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Invalidität beim Kind

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo,

folgenden Bericht habe ich heute in der Zeitung gefunden:

Invalidität nachgewiesen

Wenn ein Kind schwer krank wird und Leistung aus einer abgeschlossenen Invaliditätsversicherung erhalten soll, dann reicht als Nachweis für die Invalidität der Bescheid des Versorgungsamtes beziehungsweise der Schwerbeschädigtenausweis.
Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Nach den Versicherungsbedingungen durfte die Versicherung im entschiedenen Fall die Leistung nicht verweigern, nachdem die Unterlagen von den Eltern vorgelegt worden waren - und die Bedingungen sahen auch nicht vor, dass die Versicherung selbst den Gegenbeweis erbringen durfte, dass eine Invalidität nicht vorlag.
Also Immer schön auf das Kleingedruckte achten (Az.: 12 U 176/08)

Gruß Kai-Uwe´s Frau

P.S. schade das es nicht auch für Erwachsene reicht:rolleyes:
 
...
P.S. schade das es nicht auch für Erwachsene reicht:rolleyes: ...
Hallo Kai-Uwes Frau,

für Erwachsene gilt es doch ebenso.
bei einer Invaliditätsversicherung, die ganz was anderes ist, als eine Berufunfähigkeits- oder Unfallversicherung, geht es tatsächlich nur darum, ob der Versicherte Invalide ist oder nicht.
Übrigen ist es in der BU auch oft so, dass die Anerkennung der BU folgt, sobald eine hochprozentige Erwerbsminderung von Amts wegen bescheinigt wurde. Das ist eigentlich auch logisch. Denn eine hochprozentige Erwebsminderung bedeutet in aller Regel eine noch höherprozentige Invalidität lt. BU. Warum dann also noch ein Gutachten bezüglich der Höhe, wenn der volle Leistungsanspruch aus der BU oftmals ab 50 % Invalidität beginnt. (Vorbehaltlich der grundsätzlichen Anerkennung der Invalidität aufgrund der versicherten Ursache.)

Grüße

oohpss
 
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