• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Invalidität nach SHT

Peterpaul

Nutzer
Registriert seit
27 Apr. 2009
Beiträge
3
Liebe Forumsmitglieder

unser Sohn (23) hatte am 8.Mai 2008 einen Motorradunfall.
Ich versuche es so kurz wie möglich zu machen, nur Fakten.

Zunächst zur Person: Er ist 23 Jahre alt, hat mittlere Reife und ist gelernter Industrieelektroniker, war voll berufstätig.

Unfallfolgen:

Schwerste innere Schädel-Hirn-Verletzungen mit Not-OP - Öffnung der Schädeldecke am Stammhirn wegen schwerer Einblutungen.
Nach erste Angaben der Ärzte keinerlei Überlebenschancen.

10 Tage Koma, die ersten 3 Tage davon künstlich.

Die MRT ergab außer der walnussgroßen Einblutung in der Nähe des Stammhirns mehrere auf das gesamte Hirn verteilet Einblutungen verschiedener Größe.

Anfänglich fast vollkommener Gedächtnisverlust und halbseitige Lähmug, er erkannte nur seine Mutter und Schwester.

Bis heute große Gedächtnislücken, die letzten 2 Jahre fehlen teilweise.

3 Monate Reha in Langensteinbach, danach bis heute abwechselnd ambulante und stationäre Behandlung.

Aktueller Zustand:

Störungen der Feinmotorik an der rechten Hand, leichte Gleichgewichtsstörungen, erhebliche Defizite im Kurzzeitgedächtnis, psychisch nicht belastbar. Z.B. bricht er bei kleinen Konflikten in Tränen aus und verkriecht sich in seinem Zimmer.
Er darf nicht mehr Auto fahern, weil seine Gedächtnisleistung dafür nicht ausreicht.

Das Reha-Zentrum versucht ihn bis Ende diesen Jahres wieder in das Berufsleben einzugliedern. Ziel ist eine einfache seinen Möglichkeiten entsprechende Berufsausübung zu ermöglichen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage.

Stefan hat eine Unfallversicherung mit Invaliditätsleistung bei 500% Progression. Das heißt, dass er bei 20% Invalidität 10.000 Euro, und bei 75% Invalidität 160.000 Euro erhält.

Irgendwo dazwischen müsste nun sein Invaliditätsgrad liegen, und wir wollen natürlich dass er keine Almosen sondern das erhält was ihm nach seinem (nicht selbst verschuldeten) Unfall zusteht.

Jetzt soll ein Gutachten erstellt werden, und der Gutachter wird von der Versicherung bezahlt.

Ich überlege nun, ob wir zusätzlich ein Gutachten erstellen lassen. Die Raha-Klinik, die ihn seit nunmehr fast einem Jahr hervorragend betreut, könnte dafür in Frage kommen. Wir müssten dieses Gutachte natürlich selbst bezahlen, was bei dieser Versicherungssume aber eventuell sinnvoll wäre. Wir wollen auch nicht warten bis das Gutachten der Versicherung fertig ist, denn wir haben ja nur 3 Monate Zeit, und diese 3 Monate sind schnell vorbei.

Gibt es im Forum Erfahrungen dazu, wie groß die Unterschiede bei diesen Gutachten ausfallen? Schließlich ist ein SHT sehr komplex und sehr schwierig zu beurteilen. Die Gedächtnisleistung unseres Sohnes schwankt je nach Gefühls und Wetterlage extrem, so dass ich mir vorstellen kann, dass das Gutachten an einem guten Tag wesentlich anderst aussieht als an einem schlechten.

Wer kann mit Tipps geben, wie wir uns verhalten sollen?

Gruß und besten Dank im Voraus

Peter
 
Hallo Peter,
Herzlich Willkommen hier im Forum. Deine Fragen sind schon berechtigt. Aber schaue bitte in Eure AUB, wann letztmalig eine Einschätzung zur Feststellung der Invalidität vorgenommen werden können. Wenn dies erst der erste Termin jetzt ist und eine weitere spätere Begutachtung möglich ist, dann würde ich auf alle Fälle auf ein gleichzeitiges privates Gutachten verzichten. Allerdings würde ich die Begutachtung nur unter Mitwirkung eines Zeugen durchführen lassen. Ansonsten erst einmal abwarten, was da zusammen kommt. Ich wäre da erst einmal relativ optimistisch. Wenn das Gutachten vorliegt, dann schauen und entscheiden, ob man eine weitere Begutachtung zum Ende der in der AUB-benannten Zeit anstreben sollte.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Peter,

schön das Du uns gefunden hast.

Es gibt hier im Forum sehr viel gute Tipp´s für die Begutachtungen.

Wie Seenixe schon schreibt, er sollte bei der Begutachtung nicht alleine, also ohne Eure Begleitung sein. Melde die Begleitung schriftlich an und laß es Dir bestätigen.

Lege vorher eine Liste über alle Beschwerden/Behinderungen die durch den Unfall entstanden sind an. Nimm alle Arztbiefe, Atteste, Rö+MRT+CT-Bilder als Kopien mit und überreiche es (unter Zeugen und möglich mit einer Bestätigung) dem Gutachter.
Die Begleitung sollte sich alles was die Begutachtung betrifft genau notieren. Solltest Du gegen das Gutachten Widerspruch einlegen werden Dir alle Notizen sehr helfen.

