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Invalidität bei der PUV

Micha1972

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22 Juli 2021
Beiträge
228
Hallo,
ich hatte im 7/21 einen Unfall.
Nun habe ich in den vom Versicherer Vordruck die Invalidität feststellen lassen.
Vom Hausarzt auf Grund der kognitivenEinschränkungen,
Augenarzt =Gesichtsfeld Einschränkungen
Schmerzambulanz =chronische Schmerzen und Bewegungseinschränkungen HWS/BWS
Neuropsych =Kognitiv und SHT folz
Psyche =Unfall bedingte Angst/Panik Störung
Nun werde ich zum Chirurgen (HES/BWS/Schulter)geschickt und habe aber noch nachträglich gebeten das auch ein Neurologe mich mit begutachtet.
Wenn jetzt eventuell 40% für alles festgestellt werden und ich damit nicht einverstanden bin,wie geht’s dann weiter ?
Laut Versicherung haben die aber auch ich das Recht bis zum 3 Jahr das Gutachten neu erstellen zu lassen (neue Invaliditätsgeststellung).
Verstehe ich das richtig wenn ich einen Gutachter finde der mir eventuell 70% festgestellt und ich dann das im 3 Jahr zum Unfall Tag einreiche,dann ist das so?Es gibt keine Dynamisierung.
Dann kann die Versicherung ja mich nicht nochmals wohin schicken?
Die Frist der Begutachtungen ist ja dann rum oder?wie läuft sowas.
Und hat jemand ein ähnliches Schadensbild und kann über Erfahrungen berichten.
Bin voll Erwebsgemindert,jetzt nach Unfall Gdb 60 und Pg2.
Vielen Dank Micha
 
Hallo Micha,

wenn Du von den GA begutachtet wurdest und mit dem Ergebnis nicht einverstanden bist, dann gibt es wohl nur den Weg der Klage. Widerspruch kann man nicht einlegen.
Aber wie das mit den 3 Jahren ist, darüber weiß ich nicht genug. Aber ich denke, da kommen noch Antworten aus dem Forum.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Micha,
die PUV wird voraussichtlich nach dem erfolgten Gutachten und der dadurch festgestellten Höhe der Invalidität
die finanzielle Entschädigung direkt ausbezahlen.
Wenn Du der Meinung bist dass das Gutachten nicht in Ordnung war kannst Du das sofort kundtun und ein
weiteres Gutachten verlangen. Dieses wird dann sehr wahrscheinlich aber erst zum Ende des 3. Unfalljahres
von der Versicherung veranlasst werden.
Mit meinem "Schaden" (Schienbeinbruch 3/21) wurde ich im Dezember 22 begutachtet. Gutachten nach meiner
Meinung so in Ordnung, Funktionsbeeinträchtigung richtig bewertet, Entschädigung Anfang Februar auf Konto.

Wünsche ALLES GUTE
 
Halo Micha 1972,

wenn Du unter der Rubrik Private Versicherungen nachliest, wirst Du unzählige Berichte finden, die Dir erläutern, wie sich das mit der Dreijahresfrist verhält. Luise hat hierzu mit unendlich viel Geduld, sehr vieles geschrieben, für jedermann verständlich. Stöber hier einfach mal. Es lohnt sich.

Viel Erfolg und gute Besserung.

Reickja
 
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