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Invalidität nach Oberschenkelhalsfraktur

dieterg

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
20 Okt. 2012
Beiträge
4
Hatte vor zwei Jahren einen häuslichen Unfall mit dem Ergebnis einer Oberschenkelhalsfraktur. Diese wurde osteosynthetisch mit 3 Schrauben versorgt, die inzwischen entfernt worden sind.

Alles ist gut geheilt, aber ich habe Schmerzen bei Belastung, eine (durch Einlagen ausgeglichenen) Beinlängendifferenz von 1 cm und eine Bewegungseinschränkung in Beugung und Drehung des Hüftgelenkes.

Der Gutachter der PUV spricht mir 5 % vom Beinwert als Invaliditätsentschädigung zu. Ein von mir beauftragter Orthopäde hat darüberhinaus im Gegensatz zum PUV-Gutachter eine unfallbedingte Sekundärarthrose festgestellt.

In Anbetracht der Einbuße von Lebensqualität (Ich kann keine Wanderung mehr machen, die länger als eine Stunde dauert, an Joggen ist nicht zu denken.) erscheint mir das zu wenig.

Hat jemand Erfahrung mit der Invaliditätseinstufung in vergleichbaren Fällen?

Was kann man noch therapeutisch machen? (Ich habe eine sehr gute Physiotherapeutin, die den Zustand immer wieder verbessert, aber bis jetzt nicht dauerhaft.)
 
Private Unfallversicherung

Hallo dieterg,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

Hast Du das Gutachten in Kopie vorliegen?
Weist die Abrechnung der PUV tatsächlich nur 3,5 % Invalidität aus?
Dies wären 5 % vom Beinwert (70%). Natürlich viel zu niedrig bewertet!

Nach meinem Freizeitunfall 12/2007 wurde eine Hüft-Tep implantiert.
Endgültig reguliert wurde (unter anderem) von der PUV hierfür 7/20 Bein =
24,5% Invalidität.

Erst jetzt (nach fast 5 Jahren) kann ich wieder relativ schmerzarm laufen.

Ich kann Dir nur raten auch unter Schmerzen täglich zu laufen.
Seit zwei Jahren haben wir einen Hund und seit dem tue ich dies auch.


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo Meggy,

danke für Deine Meldung. Nachdem so schnell keiner geantwortet hatte, habe ich erst heute (26. Nov) wieder reingeschaut.

Also, ich habe das Gutachten vorliegen. Es bescheinigt mir 1/20 vom Beinwert im wesentlich aufgrund der Bewegungseinschränkung. Die eingeschränkte Lebensqualität scheint keine Rolle zu spielen.

Um das nochmal klarzustellen, ich habe keine Prothese, sondern der Bruch ist mit drei Schrauben versorgt worden, die auch wieder draußen sind. Ich weiß nicht, ob in der Invaliditätsbeurteilung eine Prothese anders bewertet wird als eine OP ohne Prothese.

Du sagst: "Natürlich viel zu niedrig bewertet!" Das höre ich gerne, aber wie könnte ich das begründen?

Wie hast Du denn Deinen Anspruch durchsetzen können? Vermutlich hattest Du einen Privatgutachter und einen guten Anwalt?


Herzliche Grüße
Dieter

P.S: Wir haben auch einen Hund, und ich gehe jeden Tag eine Stunde mit ihm raus.
 
Hallo Dieterg,

ich vermute mal, dass Du bei einem Gutachter warst, oder hast Du nur ein "Gutachten" aufgrund einer Aktenlage ?
Hast Du schon eine Zahlung der Versicherung erhalten ? Hat Sie Dich darauf hingewiesen, dass Du vor Abschlauf der Dreijahresfrist noch einmal begutachtet werden kannst, um den endgültigen Invaliditätsgrad festzuzustellen ?
Du siehst, Fragen über Fragen. Um konkret etwas zu Deinem Fall zu sagen, müssen die User im Forum ein paar mehr Infos haben.
Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, suche Dir einen Fachanwalt für Medizinrecht, der Deine Ansprüche für Dich durchboxt.
Vorab gesagt finde ich allerdings auch, dass die Versicherung Deinen Körperschaden zu niedrig bewertet. Allerdings sei natürlich wie allgemein bekannt gesagt, dass Versicherungen immer grundsätzlich zuerst zu niedrig einschätzen.