Mein Mann hat auch ein SHT (nicht annähert so schlimm wie bei Deinem Sohn) die richtigen Beschwerden sind aber erst nach ca.18 Monaten aufgetreten. Sehr starke Hormonstörungen, Sehstörungen, Tinnitus und Hörverlust, Konzentrationsverlust, Schwindel und täglich furchtbare Kopfschmerzen.
Also gehe davon aus das ggf. die abschließende Begutachtung (bei der 3-Jahresfrist) noch ein ganz anderes Ergebnis bringen wird.

Dein Sohn hat sein Leben noch vor sich und muß gut abgesichert werden.

Ließ Dich also bitte jede freie Minute hier durch das Forum und stelle deine Fragen.

Ich wünsche Deinem Sohn und Euch viel Glück

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo seenixe, hallo "Kai-Uwes Frau"

zunächst mal danke für die schnelle Antwort.

Auch bei Euch taucht jetzt wieder diese 3 Jahresfrist auf. Ich dachte, dass diese 3 Jahresfrist nur bei Rentenansprüchen was zu bedeuten hat. Ich habe ein Schreiben der Versicherung, in der dargelegt wird, dass der Invaliditätsgrad 12 Monate nach dem Unfall festgestellt werden muss, und dass diese Feststellung durch ein Gutachten erfolgen muss, welches spätestens 15 Monate nach dem Unfallereignis vorliegen muss.

Wir haben ja große Hoffnung, dass das Gedächtnis noch besser wird, das sagen auch die Ärzte. Für Stefan wäre das natürlich gut, aber für eine spätere, sagen wir mal 6 Monate verzögerte Begutachtung, könnte das ein finanzieller Nachteil sein.

Wenn diese 3 Jahresfrist auch bei Einmalzahlungen gilt, dann wird die Versicherung doch nach einem Jahr gar nichts bezahlen, weil eine Verbesserung des Zustandes immer noch möglich ist.

Wir wollen halt nach Möglichkeit alles richtig machen.

Gruß
Peter
 
Hallo Peter,

wir können nicht in die Zukunft sehen, aber sollte es Deinem Sohn vor der 3-Jahresfrist so gut gehen das überhaupt keine Invalidität mehr vorliegt, dann wäre es doch ein super-großes Glück.

Genau darum müßt Ihr ALLES, aber auch alles beobachten und untersuchen lassen. Und immer wieder sein verändertes Verhalten notieren.
Wie schon geschrieben: HNO-Arzt, Neurologe, Augenarzt, Blutwerte immer wieder überprüfen, Homone prüfen lassen.
Wir haben gute Erfahrung mit einer Uni-Klinik gemacht.

Wurde von Deinem Sohn schon eine Hirn-PET gemacht?
Wenn nein, dann solltet Ihr die bei der Krankenkasse beantragen und auf möglichen Hypophysenschaden/Störung hinweisen. Ich habe die GKV überzeugen können das die Folgeschäden teurer sind als diese, sonst nicht von der GKV getragene Untersuchung.

Ich bin auch nur durch eine Userin dieses Forums darauf hingewiesen worden....Ärzte hätten den Schaden bei meinem Mann wohl von alleine nie gefunden. Dazu kam eine schwere Hirnwasserentzündung die auch nur durch Zufall entdeckt wurde.

Hypophyseninsuffizenz ist eine nicht seltene Folge nach SHT und wird oft nur durch Zufall entdeckt.

Viel Glück
Kai-Uwe´s Frau
 
hallo

selbstverständlich wäre es ein riesen Glück, wenn es ihm in 2 Jahren viel besser geht.

Wir beobachen aber, und das beunruhigt mich, dass er sich an seinen Zustand gewöhnt und sich damit arrangiert. Für ihn ist das gut, ein Gutachter könnten das eventuell positiv beurteilen, und seine gut überspeilten Defizite als minimal einstufen. Schon vor einem halben Jahr meinet der Oberarzt der Reha, dass Stefan ein hervorragender Schauspieler ist und seine Defizite sehr gut tarnt. Er wir ja immer "normaler", aber wenn es drum geht, zeigt sich halt doch, dass in seinem Kopf nicht viel funktioniert. Sein Gedächnis ist ein Sieb, in dem halt zufällig mal das eine oder andere hängen bleibt. Bereits ein Wetterumschwung macht ihm greoße Probleme.

Sein Arzt, der ihm jetzt betreut, und das ganze Team in der Reha kennen ihn sehr gut, und könnten seinen Invaliditätsgrad mit Sicherheit wesentlich besser beurteilen als ein Gutachter, der ihn nur einmal sieht, und sein geld auch noch von denen erhält, die kein Interesse daran haben, dass er einen hohen Invaliditätsgrad erhält.

Wenn es aber ohnehin erst nach 3 Jahren endgültig beurteilt wird, ist jetzt ja keine Eile geboten.

Danke nochmals für die Hilfe.

Peter

Das mit der Hirn-PET werden wir mal im Auge behalten, und danke für den Tipp aller zu dokumentieren.
 
Top