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Invalidität nach Sprunggelenksbruch

AndreaInge

Nutzer
Registriert seit
9 Nov. 2007
Beiträge
2
Hallo,
ich bin neu hier und wollte gerne wissen: Ich habe nach einem komplizierten Sprunggelenksbruch (privater Unfall) im Februar schwere Schäden im Gelenk, eine erneute Op. im nächsten Jahr ist gewiss. Entweder eine Sprunggelenksprothese oder eine Versteifung des selben. Ich war nun vor 2 Wochen beim Gutachter und habe nun Unfallfolgen bescheinigt bekommen und zwar 2/10 Beinwert und zwar voller Wert eines Beines mit 75% und davon sind nun 15% aus der versicherten Invaliditätssumme ausgerechnet worden. Da ich sicher davon ausgehe,d ass meine Behinderung nicht besser, sondern schlechter wird, habe ich von meinem Recht Gebrauch gemacht, die nächsten 3 Jahre nochmals begutachtet zu werden. Hat das so alles seine Richtigkeit Soll/muss ich sowas einen Anwalt zum Prüfen geben. Und wenn die Operation dann gemacht ist, bekomme ich dann mehr aus der Invalidiätssumme ausbezahlt, bzw. bekomme ich das ausgerechnete Geld jetzt schon und dann, falls das so ist, die Verschlechterung?
Ich bin ratlos. Wer hat Erfahrung?
Viele Grüsse

AndreaInge
 
Hallo AndreaInge,

habe die Erfahrung selbst gemacht.

Komplizierter Sprunggelenksbruch - 1. Begutachtung 2/10 vom Beinwert.

Versorgung mit OSG-Prothese - danach 2. Begutachtung 3/10 vom Beinwert.

Abschließendes Gutachten: 3. Begutachtung 4/10 vom Beinwert.

Beinwert waren in meinen AUB 70 %. Jedesmal gab es eine Nachzahlung.

Eigentlich sollte sich der Zustand nach einer OP doch Verbessern, oder ?

Das Geld für den Anwalt kannst du dir noch sparen. Gegen was willst du momentan vorgehen?

Gruß Jens
 
Hallo AndreaInge,

die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) können unterschiedlich sein.

Welche AUB hast Du vereinbart ?

Gruß
Luise
 
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