Also, viel Erfolg und Gruß

Gerhard 001
 
Hallo Gerhard,

ich war beim Gutachter der Versicherung (niedergelassener Orthopäde). Die Versicherung hat die 5 % Beinwert gleich bezahlt. Und die Dreijahresfrist zur endgültigen Feststellung der Invalidität ist noch nicht abgelaufen. Ich denke, ich werde ein Privatgutachten erstellen lassen und mir einen geeigneten Anwalt suchen.

Ich finde das prima, dass Du und vorher auch Meggy der Meinung seid, dass 5 % zuwenig ist für meinen Fall, aber gibt es Referenzfälle ?

Aus den Erfahrungen der Mitglieder dieses Forums müsste es doch möglich sein, eine Fallsammlung zusammenzustellen, damit man Vergleichswerte hat.

Danke und freundliche Grüße
Dieter
 
Hallo Dieterg,

so wie sich das anhört, hat die Versicherung 1/20 Beinwert "festgestellt" und auch gleich abgerechnet. Hat sie Dich eine Abfindungserklärung unterschreiben lassen oder hat sie Dich tatsächlich auf die 3-Jahresfrist hingewiesen ?
Da Du ja schreibst, dass Du Dir einen Anwalt suchen wirst, scheinst Du wahrscheinlich RS-versichert zu sein. Das wäre dann schon mal sehr gut.
Bevor Du selbst ein Privatgutachten für teures Geld erstellen lassen willst,
warte erst einmal ab, was Dein Anwalt dann dazu sagt. Je eher Du zum Anwalt gehst, desto besser, damit Du gar nicht erst in die Verlegenheit kommst, dass irgendwelche Fristen versäumt werden.
Deine Frage nach vergleichbaren Fällen hier im Forum ist so einfach hier im Forum nicht zu beantworten, da jeder Fall immer ein wenig anders gelagert ist und dies dann von Gutachter zu Gutachter auch anders gesehen wird.
Aber wie ich Dir ja schon geschrieben hatte, ist es mit Sicherheit so, dass Dein Fall auf alle Fälle höher zu bewerten ist, da die Versicherung von sich aus schon 5 % bezahlt hat. Und freiwillig zahlen die nie gleich die angemessene Höhe der Entschädigung.

Also halte uns weiter auf dem Laufenden und alles Gute

Gruß Gerhard 001
 
Hallo Dieter,

um Missverständnissen vorzubeugen fasse ich mal zusammen:


Oberschenkelhalsfraktur Ende 2010.

Erstes und einziges Gutachten für die PUV ergibt 1/20 Bein = 5 % vom Beinwert 70 % = Invaliditätsgrad von 3,5 %.

PUV hat auch 3,5 % der Invaliditätssumme, auf Grund des Gutachtens sofort abgerechnet/ausbezahlt.


Nach wie vor bin ich der Meinung, dass nachdem Bewegungseinschränkung in Beugung / Drehung des Hüftgelenks
und eine Beinlängendifferenz von 1 cm vorliegen, als zu gering bemessen.
Die Einbuse von Lebensqualität muss allderdings nicht berücksichtigt werden, sondern nur die Funktionsbeeinträchtigungen.

Zum Vergleich was bisher in einem ähnlichen Fall als Invaliditätsgrad von der PUV anerkannt wurde, konnte ich hier im Forum
und im Internet nichts finden.

Zum weiteren Vorgehen (ich vermute mal die Abrechnung der PUV war erst jetzt) würde ich folgendes raten:

Der Versicherung würde ich schriftlich mitteilen, dass Du mit der Invaliditätsentschädigung von 3,5 % nicht einverstanden bist.
Als Begründung würde ich zusätzlich anführen, dass Dein Orthopäde eine unfallbedingte Sekundärarthrose festgestellt hat, die
in dem Gutachten nicht erwähnt ist.

Von der PUV würde ich eine Rückantwort innerhalb von 14 Tagen erbitten.

Vielleicht unterbreitet Dir diese Dir das Angebot zum Ende des dritten Unfalljahres ein nochmaliges Gutachten in Auftrag zu geben.

Warte mit weiteren Aktionen (Privatgutachten, Anwalt) erst mal die Reaktion ab, vielleicht hast Du Glück und es geht auch ohne.


Melde Dich bitte wieder.
Wünsche Dir alles Gute

Meggy
 
Grüß Euch, Dieterg, Meggy und Gerhard 001,

tatsächlich: 1/20 Beinwert kommt mir auch sehr wenig vor.
Nun ist der UNfall 2 Jahre alt. Bis zum Ende des dritten Unfalljahres kann eine Neubemessung erfolgen.
In älteren Verischerungsbedingungen steht, dass der Kunde den Vorbehalt, Neubemessung zu verlangen, innerhalb eines Monates anmelden muss, dieser Monat beginnt mit der Leistungsabrechnung. ALSO, WICHTIG: Prüfe, ob nicht sofort ein Einschreiben an den Versicherer raus muss.

