Hallo Uwe,
für Frakturen oder sonstige Verletzungen gibt es keine Leistungen aus der PUV, nur bei dauernden Beeinträchtigung als Folge eines Unfalls besteht ein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
Hier ist eine Variante der AUB 2004 eingestellt:
www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=290
Die AUB können von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein, vergleiche unbedingt mit Deinen AUB. Insbesondere prüfe, ob in § 7 I (2) a) (Gliedertaxe)
Funktionsunfähigkeit Arm 70 % oder
Funktionsunfähigkeit eines Arms im Schultergelenk 70 % steht.
Deine Beeinträchtigungen sind nach c) und d) zu bemessen:
c) Werden durch den Unfall Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, deren Verlust oder Funktionsunfähigkeit nicht nach a) oder b) geregelt sind, so ist für diese maßgebend, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist.
(Anmerkung: "normal" kann als Durchschnitt gleichaltriger Menschen gleichen Geschlechts oder als Zustand des Versicherten vor dem Unfall ausgelegt werden, kannst Du Dir aussuchen. Wenn Brustwirbel und Schulter in ihrer Funktion beeinträchtigt bleiben sollten, ist es schon ein Unterschied ob du vor dem Unfall gesund und sportlich warst oder nicht)
d) Sind durch den Unfall mehrere körperliche oder geistige Funktionen beeinträchtigt, so werden die Invaliditätsgrade, die sich nach Ziff. 2 ergeben, zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch nicht angenommen.
Inwieweit Deine normale körperliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt bleiben wird, kann Dir zurzeit keiner sagen, da ist der weitere Heilungsprozess abzuwarten.
Du schreibst: Endgültige Begutachtung und Feststellung des Invaliditätsgrades soll in einem Jahr erfolgen.
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
Du solltest nicht die Begutachtung durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt abwarten. Lass Dir Deine Invalidität nach einem Jahr durch Deinen behandelnden Arzt bestätigen und durch einen Rechtsanwalt geltend machen.
Im Zweifel findet eine „endgültige“ Begutachtung durch einen Gerichtsgutachter vor Ablauf der Dreijahresfrist statt und der „endgültige“ Invaliditätsgrad wird durch ein Gericht festgelegt.
Stimmt das wirklich, dass die PUV Schmerzensgeld gezahlt hat ? Mir ist Schmerzensgeld nur als Begriff aus dem Schadensersatz bekannt. Meinst Du vielleicht Übergangsleistung oder Genesungsgeld ?
„Die PUV hat sofort einen Abschlag von 4 % auf meine VS-Summe bewilligt.“
Eine PUV ist keine Behörde – auch wenn die so tun – und hat demnach nichts zu bewilligen. Die zahlen, wenn die Leistungspflicht zunächst dem Grunde nach feststeht, auf Verlangen angemessene Zuschüsse.
Inwieweit 4 % angemessen ist kann ich von hier aus nicht sagen. 5 % gibt es für einen funktionsunfähigen Finger, Du musst das selber mit Deinem Arzt einschätzen.
Gruß
Luise