidität
nicht entschädigen ???

Gruß
Meggy ( subkapitale Humeruskopffraktur 2007 - von PUV entschädigt)
 
Nein, weil erst ab 20 % Leistung fällig ist. Ich versteh es auch nicht das so wenig dabei raus kommt. Meine Mutter gebraucht den Arm überhaupt nicht mehr.
 
Das waren und sind allerdings sehr schlechte Versicherungsbedingungen.
Wahrscheinlich ist die zu zahlende Prämie auch recht niedrig.
Offensichtlich ist die Versicherung auch nicht zahlungspflichtig.
 
Was sagt ihr zu den Messwerten ?
Arm seitw. /körperw.
Rechts: 60-0-20 Links: 160-0-40

Arm rückw. / vorw.
Rechts: 0-20-60 Links: 160-0-10

Welcher Invaliditätsgrad würde bei Euch rauskommen ?
Danke mimi6663
 
Bin kein Mediziner und kann zu den Messwerten keine Meinung abgeben.

Hier meine Messwerte (abgeschrieben aus Gutachten)
Verletzter Arm = rechts

Arm seitwärts/körperwärts
Rechts 70/0/-° Links 180/0/-°

Arm rückwärts vorwärts
Rechts 30/0/80 Links 70/0/180

Bei mir wurde ein Invaliditätsgrad von 4/10 Arm (70) = 28 % festgestellt.

Gruß
Meggy

(ich stelle nur fest, dass der - gesunde - linke Arm anscheinend auch etwas beeinträchtigt ist
wie ist denn das Alter Deiner Mutter ?)
 
Irgendwie stimmt das auch nicht mit der 10. Das muß ein Schreibfehler sein
 
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