In neueren Versicherungsbedingungen steht das nicht mehr. Dann muss auch kein Vorbehalt angemeldet werden.

In älteren Versicherungsbedingungen steht noch, dass der Kuned Neubemessung verlangen kann. Da glauben immer alle, dass das dazu führt, dass der Verischerer die Neubemessung durchführt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das nicht stimmt. Daraus folgt: Man sorgt selbst für die Neubemessung und schickt das Gutachten dann so ab, dass es einige Tage vor Ablauf des 3. Unfalljahres beim Versicherer ist.

Sind die 3 Jahre rum, hat der Verischerer nicht mehr das Recht, seinen Kunden zu einem Arzt zu schicken, den sich der Versicherer aussucht.

Das Problem mit dieser Lösung ist: Die Verischerungsbedingungen sehen eine ganze Menge vor, was für Invalidität zählt und ggf. wie und was nicht zählt. Das bedeutet, dass Du einen Anwalt brauchst, der mit dem Gutachter gut kooperiert, so dass er dem Gutachter klar machen kann, auf was es bei der Bewertung ankommt. ACHTUNG: Die Hoffnung, dass der Arzt das "Kleingedruckte" auswerten kann - hoffnungslos!

(Dann passieren so Fehler wie der: Der Arzt bewertet die MdE (=Minderungs der Erwerbsfähigkeit). Damit ist das Gutachten wertlos. Er hätte die Invalidität bemessen müssen. Oder: Der Arzt bezieht in seine Bewertung mit ein, dass die Arhtrose noch schlimmer werden wird. Auch dieses Gutachten ist wertlos, weil es auf den Stand am Ende des dritten Unfalljahres ankommt. Verschlechterungen und Besserungen daranch sind unerheblich.)

sWas bei der Begutachtung gut hilft:

Bereite sie vor. Mach einen Beschrieb: Wie kannst Du gehen. Vermeide unbestimmte Worte wie "nicht weit". Denn: Was ist das, "nicht weitß"? Das weiß kein Mensch. Schreibe lieber: "ich kann noch 400 m am Stück auf einer ebenen Straße gehen, dann habe ich Schmerzen der Stufe 5 auf einer 10-teiligen Skala. Nach 15 min. Sitzen sind die SChmerzen bis auf Stufe 3 abgeklungen. das Bein ziehe ich trppab hinterher. Ich brauche immer das Geländer. Außer Haus brauche ich eine Unteramrgehstütze....".

Und dann sieh zu, dass Dir Deine Freunde schöne, aussagestarke BEscheinigungen schreiben (die müssen wahr sein! Bitte - keine Gefälligkeitsbescheiniigungen, das nnutzt nichts, sondern ist Verischerungsbetrug!). Also, wenn es zutrifft, etwa so: Ich mach mal ein Beispiel:

"Der Dieterg hat mit uns vor dem Unfall 3-stündige Wanderungen gemacht, durch den Harz, das Fichtelgebirge, wir waren so 5- oder 6-x mit unseren Familien gemeinsam unterwegs. Danach hat er es 2 oder 3-x probiert. Das war kläglich. Nach 300 Metern hat er schon gehumpelt, nach 400 m ist er immer wieder stehen geblieben, nach 500 Metern hat er uns weitergeschickt. Er hat am Auto gewartet. Er hat es noch paarmal probiert, aber er hat immer abgebrochen. Dabei hatte er immer so viel Freude an solchen Wanderungen...".

Wenn Du einige dieser Bescheinigungen hast, dann hast Du damit einen wichtigen Punkt gelifert, nämlich: Wie ist die Funktion? Denn Invaliditätsbegutachtung ist Funktionsbegutachtung.

Dieterg, kommst Du damit klar?


Lass von Dir hören/lesen.

Viel Glück

ISLÄNDER
 
Erst mal danke für Eure Anmerkungen, Meggy, Gerhard und Isländer!

Frage an Meggy: Du hast 35 % vom Beinwert bekommen. Da vermute ich doch, dass Dein Fall ein bisschen schlimmer war als meiner. Kannst Du dazu etwas sagen?

Ich bin jetzt auf der Suche nach einem gescheiten Anwalt und Gutachter.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Gruß Dieter
 
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