Hallo,
folgenden Bericht habe ich heute in der Zeitung gefunden:
Invalidität nachgewiesen
Wenn ein Kind schwer krank wird und Leistung aus einer abgeschlossenen Invaliditätsversicherung erhalten soll, dann reicht als Nachweis für die Invalidität der Bescheid des Versorgungsamtes beziehungsweise der Schwerbeschädigtenausweis.
Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Nach den Versicherungsbedingungen durfte die Versicherung im entschiedenen Fall die Leistung nicht verweigern, nachdem die Unterlagen von den Eltern vorgelegt worden waren - und die Bedingungen sahen auch nicht vor, dass die Versicherung selbst den Gegenbeweis erbringen durfte, dass eine Invalidität nicht vorlag.
Also Immer schön auf das Kleingedruckte achten (Az.: 12 U 176/08)
Gruß Kai-Uwe´s Frau
P.S. schade das es nicht auch für Erwachsene reicht
folgenden Bericht habe ich heute in der Zeitung gefunden:
Invalidität nachgewiesen
Wenn ein Kind schwer krank wird und Leistung aus einer abgeschlossenen Invaliditätsversicherung erhalten soll, dann reicht als Nachweis für die Invalidität der Bescheid des Versorgungsamtes beziehungsweise der Schwerbeschädigtenausweis.
Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Nach den Versicherungsbedingungen durfte die Versicherung im entschiedenen Fall die Leistung nicht verweigern, nachdem die Unterlagen von den Eltern vorgelegt worden waren - und die Bedingungen sahen auch nicht vor, dass die Versicherung selbst den Gegenbeweis erbringen durfte, dass eine Invalidität nicht vorlag.
Also Immer schön auf das Kleingedruckte achten (Az.: 12 U 176/08)
Gruß Kai-Uwe´s Frau
P.S. schade das es nicht auch für Erwachsene reicht